Haushalte ohne Nettokreditaufnahme bis 2006 nur bei weiteren erheblichen Einsparungen und durch Abbau von Aufgaben erreichbar
- Einsatz des Personals könnte wirtschaftlicher erfolgen
- Öffentliche Aufgaben in ihrem Bestand kritisch hinterfragen und in ihrer Wahrnehmung besser steuern
- Zu großzügiger Umgang mit öffentlichen Mitteln
- Wirtschaftlichere Nutzung der Ressourcen bei der Polizei möglich
- Maßnahmen der Verwaltungsreform müssen konsequent und zeitnah umgesetzt werden, damit die sich daraus ergebenden Optimierungspotentiale genutzt werden können
- Zuwendungen transparenter und effizienter gewähren
- Umgang mit früheren Prüfungsfeststellungen der Finanzkontrolle teilweise unbefriedigend
- 50 Jahre Rechnungshof - Erfolgreiche Arbeit für das Land: "Steter Tropfen höhlt den Stein"
Karlsruhe/Stuttgart. "Mit der bislang höchsten Nettokreditaufnahme von 4,4 Mrd. DM (2,25 Mrd. €) im Jahr 2001 ist die gewisse Konsolidierungsphase der vorangegangenen Jahre unterbrochen. Um dennoch das Ziel von Haushalten ohne Nettokreditaufnahme bis 2006 zu erreichen, muss es zu weiteren erheblichen Einsparungen und wohl auch zum Abbau von Aufgaben kommen. Ausgaben, deren Notwendigkeit nicht belegt ist, müssen unterbleiben. Hierzu steht dem Land noch ein breites Feld an Möglichkeiten zur Verfügung, wie die neue Denkschrift exemplarisch zeigt. Der Rechnungshof hat seit seiner Errichtung im Jahr 1952 über 50 Denkschriften herausgegeben. Dabei hat die Finanzkontrolle mit über 1.760Einzelbemerkungen erfolgreich, auch nach dem Motto "Steter Tropfen höhlt den Stein", Wege zu einem wirtschaftlicheren Umgang mit den öffentlichen Mittel aufgezeigt und geebnet," so Martin Frank, der Präsident des Rechnungshofs Baden-Württemberg, vor Journalisten in Stuttgart bei der Vorstellung der Denkschrift 2002.
1. Im Jahr 2001 mit rd. 4,4 Mrd. DM (2,25 Mrd. €) bislang höchste Nettokreditaufnahme
Mit rd. 4,4 Mrd. DM (2,25 Mrd. €) ist im Jahr 2001 die bislang höchste Nettokreditaufnahme des Landes zu verzeichnen. Die gewisse Konsolidierungsphase der vorangegangenen Jahre ist damit unterbrochen. Von der Kreditaufnahme entfallen 1.974,8 Mio. DM (1.009,7 Mio. €) auf den Erwerb einer stillen Beteiligung an der Landesbank Baden-Württemberg; auch ohne diese liegt die Kreditaufnahme noch um 1.638,8 Mio. DM (837,9 Mio. €) höher als im Vorjahr. Dies ist im wesentlichen darauf zurückzuführen, dass einerseits auf Grund der Steuerreform und der zudem schwachen Konjunktur das Steueraufkommen stark zurückgegangen ist und andererseits die Leistungen des Landes für den Länderfinanzausgleich nicht unerheblich gestiegen sind. Das Land hat weiterhin die drittniedrigste Pro-Kopf-Verschuldung aller Flächenländer; unter den acht alten Flächenländern nimmt es unverändert den zweiten Platz ein. Trotz der beträchtlichen Erhöhung des Schuldenstandes sind die Zinsausgaben wegen des günstigen Zinsniveaus nahezu gleich geblieben. "Da aber ungewiss ist, wie lange das äußerst niedrige Zinsniveau anhalten wird, ist es zwingend geboten, die Nettokreditlinie der Finanzplanung einzuhalten, die auf das Ziel ausgerichtet ist, ab 2006 einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen" appelliert der Rechnungshof.2. Einsatz des Personals könnte wirtschaftlicher erfolgen
"Personal könnte vielfach wirtschaftlicher eingesetzt werden, wenn die Verwaltung über ein geeignetes Instrumentarium für eine effiziente Steuerung des Einsatzes der Personalressourcen verfügen würde. Ebenso könnten die Aufwendungen für das Personal niedriger liegen, wenn die entsprechenden personalrechtlichen Vorgaben genauer beachtet würden," so der Rechnungshof in seiner Denkschrift 2002.2.2 Personelle Reserven an den Gymnasien verfügbar machen
