Die Landesanstalt für Kommunikation sollte sich auf Kernaufgaben konzentrieren

  • Projekte zur Förderung der Medienrezeptionskompetenz sollten künftig nicht mehr von der Landesanstalt für Kommunikation (LFK) gefördert werden
  • Die Förderung privater regionaler Fernsehveranstalter aus Haushaltsmitteln des Landes sollte beendet werden

 

Karlsruhe/Stuttgart: Kernaufgabe der LFK ist die Zulassung und Aufsicht über private Rundfunkprogramme. Hinzukommt seit einer Änderung des Medienstaatsvertrages zusätzlich die Aufsicht über bestimmte Internetveranstalter und ihre Online-Angebote.

Die Prüfung des Rechnungshofs hat ergeben, dass die finanzielle und personelle Ausstattung der Anstalt ausreicht, um eine ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Kernaufgaben wahrzunehmen Die zusätzlichen Aufgaben verursachen nach Einschätzung des Rechnungshofs künftig möglicherweise weiteren Ressourcenbedarf. Dieser kann durch Umschichtung von Personal gedeckt werden.

„Die Landesanstalt für Kommunikation sollte ihren Ressourceneinsatz stärker auf ihre Kernaufgaben konzentrieren und ihre Förderaufgaben kritisch überprüfen.“ So fasste die Präsidentin des Rechnungshofs Dr. Cornelia Ruppert am Montag in Stuttgart die wichtigsten Ergebnisse der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Landesanstalt zusammen.

So beurteilt der Rechnungshof die Förderaufgaben, die die LFK aufgrund einer Ermächtigung im Landesmediengesetz wahrnimmt, differenziert und kritisch. Die Förderung von Radioprogrammen (UKW und DAB+) kommerzieller Veranstalter hält der Rechnungshof für künftig verzichtbar. Keine Einwendungen werden gegen die Förderung lokaler nichtkommerzieller Rundfunkveranstalter erhoben.

Sehr kritisch sieht der Rechnungshof die Förderung von Projekten zur Verbesserung der Medienrezeptionskompetenz. Diese Förderung erfolge ohne erkennbare Systematik, regional unausgewogen und werde nicht ausreichend evaluiert. In vielen Fällen fehle es bei den geförderten Projekten an dem rechtlich gebotenen Rundfunkbezug. Notwendig sei hingegen die Förderung der Medienproduktionskompetenz, d. h. der überbetrieblichen Aus- und Fortbildung der beim Rundfunk Beschäftigten, da der private Rundfunk wie viele andere Branchen durch Fachkräftemangel langfristig in seiner Existenz bedroht sei. Der Rechnungshof empfiehlt, die durch Verzicht auf die Förderung von Medienrezeptionskompetenz eingesparten Ressourcen für die Erfüllung der Kernaufgaben oder die Förderung der Medienproduktionskompetenz zu verwenden.

Große Bedenken äußert der Rechnungshof hinsichtlich der seit einigen Jahren vom Gesetzgeber angeordneten Förderung regionaler TV-Veranstalter aus Haushaltsmitteln des Landes. Diese Förderlinie ist mit 4,2 Mio. Euro jährlich dotiert, verfehlt nach Auffassung der Finanzkontrolle aber die gesetzten Ziele. Durch diese Zuschüsse werden nach Meinung des Rechnungshofs regionale Rundfunkveranstalter künstlich am Leben erhalten. Damit werde die duale Rundfunkordnung des Grundgesetzes konterkariert und die konkurrierenden Medien (regionaler Hörfunk, Printmedien, Fernsehveranstalter mit regionalen Fenstern) würden im Wettbewerb benachteiligt. Die in den Zuwendungsbescheiden gesetzten konkreten Ziele seien in mehreren Fällen verfehlt worden, ohne dass dies von der LFK sanktioniert worden sei. Der Rechnungshof schlägt deshalb vor, diese Förderung, die bis 31.12.2023 befristet ist, zum Jahresende einzustellen und von einer Verlängerung der gesetzlichen Ermächtigung abzusehen.