Finanzausstattung der Landesanstalt für Kommunikation (LFK) zu üppig
- Finanzierung aus den Rundfunkgebühren führt zu einer Finanzausstattung, die den tatsächlichen Bedarf erheblich übersteigt
- Stärkere Kooperation im Bereich der Medienaufsicht zwischen den Ländern könnte zu einem niedrigeren Finanzbedarf führen
- LFK hat seit 1997 mehr Personal als im Stellenplan erkennbar
- Indirekte Förderung privater Rundfunkfunkunternehmen sollte überdacht werden
- LFK sollte ihre Förderungen stärker am Kriterium der wirtschaftlichen Bedürftigkeit des Empfängers orientieren
Karlsruhe/Stuttgart."Obwohl die Aufgaben der Landesanstalt für Kommunikation (LfK) mehrfach erweitert wurden, fällt ihre Finanzausstattung immer noch zu üppig aus. Die LfK wird über einen prozentualen Anteil an der Rundfunkgebühr finanziert, wodurch sie automatisch an jeder Gebührenerhöhung beteiligt ist, unabhängig davon, ob ihr tatsächlicher Bedarf gewachsen ist. Dieses Finanzierungssystem hat zu einer Finanzausstattung der Anstalt geführt, die den tatsächlichen Bedarf erheblich übersteigt," stellte Martin Frank, der Präsident des Rechnungshofs Baden-Württemberg, bei der Erläuterung der Denkschrift 2003 vor Journalisten in Stuttgart fest. Der Chef der Karlsruher Kontrollbehörde appellierte an Landtag und Landesregierung, in deren Mitverantwortung diese Finanzierung außerhalb des Landeshaushaltes steht, mit dafür zu sorgen, dass das Finanzierungssystem bedarfsgerecht ausgestaltet wird. Der Rechnungshof hält es ferner für möglich, durch eine verstärkte Kooperation im Bereich der Medienaufsicht insbesondere zwischen den Ländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz Synergiegewinne zu erzielen.
Die LFK verfüge trotz früherer Veränderungen des Finanzierungssystems und der Ausweitung ihres Aufgabenbestandes weiterhin über ein Finanzvolumen, das den Finanzbedarf der Anstalt übersteige. Im Rahmen der Änderungen des LMedienG in den Jahren 1995 und 2001 wurde der Anteil der LFK an der einheitlichen Rundfunkgebühr erheblich gekürzt. Trotzdem verblieben der LFK mehr als ausreichend Mittel, um ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Im Jahr 2001 standen der LFK aus Rundfunkgebühren rd. 7,74 Mio. € zur Verfügung. Weiterhin trug die Ausnutzung haushaltsrechtlicher Möglichkeiten zur guten Finanz-ausstattung der LFK bei.
Der LFK habe insbesondere ab 1997 mehr Personal dauerhaft zur Verfügung gestanden, als im Stellenplan erkennbar gewesen sei. Auch erscheine im Vergleich zu den anderen Landesmedienanstalten der Anteil der Bediensteten des höheren Dienstes bereits jetzt als zu hoch; infolge der im Stellenplan ausgewiesenen Entwicklungsmöglichkeiten könne sich dieser Anteil noch weiter erhöhen. Danach wären von 21 ausgewiesenen Stellen nur noch 7 Stellen dem mittleren und gehobenen Dienst zuzurechnen. Dies entspräche beim höheren Dienst einem Anteil von 67 % am gesamten Personal der Anstalt. In Anbetracht der Tatsache, dass die LFK vorwiegend Aufgaben mittelbarer Staatsverwaltung erledige, halte der Rechnungshof diese Entwicklung weiterhin für nicht sachgerecht. Im Rahmen der Genehmigung des Haushaltes der LFK müsse künftig hierauf verstärkt geachtet werden.