Für die Unterrichtsversorgung an den Gymnasien können nach den Feststellungen des Rechnungshofs personelle Reserven verfügbar gemacht werden. Ausgehend von ihrer Stichprobe bei 18 Gymnasien haben die Finanzkontrolleure rechnerisch für alle Gymnasien im Land eine Personalreserve von bis zu 870 Vollzeitstellen ermittelt. Durch eine effizientere Steuerung des Personaleinsatzes auf der Grundlage des tatsächlichen Unterrichts, einer geeigneten Dokumentation der Unterrichtserteilung sowie der Einführung von Schuljahres-Deputaten könnte diese Reserve genutzt und eine bessere Verwendung der Ressourcen für den Unterricht erreicht werden.2.2 Durch Organisationsverbesserungen zu Personaleinsparungen
Wird die Organisation einer Einrichtung aufgabenkritisch verbessert, läßt sich nach den Erhebungen des Rechnungshofs in nennenswertem Umfang Personal einsparen oder vorhandenes wirtschaftlicher einsetzen. Dies belegen drei Beispiele aus der diesjährigen Denkschrift.Einsparungen lassen sich beim Statistischen Landesamt erzielen, wenn der Personalstand stärker an die fortschreitende Technisierung der Arbeitsabläufe angepasst wird. Trotz des starken Stellenabbaus der vergangenen Jahre und einer gut ausgebauten Kosten- und Leistungsrechnung in dieser Behörde sind noch weitere Anstrengungen zur Verschlankung nötig. Untersuchungen des Rechnungshofs auf analytischer Basis zeigen in einzelnen Aufgabenbereichen vor allem im mittleren Dienst ein Personaleinsparpotenzial von kurzfristig 65 und mittelfristig weiteren 40 Stellen. Zusätzliche Einsparmöglichkeiten ergeben sich im gehobenen und höheren Dienst. Erstmals beruht eine solche Untersuchung auf einer bundesweit einheitlich festgelegten Konzeption. Sie geht auf einen Beschluss der Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder zurück. Einen gemeinsamen Bericht mit Vorschlägen zur Reorganisation des Statistikwesens in der Bundesrepublik werden die Rechnungshöfe noch vorlegen.
Bei der Akademie der Polizei kommen die Prüfer zu dem Ergebnis, dass deren Personal um mindestens 11 Stellen reduziert werden könnte. Weitere Stelleneinsparungen sind durch organisatorische Veränderungen in den Bereichen Pforte, Küche und Werkstätten möglich. Auch die Zahl der Lehrerstellen könnte nach Auffassung des Rechnungshofs reduziert werden, wenn der Lehrerbedarf auf einer realistischen Grundlage geplant wird.
Im Bereich der universitären Lehre könnten die Personalkapazitäten effizienter eingesetzt werden, wenn nicht ausgelastete Lehreinheiten zusammengefasst werden. So sind derzeit die an fünf Universitäten vorhandenen Lehreinheiten für Slavistik bei Weitem nicht ausgelastet. Die Zahlen der Studierenden lassen an allen Standorten eine effiziente Organisation der Lehre nicht zu; die Kosten je Studierenden oder Absolventen sind überproportional hoch. Sie betrugen je Absolvent bis zu 258.000 €. Der Rechnungshof empfiehlt, die Personalkapazität und damit die Zahl der Studienplätze so zu reduzieren, dass eine Auslastung von mindestens 75 % entsteht. Diese sollten an einem Zentrum für Slavistik mit größerer fachlicher Breite, maximal jedoch an zwei Standorten zusammen geführt werden.
2.3 Vorzeitiger Ruhestand führt zu vermeidbaren Personalausgaben
Vermeidbare Personalausgaben entstehen dem Land auch durch Probleme und Fehler bei der Anwendung der Vorschriften über den vorzeitigen Ruhestand der Beamten. Der Rechnungshof hat sich deshalb zum wiederholten Male mit der Entwicklung der Versetzungen in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit beschäftigt. Untersucht wurden diesmal die Fälle der Jahre 1995 bis 2000: Bei 39,1 % aller Landesbeamten, die in diesem Zeitraum in den Ruhestand getreten sind, wurde Dienstunfähigkeit festgestellt, die zum vorzeitigen Ruhestand führte.Der Rechnungshof rügt in seinem Bericht Mängel bei der Anwendung der gesetzlichen Vorschriften und fordert die Personalverwaltungen des Landes auf, verstärkt von jenen gesetzlichen Instrumenten Gebrauch zu machen, mit deren Hilfe eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand vermieden werden kann. Weiterhin mahnt der Rechnungshof in mehreren Bereichen Änderungen des Beamtenrechts an. Schließlich schlägt er vor, durch Änderungen des Haushaltsrechts finanzielle Anreize für die einzelnen Ressorts der Landesverwaltung zu schaffen, vorzeitige Ruhestandsfälle zu vermeiden oder im Wege der Reaktivierung zu beenden.
