Fairer Finanzausgleich zwischen den Einrichtungen der Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung und den mit ihnen kooperierenden Fachhochschulen angemahnt
- Gemeinsames Vorgehen der Beteiligten erforderlich
- Steinbeis-Stiftung sollte zusätzlich einen jährlichen Pauschalbetrag zur Kostendeckung zahlen
„Im Interesse einer konstruktiven Zusammenarbeit von Fachhochschulen und Steinbeis-Einrichtungen müssen wir einen fairen finanziellen Ausgleich anmahnen. An den meisten Fachhochschulen befinden sich Einrichtungen der Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung, die für die Bearbeitung ihrer Projekte Ressourcen der Hochschulen nutzen. Eine transparente, sachgerechte und vollständige Erfassung und Abrechnung der Ressourcennutzung findet zum Nachteil der Hochschulen häufig nicht statt“, kritisierte erneut Martin Frank, der Präsident des Landesrechnungshofs, vor Journalisten in Stuttgart bei der Vorstellung der Denkschrift 2000. Die Steinbeis-Stiftung und ihre Einrichtungen waren in der Vergangenheit schon mehrfach Gegenstand von Prüfungen der Finanzkontrolle gewesen (vgl. Denkschrift 1992, Nr. 12 und Denkschrift 1999 Nr. 23).
Zugunsten der in die Untersuchung einbezogenen Fachhochschulen errechneten die Finanzkontrolleure für einen Zeitraum von drei Jahren ein zusätzliches Nutzungsentgelt von bis zu 850 000 DM. Zu diesem Wert kamen sie auf Grund einer Hochrechnung der Kennzahlen, die sie bei ihren Prüfungen unter Berücksichtigung der Vorgaben einer zwischen den Beteiligten bestehenden Vereinbarung ermittelt hatten.
Der Rechnungshof hat an sieben Hochschulstandorten bei 26 Steinbeis-Transferzentren die Wirksamkeit der zwischen den Beteiligten geschlossenen Vereinbarung geprüft. Die Untersuchung hat gezeigt, dass bei immerhin 85 % der Steinbeis-Transferzentren die Abrechnung von Nutzungsentgelten nicht ordnungsgemäß und zum Nachteil der Fachhochschulen durchgeführt wurden; dabei haben die Fachhochschulen z.T. selbst durch ungünstige Vertragsgestaltungen zu ihrem Nachteil agiert. Vielfach bewegen sich die Fälle in einer sog. Grauzone, die auch durch eine weitere Verfeinerung der Abrechnungsmodalitäten und Vorgaben nach Auffassung des Rechnungshofs mit einem vertretbaren Aufwand nicht zu bereinigen ist.
Um einen möglichst gerechten Interessensausgleich zu erreichen, schlagen die Finanzkontrolleure vor, dass die Steinbeis-Stiftung auf der Basis eines mit den beteiligten Ministerien abgestimmten Verfahrens zur Abgeltung der Grauzone zusätzlich einen jährlichen Pauschalbetrag für die Fachhochschulen ausreicht.
Ferner sollten Vorleistungen, die von den Fachhochschulen durch eigene Forschungsaktivitäten für die Steinbeis-Transferzentren erbracht werden, finanziell ausgeglichen werden. Auch sollten die Zentren künftig dann eine Art von Lizenzgebühren zahlen, wenn sie Forschungs- und Entwicklungsergebnisse oder darauf beruhende Produkte der Fachhochschulen vermarkten. „Im Zentrum unserer Überlegungen steht nicht etwa eine Kritik an der Steinbeis-Stiftung oder den Fachhochschulen“, erläuterte Frank, „wir wollen vielmehr eine Hilfestellung in einer schwierigen Abgrenzungsfrage geben“.
Auf Grund der engen Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen der Steinbeis-Stiftung und den Fachhochschulen ist ein außerordentlich breit gefächerter und effektiver Technologietransfer möglich, der der mittelständischen Wirtschaft im Land und dem Praxisbezug des Lehrangebots gleichermaßen zugute kommt. Das politisch gewollte enge Zusammenwirken von Steinbeis-Transferzentren und Fachhochschulen führte nicht zuletzt durch die erhebliche Ausweitung der Aktivitäten der Stiftung, aber auch durch die Errichtung von zentralen Forschungseinrichtungen in den Fachhochschulen zu verstärkten Abgrenzungsproblemen.
Um die notwendige Transparenz zu schaffen, hatten das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und die Steinbeis-Stiftung im Jahr 1994 eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit geschlossen. Diese Vereinbarung, die Ausgangspunkt der jetzigen Prüfungen der Finanzkontrolleure war, enthält Regelungen zur Berechnung des Entgelts, das für gegenseitig erbrachte Leistungen zu entrichten ist.
Die Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung (Stiftung) wurde im Jahre 1971 auf Initiative des Landes mit dem Ziel errichtet, der gesamten Wirtschaft des Landes wissenschaftliche Erkenntnisse, insbesondere auf den Gebieten der Forschung und Entwicklung, der Werkstoff- und Produktprüfung sowie der Information und Dokumentation zur Verfügung zu stellen. An den Fachhochschulen wurden daher immer mehr Technologiezentren gegründet, die überwiegend von den Professoren der Fachhochschulen als Nebentätigkeit betrieben werden. Ende 1999 bestanden dort 184 solcher Zentren.