Finanzgebaren beim Betrieb des Höchstleistungsrechners gerügt
- Unzulässige Rücklagenbildung in Höhe von rd. 5 Mio.€
- Mögliche Bundesförderung für Hochleistungsrechner nicht abgerufen
- Finanzielle Beteiligung der anderen Bundesländer an den Betriebskosten des Bundeshöchstleistungsrechenzentrums eingefordert
Karlsruhe/Stuttgart.Bei der Beschaffung und Finanzierung von DV-Anlagen sollte es selbst-verständlich sein, dass die haushaltsrechtlichen Vorgaben berücksichtigt werden. Diese Selbstverständlichkeit wird vereinzelt übersehen. So wurden beim Betrieb des Höchstleis-tungsrechenzentrums der Universität Stuttgart unzulässige Rücklagen von rd. 5 Mio. € gebildet,“ monierte Martin Frank, der Präsident des Rechnungshofs Baden-Württemberg, vor Journalisten in Stuttgart bei der Vorstellung der Denkschrift 2004. Nach Franks Angaben hat der Rechnungshof festgestellt, dass aus diesen Rücklagen im Dezember 2000 unter Verzicht auf eine Bundesförderung nach dem Hochschulbauförderungsgesetz ein Rechner beschafft wurde.
Nach den Feststellungen der Finanzkontrolleure erhielt die Universität Stuttgart für den laufenden Betrieb des bei ihr angesiedelten Bundeshöchstleistungsrechenzentrums ab 1996 einen jährlichen Zuschuss zu den Betriebskosten von 3,37 Mio. €. Diese Mittel wurden in beträchtlichem Umfang für den laufenden Betrieb nicht benötigt und zur Bildung von Rücklagen verwendet. Diese Rücklagen wurden auf ein im Landeshaushaltsplan nicht vorgesehenes Kapitel umgebucht und dadurch dem Zugriff des Haushaltsgesetzgebers entzogen. Aus diesen verschleierten Rücklagen wurde später unter Verzicht auf eine mögliche Bundesförderung die Erweiterung von Rechnerkapazität finanziert. Ein Teil der Rücklagen ist noch heute bei der Universität Stuttgart vorhanden.
Der Rechnungshof fordert, dass die rechtswidrig gebildeten Rücklagen aus dem Haushalt der Universität Stuttgart herausgenommen werden. Bei der Bemessung des künftigen Staatszuschusses sollte auch berücksichtigt werden, dass die Betriebskosten des Höchstleistungsrechners unter dem bisher angesetzten Betrag lagen.
Für die Zukunft verlangt der Rechnungshof eine Beteiligung der anderen Bundesländer an den Betriebskosten des Bundeshöchstleistungsrechenzentrums. Die bisherige Finanzierungsform erweise sich für Baden-Württemberg als nachteilig.