Elektromobilität - Förderbedarf nicht ausreichend untersucht

  • Förderziele sollten in aussagekräftigen Kennzahlen abgebildet werden
  • Wirtschaftlichkeit und Förderbedarf sollten in geeigneter Weise untersucht werden
  • Teilweise waren die Verwaltungskosten für die Abwicklung der Programme höher als das Bewilligungsvolumen

Karlsruhe/Stuttgart: Mit der „Landesinitiative Elektromobilität III“ sollte ein effektives Marktwachstum im Bereich der Elektromobilität erreicht werden. Das Verkehrsministerium legte hierzu von 2017 bis 2021 insgesamt 17 Förderprogramme und weitere Förderprojekte auf. Außerdem förderte es zusätzliche Einzelprojekte und leitete Programme zur Elektrifizierung des Landesfuhrparks in die Wege. Förderschwerpunkte bildeten die Ladeinfrastruktur, ausgewählte Fahrzeugflotten und innovative Vorhaben. Das Budget wurde von ursprünglich 25 Mio. Euro auf 148 Mio. Euro aufgestockt.

Für die Förderschwerpunkte wurden zwar Kennzahlen und teilweise Zielgrößen festgelegt. Diese bildeten aber die zentralen klima- und verkehrspolitischen Ziele des Landes nur unzureichend ab. Beispielsweise wurden nur für die Elektrifizierung der Landesfahrzeugflotte Kennzahlen zur CO2-Einsparung bestimmt, jedoch für keines der Programme zur Förderung ausgewählter Fahrzeugflotten. Außerdem wurde festgelegt, dass drei „innovative Vorhaben“ gefördert werden sollen. Als innovatives Vorhaben förderte das Ministerium u. a. das Projekt „Verkehrswacht elektrisiert“ der Landesverkehrswacht Baden-Württemberg e. V. Diese bietet betreute Informations- und Probefahrten mit Elektrofahrzeugen an. Aus Sicht des Rechnungshofs stellt dies jedoch kein „innovatives Vorhaben“ dar.

Die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Förderprogramme hat das Verkehrsministerium nicht untersucht. Es legte eine Vielzahl von Förderprogrammen auf, ohne den jeweiligen Bedarf zu erheben. Im Vordergrund stand, das zur Verfügung stehende Budget möglichst vollständig einzusetzen. 99 Prozent der Förderanträge entfielen auf die 4 Förderprogramme BW-e-Gutschein, Charge@bw, Elektrolastenräder und E-Zweiradförderung für junge Leute. Dagegen fiel die Nachfrage bei den anderen Förderprogrammen deutlich geringer aus. Für die Förderprogramme „Schnellladeinfrastruktur für E-Taxis“ und „Unterstützungsangebote für Kommunen zur Bevorrechtigung von E-Fahrzeugen“ gingen überhaupt keine Förderanträge ein.

Das Verkehrsministerium übertrug die Abwicklung von acht Förderprogrammen der L-Bank. Teilweise waren die Verwaltungskosten für die Abwicklung höher als das Bewilligungsvolumen. Eine Ursache hierfür war, dass die tatsächliche Nachfrage erheblich hinter den Erwartungen zurückblieb.

Mit dem Projekt „Verkehrswacht elektrisiert“ verfolgte das Verkehrsministerium das Ziel, Vorurteile gegen die Elektromobilität auszuräumen. Es förderte die Betriebs- und Unterhaltungskosten von 36 E-Pkw, die Ausbildung von Ehrenamtlichen sowie die Durchführung von Informations- und Probefahrten. Jeder Ehrenamtliche sollte monatlich mindestens 20 Probefahrten anbieten. Die Fahrzeuge durften und sollten von den Ehrenamtlichen auch privat genutzt werden. Angesichts des aus Sicht des Rechnungshofs überschaubaren Ziels von 20 Probefahrten monatlich stand die private Nutzung der E-Pkw und nicht die Durchführung von Probefahrten im Vordergrund. Interessierte haben auch ohne das Förderprojekt die Möglichkeit, Elektrofahrzeuge unterschiedlicher Hersteller kennenzulernen und zu testen. Die Förderung des Projekts war weder erforderlich noch trug es dem eigenen Anspruch, innovativ zu sein, Rechnung.

Bei der Aufstellung von Förderprogrammen sollte das Ministerium den Bedarf in geeigneter Weise erheben und ausreichende Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchführen. Förderprogramme, bei denen Verwaltungskosten von mehr als 10 Prozent des Bewilligungsvolumens zu erwarten sind, sollten in der Regel nicht aufgelegt werden. Die Förderziele sollten in aussagekräftigen Kennzahlen abgebildet werden. Beispielsweise sollte bei der Förderung von Fahrzeugen der Umfang der CO2-Einsparung ermittelt werden.

Das Ministerium sollte bei der Bewilligung von Zuwendungen sorgfältig prüfen, ob die geplante Förderung erforderlich ist.