Durch besseren Datenabgleich beim Wohngeldverfahren können Rückforderungen vermieden werden
- Daten aus dem Wohngeldverfahren sollen bereits vor der Entscheidung über den Wohngeldantrag automatisiert abgeglichen werden.
- Auch der nachträgliche Datenabgleich sollte verbessert werden, um unnötigen Bearbeitungs- und Verwaltungsaufwand zu vermeiden.
Karlsruhe/Stuttgart: Der Rechnungshof hat bei seiner aktuellen Prüfung aufgezeigt, dass das Wohngeldverfahren effizienter organisiert werden kann. Die Umsetzung seiner Empfehlungen könnte die Wohngeldbehörden entlasten und zudem das Risiko von Forderungsausfällen verringern.
Die Höhe des Wohngelds richtet sich unter anderem nach der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und deren monatlichem Einkommen. Um die maßgeblichen Einkommensdaten zu überprüfen, führen die Wohngeldbehörden nach der Wohngeldbewilligung vierteljährlich einen automatisierten Datenabgleich mit bestimmten Auskunftsstellen durch. Anschließend müssen sie bei relevanten Sachverhalten das Wohngeld neu berechnen und gegebenenfalls Überzahlungen zurückfordern.
Der Rechnungshof stellte bei seiner Prüfung fest, dass beim automatisierten Datenabgleich nicht alle Daten erfasst werden, die nach dem Wohngeldgesetz abgeglichen werden dürfen. Weiterhin werden nicht alle bei den verschiedenen Auskunftsstellen vorhandenen Informationen zu Einnahmen der Antragsteller und ihrer Haushaltsmitglieder abgeglichen. Dadurch fehlen Angaben, um das Wohngeld korrekt berechnen zu können.
Andererseits werden bei dem automatisierten Abgleich Daten, die vermutlich zu keiner Änderung des Wohngelds führen, vorweg nur unzureichend herausgefiltert. Dies bedeutet einen erhöhten Überprüfungsaufwand bei den Wohngeldbehörden. Dieser wäre durch Anpassung des automatisierten Abgleichs vermeidbar.
Viele Rückforderungstatbestände bestehen häufig bereits vor der Bewilligung von Wohngeld. Die Wohngeldbehörden hätten in diesen Fällen kein oder nur ein geringeres Wohngeld gewährt, wenn sie die maßgeblichen Daten bei Bewilligung gekannt hätten. Somit würden bei einem IT-gestützten Datenabgleich vor Bewilligung viele Rückforderungen erst gar nicht entstehen.
Der Rechnungshof empfiehlt, den Datenabgleich vor und nach den Wohngeldbewilligungen zu optimieren sowie die IT-Unterstützung im Rückforderungsverfahren zu verbessern. Dadurch kann der Bearbeitungsaufwand, um Wohngeld zu überprüfen und zurückzufordern, um jährlich 1,2 Mio. Euro verringert werden.