3. Öffentlichen Aufgaben in ihrem
Bestand kritisch hinterfragen und in ihrer Wahrnehmung besser steuern
Ein ständiges Anliegen der Finanzkontrolle ist es, die vom Land wahrgenommenen Aufgaben immer wieder kritisch zu hinterfragen. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Land heute noch Aufgaben wahrnimmt, die ihm zwar historisch zugewachsen sind, jedoch auf Grund des heutigen Aufgabenverständnisses dem kommunalen Sektor zuzuordnen sind.So finanziert das Land mit dem zoologisch-botanischen Garten Wilhelma eine überwiegend kommunale Aufgabe. Es gleicht die Verluste aus, die jährlich in Höhe von fast 5 Mio. € erwirtschaftet werden. Angesichts der Tatsache, dass vergleichbare Einrichtungen durchweg kommunal oder privat betrieben werden, hinterfragt der Rechnungshof dieses vom Volumen her beträchtliche Landesengagement.
Der Rechnungshof weist darauf hin, dass der Betrieb der Wilhelma weder hoheitlicher Art noch Ergebnis einer auf den Landesbereich ausgerichteten Zielsetzung sei. Vielmehr habe die historische Entwicklung aus einer vom württembergischen Königshaus stammenden Parkanlage einen zoologisch-botanischen Garten entstehen lassen.
Wenn man den Betrieb der Wilhelma überhaupt als eine öffentliche Aufgabe ansprechen wolle, dann nicht als eine des Landes sondern allenfalls als eine - freiwillige - kommunale Aufgabe. Deswegen plädieren die Finanzkontrolleure dafür, die kommunale Seite, also die Landeshauptstadt Stuttgart und/oder den Verband Region Stuttgart, finanziell in den Betrieb der Wilhelma einzubinden.
Darüber hinaus merkt der Rechnungshof kritisch an, dass Gesetze, mit denen die Aufgabenwahrnehmung gesteuert werden soll, vereinzelt ohne ausreichende Vorbereitungsphase für die Verwaltungen in Kraft gesetzt werden und im Vollzug mit zusätzlichem Aufwand verbunden sind. Ein Beispiel hierfür ist die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung, der sog. 325-EURO- (früher 630-DM) Arbeitsverhältnisse, für deren Abwicklung zusätzlich Personal gebunden ist. Es kann somit nicht mehr bei der Überprüfung von Steuererklärungen eingesetzt werden.
4. Zu großzügiger Umgang mit öffentlichen Mitteln
Mehrfach mussten die Finanzkontrolleure einen zu großzügigen Umgang mit öffentlichen Mitteln monieren. "In Einzelfällen ist der Blick für ein vernünftiges Verhältnis von aufgewendeten Mitteln zum erstrebten Zweck verloren gegangen. Trotz des bestehenden Sparzwangs leistet man sich noch so manchen Luxus," so Martin Frank, der Chef der Finanzkontrolleure.
4.1 Aufwändiger Neubau eines Gewächshauses
Als Beispiel für zu großzügigen Umgang mit öffentlichen Mitteln bezeichnet der Rechnungshof den Neubau eines kleinen Gewächshauses für seltene Fuchsien-Pflanzen im Botanischen Garten der Universität Tübingen. Für das 36 m2 große Gewächshaus wurden insgesamt 310.000 €, also 8.600 € je m2 Nutzfläche ausgegeben. Entsprechende Ausgaben wären normalerweise nur bei hoch ausgestatteten Instituten zu rechtfertigen. Für das Gewächshaus hätten nach den verwaltungsinternen Vorgaben allenfalls 73.000 € ausgegeben werden dürfen. Der hohe Aufwand für das Gewächshaus erscheint umso unverständlicher, als die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ohnehin knapp bemessen sind und die Bauämter immer wieder dringende Maßnahmen zur Instandhaltung und Instandsetzung unter Hinweis auf fehlende Mittel zurück stellen müssen.
