Die Medizinischen Fakultäten gehen respektvoll und juristisch korrekt mit Körperspenden um
- Die Anatomischen Institute benötigen für Aus- und Weiterbildung landesweit jährlich mehr als 200 Körperspenden
- Der Rechnungshof fordert eine Strategie, um das Fach Anatomie für medizinische Nachwuchswissenschaftler attraktiv zu halten
Karlsruhe/Stuttgart: Körperspenden sind ein unverzichtbarer Beitrag zu einer anspruchsvollen Ausbildung junger Mediziner und zunehmend auch zur Weiterbildung für Ärzte und ärztliche Hilfsberufe. „Die Medizinischen Fakultäten in Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm gehen mit den Körpern Verstorbener sorgfältig, respektvoll und juristisch korrekt um“, so lautet das wichtigste Ergebnis einer Prüfung der Anatomischen Institute, über die der Rechnungshof bei seiner jährlichen Pressekonferenz am Montag berichtete. Die Körperspenden bleiben bis zur Beisetzung in den Anatomischen Instituten, eine Weitergabe der Körper oder von Körperteilen an Dritte findet nicht statt.
Für die Ausbildung der Medizinstudenten und die ärztliche Weiterbildung werden in Baden-Württemberg jährlich mehr als 200 Körper Verstorbener benötigt. Dass sie den Medizinischen Fakultäten zur Verfügung stehen, ist den Spendern zu verdanken, die zu Lebzeiten ihren Körper an die Anatomischen Institute vermachen.
Die meisten Körperspenden werden an den Medizinischen Fakultäten für den Anatomieunterricht im vorklinischen Teil der medizinischen Ausbildung verwendet. Ziel dieses Unterrichts ist nicht nur der Erwerb anatomischer Kenntnisse, sondern auch der verantwortungsvolle Umgang mit dem menschlichen Körper. Der Rechnungshof folgt in seiner Beurteilung der Auffassung der Fakultäten, wonach vor allem diese ethische Dimension nicht durch den andernorts üblichen Einsatz von Plastinaten erschlossen werden kann. Zunehmende Bedeutung haben Körperspenden auch bei der Weiterbildung von Ärzten, zum Beispiel bei der Anwendung neuer Operationstechniken.
Nicht empfohlen hat der Rechnungshof die in den norddeutschen Ländern übliche Praxis, von den Spendern Kostenbeteiligungen für die Aufbewahrung und Beisetzung der Körperspenden zu verlangen, auch wenn den Fakultäten dadurch Einnahmen entgehen.
Ein weiteres Ergebnis ist, dass es zunehmend schwieriger wird, freiwerdende Stellen im Fach Anatomie mit Ärzten und medizinisch qualifizierten Wissenschaftlern zu besetzen. Der Rechnungshof fordert daher die Medizinischen Fakultäten und das Wissenschaftsministerium auf, eine Strategie zu entwickeln, um das Fach Anatomie auch künftig für junge Ärztinnen und Ärzte attraktiv zu halten.