Bei einer zukünftigen Abkoppelung der Finanzierung von Erhöhungen der Rundfunkgebühren, wie sie bundesweit für die Medienanstalten diskutiert werde, könne sich die Entwicklung beim Personal negativ auf die Gesamtsituation auswirken. Durch eine solche Personalplanung würden weitere Mittel für Personalausgaben gebunden werden, die dann für andere Zwecke (z. B. auch für Förderungen) nicht mehr zur Verfügung stünden.
Für den Förderbereich halte es der Rechnungshof im Hinblick auf die haushaltsrechtlichen Vorgaben, die auch für die LFK maßgebend seien, für geboten, dass sich die LFK stärker an der wirtschaftlichen Bedürftigkeit des Empfängers orientiere. In diesem Zusammenhang weise der Rechnungshof nochmals auf die rechtlichen Vorgaben hin, die den Mitteleinsatz zur Förderung einer landesrechtlich gebotenen technischen Infrastruktur zulassen. Selbst nach der drastischen Minderung der für diesen Zweck vorgesehenen Mittel und der Änderung des Berechnungsmodus erfolge weiterhin eine indirekte Förderung der Nutzer dieser Infrastruktur. Der Rechnungshof halte eine solche indirekte Förderung privater Rundfunkunternehmen für rechtlich bedenklich und empfehle, diese auf den Prüfstand zu stellen.
Im Interesse des wirtschaftlichen Umgangs mit öffentlichen Mitteln sei es zudem geboten, die gemeinsame Aufgabenerledigung der Landesmedienanstalten zu forcieren und – bis hin zu einer länderübergreifenden Medienaufsicht in Südwestdeutschland – zu überdenken. Dafür spräche auch, dass die bisher automatische Teilhabe der Landesmedienanstalten an Erhöhungen der Rundfunkgebühr auf dem Prüfstand stehe. Der Rechnungshof verkenne dabei nicht, dass mit einer möglichen Fusion der Landesmedienanstalten mehrerer Länder deren jeweiliger medienpolitischer Gestaltungsspielraum tangiert sein könnte. Ansatzpunkte hierfür böten sich im technischen, medienpädagogischen und medienrechtlichen Bereich.
Die Landesanstalt für Kommunikation (LFK) wurde 1986 als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Stuttgart errichtet. Sie hat im Wesentlichen die Aufgabe, bei der Umsetzung der dualen Rundfunkordnung mitzuwirken und diese zu sichern. Dadurch dient sie der Rundfunkfreiheit der privaten Programmveranstalter, ohne jedoch selbst Veranstalter zu sein. Sie lässt private Rundfunkanbieter zu und führt über diese die Aufsicht. Ausgehend von dieser Aufsichts- und Zulassungsfunktion hat der Gesetzgeber mittlerweisele das Aufgabenspektrum der Anstalt letzlich auch im Hinblick auf ihr finanzielles Potential nach und nach insbesondere durch Verstärkung der Förderfunktion erweitert. Im Rahmen ihrer Aufsichts- und Zulassungsfunktion hat die LFK z. B. im Jahr 2003 drei regionale und 13 lokale Hörfunkveranstalter lizenziert. Darüber hinaus hat sie auch 16 Programmanbieter zugelassen, die nichtkommerziell Rundfunk sowie sog. Lernradios betreiben. In 37 Fällen wurden Veranstalter ohne Kapazitätszuweisung (Medienführerscheine) zugelassen. Beim Fernsehen hat sich die LFK neben der Programmaufsicht hauptsächlich mit der Zulassung lokaler Fernsehsender zu befassen. Ferner fördert die Anstalt
- die technische Infrastruktur zur Versorgung des Landes,
- Formen der nicht kommerziellen Veranstaltung von lokalem und regionalem Rundfunk,
- Projekte für neuartige Rundfunkübertragungstechniken und
- Projekte zur Entwicklung von Medienkompetenz einschließlich entsprechender Aus- und Fortbildungsmaßnahmen.