Das Land muss beim eigenen Klimaschutz erheblich nachlegen, um seiner Vorbildfunktion gerecht zu werden
- Wärmeversorgung mit nicht fossilen Energieträgern muss forciert werden
- Energiemanagement der Landesgebäude muss erheblich optimiert werden
Karlsruhe/Stuttgart: Laut Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg kommt der öffentlichen Hand eine Vorbildfunktion beim Klimaschutz zu. Die Landesregierung will deshalb die Landesverwaltung bis 2030 netto-treibhausneutral organisieren. Alte Landesgebäude wurden saniert bzw. gedämmt, vielerorts die Gebäudetechnik modernisiert. Allerdings reichen die Anstrengungen nicht aus, um das Ziel der Treibhausgas-Neutralität in acht Jahren zu erreichen.
Der Rechnungshof untersuchte bei 194 Landesgebäuden die Energieverbräuche und Maßnahmen zur Energieeinsparung. Zwar verbrauchten die untersuchten landeseigenen Liegenschaften 2019 fünf Prozent weniger Strom und sechs Prozent weniger Wärme als 2010. Gleichwohl genügen die Fortschritte nicht ansatzweise zur Erreichung der angestrebten Klimaschutzziele 2030.
Der Rechnungshof stellte erhebliche Defizite im Energiemanagement fest. In vielen Auswertungen wurden falsche Energieverbräuche abgebildet (z. B. Nutzerinformationen). Bei einem Fünftel der Gebäude wurden keine Verbrauchsdaten fortgeschrieben. Erhebliche Verbrauchsänderungen wurden nicht systematisch analysiert und aufgeklärt. Dies wäre Kernaufgabe eines Energiemanagements.
Drei Viertel der Landesgebäude werden mit Fernwärme beheizt. Hier ist das Land von den Fernwärmeversorgern und deren Anstrengungen zur Verringerung der CO2-Emission abhängig. Bei den restlichen schätzungsweise 2.000 Gebäuden müsste das Land selbst tätig werden. Es müsste die Öl- und Gas-Heizungen innerhalb der kommenden acht Jahre durch Wärmepumpen und Biomasse-Heizungen ersetzen, um seine Ziele zu erreichen.
Auch bei der Priorisierung von Baumaßnahmen erkennt der Rechnungshof Verbesserungsbedarf. Besonders wirtschaftlich waren Maßnahmen, bei denen die zentrale Gebäudetechnik erneuert wurde. Eingriffe in die Gesamtsubstanz der Gebäude wie zum Beispiel ein Vollwärmeschutz der Fassade waren im Vergleich weniger wirtschaftlich.
Der Rechnungshof fordert, Verbrauchsdaten vollständig zu erfassen. Zudem könnten Anreizsysteme zur Verringerung der Verbräuche für die nutzende Verwaltung sinnvoll sein.
Die Umstellung von Gas- und Öl-Heizungen auf nicht fossile Energieträger muss beschleunigt werden. Maßnahmen zur energetischen Verbesserung der zentralen Gebäudetechnik sollten vorrangig umgesetzt werden, da sich diese am schnellsten amortisieren und auch den höchsten CO2-Einspareffekt pro eingesetztem Euro erzielen.