Förderung risikoreicher Investitionen in Rinder- und Schweineställe ist wirtschaftlich fragwürdig
- Wirtschaftlicher Erfolg der geförderten Projekte unbefriedigend
- Erfolgskontrollen einführen
- Verwaltungsverfahren und Evaluierung verbessern
Karlsruhe/Stuttgart: Das Land fördert mit dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm bauliche Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe. Dabei handelt es sich überwiegend um Rinder- und Schweineställe. Der wirtschaftliche Erfolg der geförderten Projekte muss dringend verbessert werden. Ansonsten sollte die Landesregierung ernsthaft über ein Ende des Förderprogramms nachdenken.
Das Hauptziel des Förderprogramms ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe zu verbessern. Daneben stehen Tierschutz und Umweltziele. Das zuwendungsfähige Investitionsvolumen liegt zwischen 30.000 Euro und maximal 1 Mio. Euro. Der Zuschuss beträgt 20 Prozent und erhöht sich um 5 Prozent bei besonders artgerechter Tierhaltung. Junglandwirte erhalten bis zu 20.000 Euro zusätzlich.
Da ohne Wettbewerbsfähigkeit keines der Ziele des Förderprogramms dauerhaft erreicht werden kann, hat der Rechnungshof die wirtschaftliche Entwicklung der geförderten Betriebe untersucht. Dabei wurde die nach Abschluss der Investitionsmaßnahmen erreichte wirtschaftliche Lage mit den ursprünglichen Planwerten verglichen.
Beim Investitionsschwerpunkt Rinderställe haben sich die geförderten Betriebe sehr unterschiedlich entwickelt. Trotz unkritischer Durchschnittswerte bei der Gesamtstichprobe verlief die wirtschaftliche Entwicklung bei vielen Betrieben ungünstig. 53 Prozent erzielten einen geringeren Gewinn als geplant. 38 Prozent wiesen gar Eigenkapitalverluste aus. Der Schuldenstand der Betriebe hatte sich im Vergleich zur Ausgangssituation im Durchschnitt mehr als verdreifacht.
Beim Investitionsschwerpunkt Schweineställe zeigte sich - bei allerdings ungünstigerer Marktsituation - ein ausgesprochen problematisches Bild. Fast 86 Prozent der geförderten Betriebe erreichten den geplanten Gewinn nicht. 57 Prozent hatten mit Eigenkapitalverlusten zu kämpfen und der Schuldenstand war im Durchschnitt auf mehr als das Vierfache angestiegen.
Der Rechnungshof empfiehlt, bei der Förderung großer Investitionen streng auf die Wirtschaftlichkeit zu achten und die Fördermittel nur an leistungsfähige landwirtschaftliche Betriebe zu vergeben, die im harten Wettbewerb an den Agrarmärkten bestehen können. Darüber hinaus hält es der Rechnungshof für unabdingbar, konsequente Erfolgskontrollen einzuführen. Die Ausfallrate ist derzeit viel zu hoch.
Die am Markt erzielbaren Preise für Agrarprodukte sind oft nicht kostendeckend. Die Förderung sollte deshalb weniger auf eine Steigerung der Produktion und mehr auf Tierschutz- und Umweltziele sowie Rationalisierungsmaßnahmen und Innovationen ausgerichtet werden. Verbessert werden sollte auch das Verwaltungsverfahren. Im Interesse der Landwirte sollte die maximale Wartezeit bis zur Bewilligung der Fördergelder sechs Monate nicht überschreiten.
Nach Vorgaben der Europäischen Union muss das Förderprogramm regelmäßig evaluiert werden. Diese Evaluierung sollte auch sektorale und regionale Gesichtspunkte wie Pachtpreisentwicklungen, Marktanteile und Umweltbelastungen einbeziehen. Auch sollten die Verwaltungskosten des Landes künftig berücksichtigt werden.