Die Organisation der Staatsgalerie Stuttgart sollte verbessert werden

  • Wirtschaftlichkeitspotenziale bleiben bisher ungenutzt
  • Weitere Professionalisierung der Abläufe ist erforderlich
  • Haushaltsrechtliche Verstöße sind umgehend zu beseitigen
  • Der Rechnungshof empfiehlt: Strategische Zielvereinbarungen und eine aussagefähige Kosten-Leistungsrechnung

Karlsruhe/Stuttgart. „Bei der Organisation der Staatsgalerie Stuttgart besteht ein   erhebliches Verbesserungspotenzial. Der seit 1998 eingeschlagene Modernisierungskurs hat zwar in der Außendarstellung des Museums und in der Ausstellungskonzeption nachhaltige Wirkung gezeigt, der innere Betrieb offenbart jedoch zahlreiche Mängel“, so Martin Frank, der Präsident des Rechnungshofs Baden-Württemberg, vor Journalisten in Stuttgart bei der Vorstellung der Denkschrift 2006.

Die Staatsgalerie Stuttgart ist mit einer Sammlung von rd. 5.100 Gemälden und Plastiken sowie über 400.000 Grafiken das größte Kunstmuseum des Landes. Nahezu 200 Mitarbeiter betreuen ihre Sammlungen und Ausstellungen, die jährlich etwa 300.000 Besucher anziehen. Das Land bezuschusste die Staatsgalerie im Jahr 2004 mit 5,6 Mio. €.

„Die Steuerzahler haben einen Anspruch darauf, dass diese Mittel möglichst wirtschaftlich eingesetzt werden. Der 1998 eingeleitete Modernisierungsprozess muss nun auch auf die innere Organisation der Einrichtung erstreckt werden“, fordern die Karlsruher Finanzkontrolleure. Hierzu sollte eine aussagekräftige Kosten- und Leistungsrechnung eingeführt werden und in vielen Bereichen eine Professionalisierung stattfinden. Wie wichtig eine derartige Modernisierung der Staatsgalerie sei, belegten die Prüfungsergebnisse des Rechnungshofs:

Die Dokumentation der Sammlungsbestände erfolge immer noch weitgehend   manuell. Dies sei nicht mehr zeitgemäß und auch nicht nachvollziehbar, da die Staatsgalerie bereits seit 2002 über eine Software zur Erfassung der Objekte verfügt.

Auch seien Leihgaben der Staatsgalerie an Dritte außerhalb des Museumssektors nur unzureichend überwacht worden. Stichproben hätten ergeben, dass einige verliehene Objekte nicht mehr aufzufinden waren und andere in offenkundig ungeeigneten Räumen aufbewahrt wurden.

Die Rechnungsprüfer stießen auch auf haushaltsrechtliche Verstöße bei der Beschäftigung von Personal und der Abrechnung von Kuriereinsätzen zur Begleitung von Kunsttransporten.

Wirtschaftlichkeitsreserven bestehen nach Ansicht der Kontrollbehörde bei der Bewachung des Museumsgebäudes. Der Aufwand für das eigene   Aufsichtspersonal liege um etwa 40 % höher als der für ein privates   Bewachungsunternehmen. Auch das Fotoatelier der Staatsgalerie könnte   wirtschaftlicher sein, wenn es seine Einnahmemöglichkeiten besser nutze und nahe liegende Einsparmaßnahmen ergreife.

Der Rechnungshof fordert die Staatsgalerie auf, die festgestellten Mängel umgehend zu beseitigen. Dem zuständigen Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst empfehlen die Finanzkontrolleure, die Staatsgalerie wie auch die anderen staatlichen Museen über strategische Zielvereinbarungen zu führen und die gebotenen Organisationsverbesserungen notfalls im Wege der Aufsicht zu veranlassen. Schließlich regt der Rechnungshof an, über einen maßvollen Abbau der Sammlungsbestände nachzudenken. Nach den Prüfungsfeststellungen sei die Staatsgalerie mit der sachgerechten Verwaltung des bisherigen Bestandes teilweise überfordert.