Erhebliche Einsparpotenziale bei der Ausbildung zum gehobenen Polizeivollzugsdienst

  • Das Land könnte jährlich 100 Stellen und damit Personalkosten in Höhe von 5,7 Mio. € einsparen, wenn Kurse zur Erlangung der Fachhochschulreife bei der Polizei wegfielen
  • Die Unterbringung der Studierenden subventioniert das Land jährlich mit 1 Mio. €
  • Polizeizulage und Kleidergeld sind für Studierende nicht gerechtfertigt
  • Sieben Dozentenstellen und drei Stellen im Servicebereich können an der Fachhochschule eingespart werden

Karlsruhe/Stuttgart: „Die Hochschule für Polizei in Villingen-Schwenningen trägt mit ihrer Arbeit ganz erheblich zur Qualität der Führungskräfte und Spezialisten bei der baden-württembergischen Polizei bei. Allerdings hat unsere Prüfung ergeben, dass die Ausbildung zum gehobenen Polizeivollzugsdienst noch zahlreiche Wirtschaftlichkeitspotenziale aufweist, deren Realisierung dem Land mehrere Millionen Euro jährlich ersparen kann“, so fasste der Präsident des Rechnungshofs, Martin Frank, am Montag die Ergebnisse einer Prüfung seiner Behörde bei der Hochschule für Polizei zusammen. Der fiskalisch bedeutendste Reformvorschlag, den der Rechnungshof dem Landtag im Zusammenhang mit der Ausbildung der Polizei unterbreitet, bezieht sich auf Kurse zur Erlangung der Fachhochschulreife im Vorfeld des Studiums an der Hochschule der Polizei. Hier könnten 5,7 Mio. € Personalkosten im Jahr eingespart werden. Aber insbesondere auch bei der Unterbringung, der Verpflegung und der Besoldung der Studierenden, bei der Zahl und beim Status der Dozenten sowie bei der Ausstattung der Hochschule in den Bereichen Kraftfahrzeuge, Bibliothek und Druckerei könnten bis zu 2 Mio. € jährlich gespart werden.

Seit vielen Jahren ermöglicht das Land Polizeibeamten, die ohne Fachhochschulreife in den mittleren Polizeidienst eingetreten sind, die Fachhochschulreife und damit die Voraussetzung für ein Studium an der Hochschule für Polizei in einem 10-monatigen Kurs mit polizeieigenen Lehrern zu erwerben. Dafür werden Jahr für Jahr rund 100 Polizeibeamte bei vollem Gehalt vom Dienst freigestellt und erwerben in dieser Zeit die notwendige Qualifikation. Der Rechnungshof beanstandet, dass diese Freistellung vom Dienst bundesweit nahezu einmalig ist (nur Sachsen-Anhalt kennt ein ähnlich großzügiges Angebot an seine Polizeibeamten) und im Übrigen weder im öffentlichen Dienst noch außerhalb des öffentlichen Dienstes üblich sei. Vielmehr sei es dort weitgehend selbstverständlich, dass Bewerber für ein bestimmtes Berufsbild ihre Hochschulzugangsberechtigung entweder bereits mitbringen oder aber berufsbegleitend (neben ihrer Arbeit) erwerben müssten. Das gelte umso mehr, als es im mittleren Dienst der baden-württembergischen Polizei genügend Beamte mit Fachhochschulreife gebe, die für einen Aufstieg in Betracht kommen. Die Abschaffung dieser Kurse und der damit verbundenen Freistellung vom Dienst würde nach Berechnungen der Finanzkontrolle jährlich Personalkosten für Kursteilnehmer und Lehrer in Höhe von 5,7 Mio. € einsparen.

Aufgabe der Fachhochschule ist die Ausbildung der künftigen Polizeibeamten des gehobenen Dienstes. Die Mehrzahl der Studierenden sind Beamte des mittleren Dienstes, die dort die Voraussetzungen für den Aufstieg in den gehobenen Dienst erlangen und während des Studiums weiterhin ihre Beamtenbezüge erhalten. Außerdem wirkt die Hochschule bei der Ausbildung zum höheren Polizeidienst mit und erbringt Leistungen im Bereich der Fort- und Weiterbildung der Landespolizei.

Die Vorschläge der Rechnungsprüfer setzen insbesondere bei den Rahmenbedingungen an, unter denen die Polizeibeamten ihr Studium in Schwenningen absolvieren. So subventioniert nach Feststellung des Rechnungshofs das Land allein die Unterbringung der Beamten in landeseigenen und angemieteten Wohnungen mit jährlich etwa 1 Mio. €. Die Preise für die Studierenden sind dadurch niedriger als in den meisten Studentenwohnheimen des Landes. Der Rechnungshof schlägt vor, von den studierenden Beamten künftig kostendeckende Mieten zu erheben und der dann voraussichtlich zurückgehenden Nachfrage durch die Aufgabe von Objekten Rechnung zu tragen.

Auch beim Verpflegungsbetrieb der Hochschule sieht der Rechnungshof Potenziale zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. Dieser Teil der Hochschule war vom Rechnungshof bereits in den Neunzigerjahren beanstandet worden; trotzdem ist der Zuschussbedarf für den Verpflegungsbetrieb seither noch gestiegen und beträgt inzwischen 580.000 € jährlich. Die Finanzkontrolleure rügen insbesondere, dass die damals vorgeschlagene Privatisierung des Verpflegungsbetriebs nicht entschlossen genug in Angriff genommen wurde.

Ebenfalls ein Dorn im Auge ist den Rechnungsprüfern die Polizeizulage und das Kleidergeld (zusammen rund 1,1 Mio. € im Jahr), die die Studierenden auch für die Zeit an der Hochschule erhalten, obwohl sie in dieser Zeit weder den besonderen Erschwernissen des Polizeidienstes ausgesetzt sind noch Dienstkleidung tragen müssen.

Auf der Seite der Lehrenden stellt der Rechnungshof ebenfalls Einsparmöglichkeiten fest: So verfüge die Hochschule über mehr Lehrpersonal als dies bei Ausschöpfung der gesetzlichen Lehrverpflichtung erforderlich wäre. Es könnten hier sieben Dozentenstellen wegfallen. Auch im Servicebereich könnten drei Stellen eingespart werden. Darüber hinaus wird beanstandet, dass auch ein Teil der Dozenten die Polizeizulage erhalte, obwohl auch diese den besonderen Erschwernissen der Polizeiarbeit nicht ausgesetzt seien.

Schließlich wurde auch der Umfang des hochschuleigenen Fahrzeugparks vom Rechnungshof kritisiert; auch hier können Kosten eingespart werden.