Große Landesausstellungen haben sich bewährt - neue Zuschussregeln könnten weitere Sonderausstellungen ermöglichen

  • Der Rechnungshof lobt das Konzept und die professionelle Gestaltung der Großen Landesausstellungen an den baden-württembergischen Museen
  • Mehr attraktive Sonderausstellungen könnten durch eine Änderung der Zuschussregeln ermöglicht werden

Karlsruhe/Stuttgart: Die Großen Landesausstellungen haben sich als publikumswirksame Ausstellungsform erwiesen. In den meisten Fällen übertreffen die Besucherzahlen der Großen Landesausstellungen die üblichen Besucherzahlen bei den Dauerausstellungen. Die Großen Landesausstellungen erweitern den Einzugsbereich der Museen und erzielen bisweilen sogar ein bundesweites Medienecho. Die ökonomischen und strategischen Ziele der Großen Landesausstellungen werden regelmäßig erreicht, so das Fazit des Rechnungshofs Baden-Württemberg bei der heutigen Pressekonferenz zur Denkschrift 2017.

Seit der Stauferausstellung 1977 gibt es in Baden-Württemberg diese Ausstellungsform. Große Landesausstellungen werden nicht aus dem laufenden Budget des jeweiligen Museums, sondern aus einem speziell dafür geschaffenen zentralen Haushaltstitel finanziert, der aktuell mit 3 Mio. Euro jährlich dotiert ist. Nach einer 2013 beschlossenen Kürzung dieses Titels hat die Landesregierung die Zahl der Großen Landesausstellungen ab 2017 landesweit auf zwei bis drei pro Jahr begrenzt.

Dieses Jahr liefen und laufen im Landesmuseum Württemberg die Große Landesausstellung „Die Schwaben“, beim Technoseum Mannheim eine Große Landesausstellung zum 200-jährigen Jubiläum der Erfindung des Fahrrads durch den Freiherrn von Drais, und ab Dezember 2017 in der Staatsgalerie die Große Landesausstellung „Der Meister von Meßkirch“.

Grundlage der Beurteilung des Rechnungshofs ist eine Querschnittsprüfung, bei der vier Ausstellungen aus den Jahren 2012 bis 2014 von der Finanzkontrolle unter die Lupe genommen wurden: „Im Glanz der Zaren. Die Romanows, Württemberg und Europa“ beim Landesmuseum Württemberg, „Inka - Könige der Anden“ beim Linden-Museum Stuttgart, „Das Konstanzer Konzil. Weltereignis des Mittelalters 1414-1418“ des Badischen Landesmuseums und „Camille Corot. Natur und Traum“ bei der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe.

Die Großen Landesausstellungen wurden überwiegend professionell vorbereitet und erfolgreich wirtschaftlich gesteuert. Einzelne Mängel in der Haushalts- und Wirtschaftsführung ergaben sich insbesondere, wenn Entscheidungen unter Zeitdruck getroffen werden mussten. Bei mehreren Großen Landesausstellungen konnte durch Kooperationen ein beachtlicher Mehrwert erzielt werden. Der Rechnungshof regt daher an, auch künftig geeignete Partner bei Konzeption und Realisierung der Ausstellungen einzubinden.

Die breite Palette museumspädagogischer Angebote und themenbezogener Begleitprogramme haben sich als wichtige Erfolgsfaktoren erwiesen und zu hohen Besucherzahlen beigetragen. Um ein qualifiziertes Feedback zu den Großen Landesausstellungen zu erhalten, sollten das Wissenschaftsministerium und die Landesmuseen nach Auffassung des Rechnungshofs künftig verstärkt das Instrument der Besucherevaluation nutzen.

Der Rechnungshof regt an, vor dem Hintergrund der guten Erfahrungen mehr attraktive Sonderausstellungen in Baden-Württemberg zu ermöglichen. Dies könnte nach seiner Auffassung durch neue Zuschussregeln erreicht werden, die insbesondere bei ökonomisch erfolgreichen Ausstellungen einen Teil der Überschüsse in den Landeshaushalt zurückfließen lassen. Mit den zurückfließenden Mitteln könnten bei gegebener Dotierung weitere Ausstellungen finanziert werden. In der Vergangenheit wurden die Überschüsse eher zum Aufbau von Rücklagen in den einzelnen Landesmuseen verwendet. Dies sei - so der Rechnungshof - nicht das eigentliche Ziel einer Großen Landesausstellung.