Die Förderung des Einsatzes und der Weiterbildung von Dorfhleferinnen und Betriebshelfern/Betriebshelferinnen wird nicht mehr für ihren ursprünglichen Zweck eingesetzt

  • Fördermittel werden kaum noch für Einsätze in der Landwirtschaft benötigt
  • Weiterbildungsmaßnahmen betreffen überwiegend Einsätze in privaten Haushalten
  • Land soll prüfen, ob die Förderung der Weiterbildungsmaßnahmen abgeschafft werden kann

Karlsruhe/Stuttgart: Der Einsatz einer Dorfhelferin, eines Betriebshelfers oder einer Betriebshelferin wird gefördert, wenn in einem landwirtschaftlichen Betrieb oder Haushalt eine Hauptarbeitskraft infolge von Tod, Unfall oder Krankheit ausfällt. Die Kosten für Einsätze erstattet in der Regel die landwirtschaftliche Sozialversicherung. Endet die Kostenübernahme, können die vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz anerkannten Dorfhelferinnen- und Betriebshelfereinrichtungen für den weiteren Einsatz ihrer Fachkräfte Fördermittel in Anspruch nehmen.

Die Dorfhelferinnen- und Betriebshelfereinrichtungen haben ihren Einsatzschwerpunkt im Laufe der Zeit auf private Haushalte verlagert. Sie erbringen hierbei die gleichen Leistungen wie andere Familienpflege- und Dorfhilfedienste, die im ländlichen und städtischen Bereich tätig sind.

Der Rechnungshof stellte bei seiner Prüfung fest, dass die Förderung von Einsätzen in landwirtschaftlichen Betrieben und Haushalten massiv an Bedeutung verloren hat. Seit 1995 verringerten sich die Fördermittel von 2,1 Mio. Euro auf 410.000 Euro. Einsätze in landwirtschaftlichen Betrieben und Haushalten sind stark zurückgegangen. Allein seit 1999 reduzierten sich die Fördermittel für Einsätze um fast 90 Prozent auf 90.000 Euro. Dagegen sind die Fördermittel für Weiterbildungen nur relativ gering auf 320.000 Euro gesunken. Während früher überwiegend Einsätze gefördert wurden, entfällt heute der wesentliche Teil der Fördermittel auf Weiterbildungsmaßnahmen.

Weiterbildungsmaßnahmen sind meist nicht speziell auf den Einsatz in der Landwirtschaft ausgerichtet. Sie betreffen mit jährlich 240.000 Euro überwiegend Einsätze in privaten Haushalten. Hierfür ist die Förderung nicht gedacht. Sie sollte ursprünglich landwirtschaftliche Betriebe unterstützen. Beispielsweise entfallen bei einem Dorfhelferinnenwerk im Durchschnitt 90 Prozent der Gesamtförderung von jährlich 130.000 Euro auf die reine Weiterbildung ihrer Einsatzkräfte. Die Einsatzkräfte werden jedoch zu 90 Prozent für Einsätze außerhalb der Landwirtschaft eingesetzt.

Andere Familienpflege- und Dorfhilfedienste müssen selbst für eine angemessene Weiterbildung sorgen. Vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz werden wenige Einrichtungen hauptsächlich deshalb gefördert, weil sie früher überwiegend in landwirtschaftlichen Betrieben und Haushalten tätig waren. Dadurch werden jedoch andere Dienstleister benachteiligt.

Der Präsident des Rechnungshofs, Günther Benz, sagte hierzu bei der Präsentation der Denkschrift: “Im Bereich der Förderpolitik gilt es fortwährend zu fragen, welche Wirkungen Förderprogramme erzielen, wo ein Mehrwert oder Zusatznutzen geschaffen wird und wie bloße Mitnahmeeffekte vermieden werden. Das gilt auch für die Förderung für den Einsatz und die Weiterbildung von Dorfhelferinnen und Betriebshelfern/Betriebshelferinnen.“

Der Rechnungshof empfiehlt zu prüfen, ob die Förderung abgeschafft werden kann. Zumindest ist aber die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für private Haushalte einzustellen.