4.2 Rheinbrücke bei Kehl nicht zuwendungsfähig
Ferner will das Land für den Bau einer neuen Rheinbrücke für Fußgänger und Radfahrer 3,6 Mio. € als zuwendungsfähig erklären, obwohl nach den Feststellungen der Finanzkontrolleure die Voraussetzungen für diese Zuwendung auf Grund des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes nicht vorliegen. Für sie ist die Dringlichkeit der vorgesehenen Rheinbrücke nicht belegt, die im Zusammenhang mit der für das Jahr 2004 geplanten Landesgartenschau zwischen Kehl und Straßburg gebaut werden soll. Sie soll nach den Planungen sowohl in Kehl als auch in Straßburg in Bereichen enden, die kaum an das städtische Wegenetz angeschlossen sind und bei denen auch eine künftige Einbindung in dieses Netz nicht erkennbar ist.
Zu diesen grundsätzlichen Bedenken des Rechnungshofs kommt, dass für die Brücke eine äußerst anspruchsvolle und dadurch auch sehr kostenaufwändige Gestaltung gewählt wurde.
5. Wirtschaftlichere Nutzung der Ressourcen bei der Polizei möglich
"Auch für die Polizei bieten sich verschiedene Möglichkeiten an, die vorhandenen Ressourcen wirtschaftlicher zu nutzen, wenn ihre Organisation stärker bedarfsorientiert gestaltet wird," betont der Rechnungshof. Dies spiegelt sich in den Beiträgen Haushalts- und Wirtschaftsführung bei der Akademie der Polizei sowie beim Polizeipräsidium Mannheim wider.
Nach den Feststellungen der Finanzkontrolleure können beim Polizeipräsidium Mannheim durch die Schließung kleinerer Polizeiposten und dreier Kriminalaußenstellen Kosten reduziert und die tägliche Arbeit vereinfacht werden. Ferner sollte die Personalverwaltung konzentriert werden. "Darüber hinaus sollten Polizeivollzugsbeamte nicht mit vollzugsfremden Aufgaben beschäftigt und die Entstehung von Überstundenbergen künftig vermieden werden," fordert der Rechnungshof.
Weitere Optimierungspotentiale für die Polizei und für andere Verwaltungsbereiche des Landes lassen sich nach Einschätzung der Finanzkontrolleure schöpfen, wenn die Datenverarbeitungsverfahren frei von Medienbrüchen konzipiert und verwirklicht werden. Dies zeige sich beim derzeitigen Einsatz der Datenverarbeitung bei der Landespolizei sowie beim Statistischen Landesamt.
6. Maßnahmen der Verwaltungsreform müssen konsequent und zeitnah umgesetzt werden, damit sich die daraus ergebenden Optimierungspotentiale nutzen lassen
Nach den Erhebungen des Rechnungshofs können die sich aus der Verwaltungsreform ergebenden Optimierungspotentiale nur genutzt werden, wenn die beschlossenen Reformmaßnahmen konsequent und zeitnah umgesetzt werden. "Man ist vielfach auf dem richtigen Weg, verfolgt diesen aber teilweise nur zögerlich," so der Rechnungshof weiter. Dies zeige sich bei der Behördenunterbringung wie bei der Vermessungsverwaltung.
Die vom Ministerrat 1992 auf den Weg gebrachte Verwaltungsreform, die unter anderem die Auflösung von über 100 Behörden zum Ziel hatte, hat bisher nicht in nennenswertem Umfang zu einer Reduzierung der Unterbringungskosten dieser Behörden geführt. Nach den Feststellungen des Rechnungshofs wurden die Beschlüsse des Ministerrats teilweise sehr zögerlich, teilweise noch gar nicht umgesetzt. Dort, wo Behörden aufgelöst wurden, bestehen diese vielfach als Außenstellen faktisch weiter. Die Zahl der Mitarbeiter in den betroffenen Behörden ging zwar deutlich zurück; spürbare Auswirkungen auf die Unterbringungskosten hat dies allerdings noch nicht, da bislang nur wenige Bürogebäude aufgegeben wurden.
Bei der Umwandlung der Vermessungsverwaltung in einen Landesbetrieb gingen dem Land Einnahmen von rd. 200.000 € verloren. Nach Feststellungen des Rechnungshofs hätten 1997 und 1998 rd. 200.000 € mehr an Gebühren eingenommen werden können, wenn säumige Schuldner der Vermessungsverwaltung rechtzeitig gemahnt worden wären. Ferner gab es seit der Umwandlung der Vermessungsverwaltung in einen sog. Landesbetrieb im Jahr 1996 zahlreiche Verzögerungen und Unklarheiten.
