Der Rechnungshof sieht Optimierungspotenzial bei der Dualen Hochschule Baden-Württemberg

  • Die finanzielle Ausstattung soll transparenter und auf 164 Mio. Euro jährlich gedeckelt werden.
  • Die Verwaltung der DHBW soll grundlegend neu organisiert und stärker zentralisiert werden.
  • Professoren sollen von Verwaltungsaufgaben entlastet werden und dafür ein höheres Deputat leisten.

Karlsruhe/Stuttgart: „Die Duale Hochschule Baden-Württemberg zeichnet sich seit mehr als vier Jahrzehnten durch ein hochwertiges Lehrangebot aus, ihre Absolventen sind in den Unternehmen des Landes und darüber hinaus willkommen. Aber in der Verwaltung der Hochschule und bei der Bewirtschaftung der Ressourcen bestehen erhebliche Verbesserungspotenziale.“ Mit diesem Fazit fasste der Präsident des Rechnungshofs Baden-Württemberg Günther Benz am Montag in Stuttgart die wichtigsten Ergebnisse einer umfangreichen Prüfung des Rechnungshofs zusammen.

Der Rechnungshof stellt in seiner Denkschrift 2019 fest, dass die finanzielle Ausstattung der Dualen Hochschule in den letzten Jahren das Maß des Erforderlichen deutlich überschritten hat - so wurden zahlreiche freie Stellen nicht besetzt, die dadurch frei werdenden Mittel anderweitig verwendet, Einnahmeansätze bewusst vorsichtig kalkuliert und dann natürlich übertroffen und trotz einer bisweilen großzügigen Ausgabepolitik Jahr für Jahr Überschüsse erzielt, die der Hochschule als Ausgabereste verblieben. Der Rechnungshof schlägt vor, die finanzielle Ausstattung der Hochschule im Haushalt transparenter zu gestalten und das jährliche Budget der Hochschule um einen zweistelligen Millionenbetrag zu kürzen. Bei der Bewirtschaftung der Haushaltsmittel mahnt der Rechnungshof mehr Disziplin an und verweist dabei insbesondere auf die Ausgaben für innere Repräsentation und Öffentlichkeitsarbeit.

Kritisch bemerkt der Rechnungshof, dass die Duale Hochschule den damals begonnenen Weg der Zentralisierung der Verwaltung nicht konsequent zu Ende gegangen ist. So schlägt der Rechnungshof eine Neuorganisation der Hochschulverwaltung vor, die mehr Aufgaben beim Präsidium in Stuttgart konzentriert und dessen Zuständigkeiten gegenüber den neun Studienakademien und drei Außenstellen deutlich stärkt. So sollen in den Bereichen Personal, Haushalt und Organisation sowie in der strategischen Hochschulführung und im Justiziariat künftig die wesentlichen Entscheidungen im Präsidium in Stuttgart getroffen werden, die Domäne der örtlichen Verwaltung soll der Lehrbetrieb und die Betreuung der Studierenden und der dualen Partnerunternehmen sein. Die örtlichen Verwaltungsdirektoren, die gegenwärtig noch im Landeshochschulgesetz verankert sind, sind nach Auffassung des Rechnungshofs entbehrlich. Zusammen mit einer strafferen Bemessung der notwendigen Personalressourcen im Präsidium und in der dezentralen Verwaltung sieht der Rechnungshof aufgrund seiner Organisationsuntersuchung ein Einsparpotenzial in Millionenhöhe.

Auch bei der Arbeitszeit der Professoren setzt der Rechnungshof mit seiner Kritik an: Zwar sei das Deputat eines Professors mit 576 Stunden nicht unangemessen, aber allzu leicht würden, so der Rechnungshof, Deputatsermäßigungen gewährt. Sinnvoll sei es, Professoren, die Studiengänge leiten, von Verwaltungstätigkeiten zu entlasten und im Gegenzug ihr Lehrdeputat zu erhöhen. Auch die durchschnittliche Gruppengröße in den Kursen will der Rechnungshof von derzeit 28,6 Studierenden auf durchschnittlich 30 erhöhen. Dadurch könnte die Zahl der Anfängerkurse reduziert und damit weitere Kosten eingespart werden. Darüber hinaus könnten durch eine Begrenzung der Kurse für Anfänger direkt Kosten eingespart werden. Festhalten möchte der Rechnungshof am hohen Anteil der Lehrbeauftragten am Lehrangebot der DHBW. Diese Lehrbeauftragten, die häufig aus den dualen Partnerunternehmen kommen, sichern, so der Rechnungshof, den außergewöhnlich hohen Praxisbezug, sorgen für die notwendige Flexibilität des Lehrangebots und sind überdies kostengünstiger als weitere Professorenstellen.