Direktor beim Rechnungshof Theodor Müller verabschiedet


Karlsruhe/Stuttgart. Nach 35-jähriger Dienstzeit in der Landesverwaltung und bei der Finanzkontrolle geht Direktor beim Rechnungshof (Dir. b. RH) Theodor Müller in den Ruhestand. „Nimmt man alles zusammen, hat Herr Müller ein beachtliches berufliches Werk in den über 18 Jahren beim Rechnungshof vorzuweisen. Durch sein stets sachkundiges Auftreten, seine ganz persönliche, bescheidene Art - er machte nie viel Aufhebens um seine Person - und seinen fairen Umgang mit den geprüften Stellen hat er sich und seinem Tätigkeitsbereich im Rechnungshof hohes Ansehen und nachhaltige Wirkung verschafft." Mit diesen Worten bedankte sich Martin Frank, der Präsident des Rechnungshofs Baden-Württemberg, bei Herrn Müller für seine Verdienste um die Finanzkontrolle Baden-Württemberg bei dessen Verabschiedung in den Ruhestand heute (Montag, den 26. Januar 2004) im Rechnungshof.

Beim Rechnungshof begann Dir. b. RH Müller im Mai 1985. Er betreute in seiner Abteilung den Landtag, das Staats-, Justiz- und Sozialministerium sowie die Staatlichen Kliniken, zeitweilig auch das Innenministerium und das Ministerium für Familie, Frauen, Weiterbildung und Kunst. Seit 1998 ist er als dienstältestes Mitglied Vertreter der Präsidenten, wenn der Vizepräsident verhindert ist; diese Funktion ist als Dir. b. RH besonders herausgehoben.

In seiner Verantwortung sind zahlreiche Prüfungen, Beiträge zu den jährlichen Denkschriften und Beratende Äußerungen entstanden.

Unter den acht beratenden Äußerungen, die er verantwortete, waren von besonderem Ge-wicht für den Landtag die drei Untersuchungen der Zuschüsse an die Fraktionen des Landtags jeweils zum Ende der 10., 11. und 12. Wahlperiode. Diese Prüfungen haben geholfen, die Spielregeln zu klären, nach denen die Fraktionen Steuermittel für ihre Parlamentsarbeit einsetzen können. „Bei allen Disputen über einzelne Fragen, die wir hier mit dem Landtag hatten, dienten sie doch dazu, gegenüber der Öffentlichkeit eine zusätzliche Legitimation für die Finanzierung der Fraktionsarbeit aus Steuermitteln zu schaffen“ meinte Frank in der Ver-abschiedung und führte weiter aus: „Herr Müller, Sie haben alle drei Untersuchungen geleite-tet und dabei für den Rechnungshof Baden-Württemberg großes Ansehen erworben. Nicht von ungefähr wurde in einer Fachveröffentlichung vom Dezember 2002 die Prüfung der Fraktionsfinanzen durch den LRH BW „als uneingeschränkt vorbildlich“ bewertet.“

Die Untersuchung zu den Personalkostenzuschüssen des Landes für Fachkräfte in Kindergärten aus dem Jahre 1995 hat die Änderung der Kindergartenfinanzierung im Jahr 1999 stark beeinflusst. Nicht zuletzt hat die Ausarbeitung zur Notariatsreform in Baden-Württemberg aus dem Jahr 2000 die ordnungspolitisch orientierte Diskussion auch auf eine solide Finanzbasis gestellt. Die damals erarbeiteten Informationen zur Einnahme- und Kostenseite haben noch die kürzlich getroffenen Entscheidungen zur Justizreform beeinflusst.

Die Denkschriftbeiträge aus der Abteilung II, die Theodor Müller beim Rechnungshof leitete, haben stark in die untersuchten Bereiche hineingewirkt. So hatte die Befassung mit der Förderung von Sozialstationen (1996) beträchtliche Rückforderungen von Fördermitteln zur Folge. Die Untersuchung der Förderung der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und der Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen (2000) erleichterte letztlich die Umstellung der Landesförderung nach dem Ausscheiden der katholischen Kirche aus der Schwangerschaftskonfliktberatung.

Auch der Bereich des Staatsministeriums wurde keineswegs ausgeklammert. Der Beitrag zu Personal und Sachmitteleinsatz bei der Landeszentrale für politische Bildung (1998) läutete einen Sparkurs der Landeszentrale und ihre Straffung ein. In frischer Erinnerung sind den politisch Interessierten die Feststellungen zu den Vertretungen des Landes beim Bund und bei der Europäischen Union (2003).

Standen bei den Universitätskliniken früher Nebentätigkeiten (1993), Drittmittelverwendung (1997), oder Aufwendungen für den Krankentransport (1997) im Fokus des RH, wurden zum Zentralthema immer mehr die Folgen der rechtlichen Verselbständigung der Universitätskli-nika und der Zentren für Psychiatrie.

In der Justiz war die Personalbewirtschaftung insgesamt oder in einzelnen Gerichtszweigen ständiges Feld der Betrachtung. Daneben standen DV-technische und organisatorische Fragen immer wieder auf der Tagesordnung, sei es das gerichtliche Mahnverfahren (1996) oder die Einführung des elektronischen Grundbuchs (2001).

Als Herr Müller 1985 zu der Finanzkontrolle kam, hatte er bereits eine berufliche Laufbahn hinter sich, welche die besten Voraussetzungen für seine Tätigkeit als Abteilungsleiter im Rechnungshof mit sich brachte. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und der poli-tischen Wissenschaften in Tübingen, Kiel und München sowie nach der Zweiten juristischen Staatsprüfung begann er 1969 in der Landesversicherungsanstalt Württemberg. Es folgten Stationen beim Arbeits- und Sozialministerium in Stuttgart, im Parlamentarischen Beratungsdienst der SPD-Landtagsfraktion (1971-1979) und ab 1979 im Ministerium für Wissenschaft und Kunst, bei dem er als Referatsleiter in der Personalabteilung tätig war; dort zuletzt in der Besoldungsstufe B 3.

Direktor beim Rechnungshof Theodor Müller

1940 geboren in Stuttgart

1959 Abitur am Karls-Gymnasium Stuttgart

1959 - 1965 Studium der Rechtswissenschaften und politischen Wissenschaften an den Universitäten Tübingen, Kiel und München

1965 - 1969 Juristischer Vorbereitungsdienst als Gerichtsreferendar in München

1969 Eintritt in die LVA Württemberg

1970 - 1971 Arbeits- und Sozialministerium Baden-Württemberg

1971 - 1979 Parlamentarischer Beratungsdienst der SPD-Landtagsfraktion

1979 - 1985 Ministerium für Wissenschaft und Kunst Baden-Württemberg

1985 - 2004 Rechnungshof Baden-Württemberg