Unbefriedigend ist nach Auffassung des Rechnungshofs außerdem, dass zwar eine Erhöhung des Anteils der öffentlich bestellten privaten Vermessungsingenieure von ursprünglich 40 % auf 80 % des gesamten Auftragsvolumens beschlossen ist, Zielvorgaben im Hinblick auf die Auswirkungen auf den Landesbetrieb aber fehlen. Welche Einsparungen sich für das Land hieraus ergeben sollen, sei nicht einmal annähernd festgelegt. Der Rechnungshof hält es generell für erforderlich, bei der Umwandlung von Landeseinrichtungen geeignete Messgrößen des Ist- und Sollzustandes festzulegen. Ungeklärt ist nach Auffassung des Rech-nungshofs auch, wie die Zielsetzung "Abgabe von Aufträgen an Private" mit der Zielsetzung "Reduzierung des Defizits des Landesbetriebs" in Einklang gebracht werden sollen.
7. Zuwendungen transparenter und effizienter gewähren
7.1 Kosten für die Abwicklung von Förderprogrammen müssen stärker ins Blickfeld rücken
Wirtschaftsförderprogramme werden teilweise ohne Kenntnis oder Schätzung der Kosten konzipiert. Dabei sind die Vergütungen, die vom Land für die Durchführung der Programme gezahlt werden, nicht immer angemessen. „Die Instanz, die über die Gestaltung und Abwicklung von Förderprogrammen zu entscheiden hat, muss die Kosten kennen und darf nicht Faktoren, die sich auf die Kosten auswirken, dem Zufall überlassen. Sie muss auch bestrebt sein, die Kosten zu senken und Programme so zu gestalten, dass ein möglichst großer Teil der staatlichen Förderung beim Empfänger der Förderung ankommt“, appellieren die Karlsruher Finanzkontrolleure. Sie fordern daher, dass die Kosten für die Abwicklung von Förderprogrammen vor der Entscheidung über die Gestaltung der Förderung prognostiziert werden. Diese Kosten sind nach Meinung der Finanzkontrolleure eine wichtige Grundlage für die Frage, in welcher Weise ein Förderziel am günstigsten zu erreichen ist. Soweit ein Förderprogramm prinzipiell sowohl von einer Behörde als auch von der L-Bank abgewickelt werden könne, sollten die Kosten beider Varianten gegenübergestellt und dann über die Abwicklung entschieden werden.
7.2 Förderprogramme häufig zu kompliziert und kommen daher beim Bürger kaum an
Bei manchem Förderprogramm stellt sich im Hinblick auf komplizierte Vorgaben die Frage nach seiner Effektivität. Nach den Untersuchungen des Rechnungshofs kommt häufig nur ein kleiner Betrag bei dem geförderten Unternehmen oder Bürger an. Mitnahmeeffekte werden in Kauf genommen. Auch könnte manche Förderung durch exaktere Verwaltungsvorgaben optimiert werden. Dies zeigen in der diesjährigen Denkschrift die Beiträge Innovationsförderungsprogramm, Urlaub auf dem Bauernhof und Förderung von Maßnahmen zur Beschleunigung des Busverkehrs nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz.
8. Umgang mit früheren Prüfungsfeststellungen der Finanzkontrolle teilweise unbefriedigend
Nicht zufrieden sind die Finanzkontrolleure damit, wie teilweise mit ihren Feststellungen aus früheren Prüfungen umgegangen worden ist. So monieren sie, dass in verschiedenen Bereichen ihre Empfehlungen auf Grund früherer Prüfungen verspätet, nur zögerlich, unvollständig oder teilweise gar nicht umgesetzt wurden. Diese Defizite haben, wie erneute Überprüfungen ergaben, u. a. auch dazu geführt, dass dem Land entweder unnötige Mehraufwendungen entstehen oder Gelder in erheblicher Größenordnung verloren gehen.
So beanstandet der Rechnungshof, dass einige Hochbauämter Prüfungsfeststellungen der Finanzkontrolle nicht rechtzeitig oder gar nicht bearbeitet und die Auseinandersetzungen mit Firmen oder Architekten nicht konsequent betrieben haben. Überlastungen und die Einschätzung eines vermeintlich hohen Prozessrisikos förderten die Tendenz, den „Weg des geringsten Widerstands“ zu gehen und auf die Rückführung zuviel gezahlter Beträge zu verzichten. Dem Land gehen hierdurch Gelder in erheblicher Größenordnung verloren.
