Förderung außeruniversitärer Forschungseinrichtungen ohne durchgängige forschungspolitische Konzeption, teilweise fehlt das Landesinteresse
- Außeruniversitären Forschungseinrichtungen z. T. seit Jahrzehnten mit bis 5,9 Mio. DM gefördert
- Förderung des Landes lässt insgesamt keine nachvollziehbaren forschungspolitischen Überlegungen erkennen
- Von den fünf geprüften Einrichtungen sollten nur noch drei weiter gefördert werden
„Bei der Förderung außeruniversitärer Forschungseinrichtungen hat man den Eindruck, dass sich diese Förderung verselbständigt hat. Nicht bei allen untersuchten Einrichtungen ist eine Berechtigung für eine Fortführung der Landesförderung zu sehen. Diese Förderfälle sind dem Land im Laufe der Zeit aus ganz unterschiedlichen Gründen zugewachsen, ohne dass stets ein spezifisches Landesinteresse erkennbar war. Künftig sollten die Einrichtungen vorrangig nicht als Institutionen, sondern einzelne ihrer Projekte gefördert werden, sofern sie im Interesse des Landes liegen“, so Martin Frank, der Präsident des Landesrechnungshofs, vor Journalisten in Stuttgart bei der Vorstellung der Denkschrift 2001.
Nach den Untersuchungen der Karlsruher Kontrollbehörde werden die außeruniversitären Forschungseinrichtungen z.T. seit Jahrzehnten gefördert. Die Gesamtsumme der diesen gewährten Zuwendungen betrug zuletzt etwa 1 Mio. DM im Jahr. Seit Beginn der Förderung ergeben sich für die einzelne Einrichtung mittlerweile Förderbeträge zwischen 3,1 und 5,9 Mio. DM.
Die Prüfer haben fünf der kleineren geisteswissenschaftlichen Einrichtungen geprüft. Von diesen fünf Einrichtungen sollten drei nur unter bestimmten Voraussetzungen weiter gefördert werden. Bei zwei Einrichtungen sollte hingegen die Förderung eingestellt werden.
Bei drei der geprüften fünf Einrichtungen halten die Finanzkontrolleure eine Fortführung der Förderung zwar derzeit für gerechtfertigt; allerdings nur unter der Voraussetzung, dass gewisse strukturelle Änderungen und bestimmte Maßnahmen zur Kostenreduzierung ergriffen werden. Bei einer Einrichtung sollte die Förderung nur dann weiter gewährt werden, wenn auch der Bund seine Förderung beibehält. Bei zwei anderen Einrichtungen sehen sie die Voraussetzungen einer Förderung nicht mehr als gegeben an und haben deshalb mittelfristig deren Einstellung empfohlen. Ihre Empfehlungen lassen sich mit den von ihnen im Einzelnen vorgeschlagenen Übergangsfristen weitgehend sozialverträglich umsetzen.
In diesem Zusammenhang moniert der Rechnungshof, dass diese Förderung des Landes insgesamt keine nachvollziehbaren forschungspolitischen Überlegungen erkennen lässt. Er verweist auf seine Empfehlung, für die künftige Förderung von Einrichtungen der außeruniversitären Forschung konkrete Kriterien aufzustellen, die auch das zuwendungsrechtlich gebotene Landesinteresse ausreichend definieren. Institutionelle Förderungen sollten nur äußerst zurückhaltend gegeben und stattdessen bei entsprechender Förderwürdigkeit konkrete Projekte gefördert werden. Dabei könne es sich durchaus, wie auch sonst im Wissenschaftsbereich nicht unüblich, um mehrjährige Projekte handeln. Auch bei mehrjährigen Projekten wirkt das von vornherein festliegende Ende der Förderung der Verfestigung entgegen.
Nach Auffassung des Rechnungshofs sollte von der institutionellen Förderung nur äußerst zurückhaltend Gebrauch gemacht werden. Bei institutioneller Förderung, wie sie den geprüften Einrichtungen bisher gewährt wurde, ist für die Finanzkontrolleure die Gefahr besonders groß, dass eine nicht mehr von den Förderabsichten umfasste Entwicklung eintritt. Insbesondere wenn keine spezifischen Förderkriterien definiert sind, kann das Land als Zuwendungsgeber die Erforderlichkeit der Förderung konkret nur schwer überprüfen. Außerdem führt eine institutionelle Förderung regelmäßig dazu, dass die geförderte Einrichtung unbefristet eigenes Personal beschäftigt; solche Umstände erschweren es, bei weggefallener Förderwürdigkeit die Förderung zu beenden. Dies führt dann erfahrungsgemäß zu einer Dauerförderung.