Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landesgewerbeamts weist Defizite auf

  • Mehrere Hunderttausend Euro für überflüssige Anmietung einer Lagerhalle verschwendet
  • Vergabe von Beschaffungsaufträgen verbesserungsbedürftig
  • Projekte des Amtes sollten professioneller durchgeführt werden

Karlsruhe/Stuttgart. "Die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landesgewerbeamts (LGA) lässt Defizite erkennen. So führten die Anmietung von Lagerflächen für Altmaterialien, überalterte Broschüren und sonstige Druckwerke, die nur gelegentliche Nutzung einzelner Flächen, Fehler bei Beschaffungen, Vergaben ohne Ausschreibungen und mangelnde Professionalität bei der Projektdurchführung zu finanziellen Nachteilen für das Land," monierte Martin Frank, der Präsident des Rechnungshofs Baden-Württemberg, vor Journalisten in Stuttgart bei der Vorstellung der Denkschrift 2003. Nach seinen Worten hat das LGA einige hunderttausend Euro unnötig ausgegeben, indem es über Jahre hinweg teuere Lagerräume angemietet hatte. Dabei standen zeitweise Räume leer, oder es wurden dort nur alte Bücher und Broschüren aufbewahrt.

Der Rechnungshof hat stichprobenweise die Haushalts- und Wirtschaftsführung des LGA der Haushaltsjahre 1999 bis 2001 geprüft. Schwerpunktmäßig hatten sich die Finanzkontrolleure mit der Tätigkeit des LGA im Informations- und Dienstleistungsbereich befasst. Die Erkenntnisse aus der Prüfung geben Anlass, auf erhebliche Defizite im Verwaltungshandeln hinzuweisen. So haben die Finanzkontrolleure festgestellt, dass Aufträge für Beschaffungsmaßnahmen nicht immer mit der notwendigen Sorgfalt vergeben worden sind. Gerade eine Einrichtung, der auch die Landesvergabekammer angegliedert ist, sollte nach Auffassung des Rechnungshofs eine Vorbildrolle einnehmen.

Bei einer aufwändigen Ausstellung im Jahr 2001 konnten die eigenen Erwartungen bei weitem nicht erreicht werden. So kamen nur 30.000 statt erwarteter 50.000 bis 100.000 Besucher. Programmbooklets, die auf die einzelnen Veranstaltungen hinweisen sollten, wurden erst einen Monat nach der Eröffnung geliefert. Aufträge wurden ohne eindeutige Rechtsgrundlage erteilt, sodass einzelne Forderungen teilweise bis heute strittig sind. Die Kosten dagegen wurden viel zu niedrig geschätzt.

Ein Wettbewerb wurde mit einem Namen versehen, der bereits seit einigen Jahren markenrechtlich geschützt war - und dies, obwohl das Landesgewerbeamt selbst landesweiter Ansprechpartner für Fragen des Patent- und Markenrechts ist. „Der Rechnungshof hätte vom Landesgewerbeamt als Dienstleister insgesamt ein professionelleres Projektmanagement erwartet“, betonte Frank.

Das LGA ist eine Landesoberbehörde im Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums (WM) mit Sitz in Stuttgart, einer Direktion in Karlsruhe und einer Außenstelle - Beschussamt - in Ulm. Dem LGA sind der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen mit Eichdirektion und neun Eichämtern, die Landesstelle für Bautechnik sowie die Vergabekammer Baden-Württemberg zugeordnet. Das LGA hat die Aufgabe, Wirtschaftsförderungsmaßnah-men für die mittelständische Wirtschaft umzusetzen; es soll außerdem Informations- und Dienstleistungszentrum für die Wirtschaft sein.

„Nach Abschluss der Prüfung und Verabschiedung der Denkschrift hat die Landesregierung zwar eine Neuordnung des Landesgewerbeamtes beschlossen. Dem Wirtschaftsministerium ist aber dringend zu raten, die hier beschriebenen Fehler nicht in eine neu aufgestellte Einrichtung hineinzubringen“, so Frank abschließend.