Eine erneute Prüfung der Arbeitsverhältnisse der außertariflich angestellten Lehrkräfte an den Musikhochschulen des Landes ergab wiederum Beanstandungen. Bei der Beschäftigung von Professurvertretern monierte der Rechnungshof in einem Fall die fehlende Qualifikation der Lehrkraft, in mehreren Fällen den vereinbarten Beschäftigungsumfang und eine zu hohe Vergütung; außerdem wurde beanstandet, dass einige Professurvertreter entgegen einem Beschluss des Landtages auch für die vorlesungsfreie Zeit angestellt wurden.
In diesem Zusammenhang betont der Rechnungshof schließlich, dass auch von der Finanzkontrolle angestoßene Gesetzes- und Verfahrensänderungen nach einiger Zeit evaluiert werden müssen. Trotz großer Verbesserungen sind gelegentlich weitere Änderungen angesagt, um neu aufgetretene Fehlerquellen zu beseitigen. Dies zeigt eine erneute Prüfung der kommunalen Abrechnungen der Flüchtlingsaufnahme gegenüber dem Land. Danach werden die Erstattungsregelungen, die 1998 aufgrund früherer Prüfungen der Finanzkontrolle im Flüchtlingsaufnahmegesetz neu gefasst und vereinfacht wurden, in erheblichem Umfang immer noch fehlerhaft angewendet.
Dies hat zur Folge, dass das Land den Kommunen mehr als notwendig erstattet hat. Inzwischen haben die Stadt- und Landkreise bis heute an das Land 64,8 Mio. € zurückgezahlt. Der Rechnungshof schlägt deshalb vor, das System der Kostenerstattung für die Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden weiter zu vereinfachen.
9. 50 Jahre Rechnungshof Baden-Württemberg - Erfolgreiche Arbeit für das Land
Im Jahr 2002 besteht der Rechnungshof als zentrales Element der Finanzkontrolle Baden-Württembergs seit 50 Jahren. Seit seiner Einrichtung im Jahre 1952 hat er über 50 Denkschriften mit über 1.760 Einzelbemerkungen herausgegeben. Darin hat der Rechnungshof ein breites Spektrum an Möglichkeiten aufgezeigt, wie mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln wirtschaftlicher und sparsamer umgegangen werden kann. Für die Wahrnehmung der staatlichen Aufgaben konnte er immer wieder nachhaltige Verbesserungspotentiale bezüglich Planung, Verfahren und Organisation aufzeigen. Hierbei erweist sich auch die Methode "steter Tropfen höhlt den Stein" als erfolgreich, wie auch insbesondere die unter Teil IV der Denkschrift 2002 dargestellten Beispiele belegen.
In den Jahren 1992 bis 2002 hat der Rechnungshof in mehreren landesweiten Untersuchungen die verschiedenen Arbeitsbereiche der Zentralen Universitätsverwaltungen überprüft. Aufgrund dieser Prüfungen wurden über 260 Empfehlungen erarbeitet, welche darauf ausgerichtet sind, die Aufgabenzuschnitte, die Aufbau- und Ablauforganisation und die technische Ausstattung wirtschaftlicher zu gestalten und zur Verbesserung der Leistungsqualität und der Kundenfreundlichkeit beizutragen. Soweit für den Personaleinsatz in einzelnen Arbeitsbereichen konkrete Berechnungen vorgenommen wurden, ergab sich ein Einspar- bzw. Umsetzungspotenzial von insgesamt 240 Personenjahren; dies entspricht einem finanziellen Volumen von rd. 16 Mio. € jährlich. Auch für andere Bereiche, in denen eine solche konkrete Berechnung nicht möglich war oder durchgeführt wurde, hat der Rechnungshof Vorschläge zur Einsparung von Personalkapazität gemacht. Ferner wurden Empfehlungen erarbeitet, die Einsparungen bei Sachmitteln und fremdvergebenen Leistungen ermöglichen. Die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen ist nicht immer zügig vorangekommen.
Teilweise ergaben sich aber auch bei einzelnen Universitäten interne Widerstände; trotzdem ist festzustellen, dass auch bei zunächst ablehnender Haltung zu einem späteren Zeitpunkt auf die Vorschläge des Rechnungshofs zurückgegriffen wurde. In diesem Zusammenhang hat sich auch eine Nachprüfung der Umsetzung von Empfehlungen als wirksam erwiesen. Der Rechnungshof wird die weitere Entwicklung verfolgen.