Geplantes Parkhaus für Fahrräder am Karlsruher Hauptbahnhof zu teuer

  • Im Fahrradparkhaus müsste jeder Stellplatz vom Land mit 765 € bezuschusst werden
  • Alternativlösung für das Abstellen von Rädern benötigt hingegen nur 120 € je Stellplatz als Landeszuschuss

Karlsruhe/Stuttgart. „Vor der Gewährung von Zuschüssen sollte die zuständige Behörde auch stets prüfen, ob es anstelle des für den Zuschuss vorgesehenen Projektes kostengünstigere Alternativen gibt," monierte Martin Frank, der Präsident des Rechnungshofs Baden-Württemberg, vor Journalisten in Stuttgart bei der Vorstellung der Denkschrift 2004. Nach seinen Worten kann es für den geplanten Bau eines Fahrradparkhauses am Hauptbahnhof in Karlsruhe keinen Zuschuss von 745.000 € nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz geben. Eine auf Anregung des   Rechnungshofs von der Bewilligungsstelle durchgeführte Alternativenprüfung habe eine kostengünstigere Lösung für das Abstellen von Fahrrädern erbracht. Dadurch können etwa 700.000 € Fördermittel eingespart werden.

Bei der Überprüfung von Förderanträgen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zum Bau und zur Nachrüstung von Bike+Ride-Anlagen stellte der Rechnungshof fest, dass für den Bau eines Fahrradparkhauses mit 1.346 Stellplätzen und einen Fahrradladen am Hauptbahnhof Karlsruhe eine Förderung von 745.000 € beantragt worden war. Grundlage hierfür waren Gesamtausgaben von 1,71 Mio. €; die zuwendungsfähigen Ausgaben sollten 875.000 € betragen. Das Ministerium für Umwelt und Verkehr hatte für diese Maßnahme 1996 und 2001 eine Förderpauschale von 765 € je Fahrradstellplatz in Aussicht gestellt.

Die Prüfung des Förderantrags gestaltete sich für das Regierungspräsidium schwierig, weil die eingereichten Unterlagen unvollständig bzw. nicht ausreichend begründet waren. So stammte die Bedarfsermittlung z. B. aus dem Jahre 1993. Nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz können außerdem nur Fahrradabstellplätze für Nahverkehrskunden gefördert werden. Da Bedenken hinsichtlich Bemessungsgrundlage bestanden, sollte aufgrund der Intervention des Rechungshofs eine Aufteilung zwischen Nah- und Fernverkehrsanteil vorgenommen werden, und zwar auf der Basis der im Hauptbahnhof abfahrenden Züge.

Zudem ergab eine vom Rechnungshof geforderte Prüfung, dass es kostengünstigere Alternativen für das Abstellen von Fahrrädern am vorgesehenen Standort gibt. Das Regierungspräsidium stellte fest, dass im Bahnhofsbereich bereits 1.243 Stellplätze vorhanden sind, deren technische Ausrüstung und Funktionsfähigkeit teilweise jedoch nicht mehr den heutigen Erfordernissen entsprechen. Wegfallende Radständer können   jedoch durch Ersatzplätze an einem anderen Standort im Bahnhofsbereich kompensiert werden. Eine solche Umbauaktion würde ohne qualitative Einbußen zu erheblichen Kostenreduzierungen beim Vorhaben selbst wie bei der Zuwendung führen. Die Förderpauschale hierfür beträgt lediglich 120 € je Fahrradstellplatz. Statt des beantragten Zuschusses von 745.000 € betrüge die Landeszuwendung bei der reduzierten Lösung lediglich rd. 45.000 €.