Das Land Baden-Württemberg kann beim Einkauf von Beratungsleistungen erheblich sparen
Rechnungshof legt Beratende Äußerung „Vergabe von Gutachten und Beratungsleistungen durch die Landesregierung“ vor.
- In den Jahren 2012 und 2013 haben die Ministerien des Landes insgesamt 19,2 Mio. Euro für externe Beratungsleistungen ausgegeben
- 85 Prozent aller Beratungsleistungen wurden aufgrund mangelnden Fachwissens und fehlender Personalressourcen vergeben
- Mehr als Zweidrittel der Beratungsaufträge wurden ohne Vergleichsangebot vergeben
Karlsruhe/Stuttgart: In einer aktuellen Beratenden Äußerung an die Landesregierung und den Landtag hat der Rechnungshof Baden-Württemberg festgestellt, dass nach Angaben der Landesregierung diese in den Jahren 2012/2013 für Beratungsleistungen 33,26 Mio. Euro ausgegeben hat. Für die Prüfung hat der Rechnungshof davon 19,2 Mio. Euro als Beratungsleistung definiert. Nicht in die Prüfung einbezogen wurden unter anderem Dienstleistungen, bei denen der Dienstleister die Erledigung einer tatsächlichen Aufgabe schuldete (beispielsweise Softwareerstellung, Werbekampagne) sowie Beratungen bezüglich wissenschaftlicher Begleitungen.
Nach Angaben der Verwaltung haben die Ministerien in den geprüften Jahren externe Berater überwiegend aufgrund mangelnder Fachkenntnisse (63 Prozent) und fehlender Personalressourcen (22 Prozent) hinzugezogen. Dies entspricht, bezogen auf das Gesamtvolumen für Beratungsleistungen von 19,2 Mio. Euro, einem Volumen von 16,3 Mio. Euro. Aus Sicht der Karlsruher Finanzkontrolleure ist es nicht nachvollziehbar, dass das Wissen der Verwaltung in vielen Fällen nicht ausreichend gewesen sei, um die Kernaufgaben ohne externe Hilfe zu erledigen. Die Dienststellen des Landes hätten ausreichend Personal und Fachwissen für die Erledigung ihrer Kernaufgaben verfügbar. Externe Berater sollten lediglich ausnahmsweise bei komplexen Einzelfällen in Anspruch genommen werden. Es gelte generell der Grundsatz: Eigenleistung geht vor Fremdleistung.
Außerdem sollte die Landesregierung künftig das breite Fachwissen der Landesverwaltung für alle Dienststellen des Landes zugänglich machen. Hierfür schlägt der Rechnungshof die Einrichtung von Shared-Services vor. Dabei handelt es sich um ein Organisationsmodell, das zum Ziel hat, ressort- oder landesweite Unterstützung anbieten zu können, in dem Dienstleistungen (Services) verknüpft und in einer spezifischen Organisationseinheit gebündelt werden.
Der Präsident des Rechnungshofs wies darauf hin, dass der Rechnungshof den Einkauf von externen Beratungsleistungen durch die Ministerien bereits im Jahr 2005 geprüft habe. Bereits damals wurde die Notwendigkeit vieler Beraterverträge kritisiert.
Der Rechnungshof kritisiert weiterhin, dass die Ministerien vor der Vergabe von Beratungsleistungen keine angemessenen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchgeführt haben. Bei allen Maßnahmen, die finanzwirksam sind, müssen die vergebenden Dienststellen eine umfassende und aussagekräftige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchführen. Dies ist bei den Vergaben größtenteils nicht erfolgt. Vor einer Vergabe sollte mit vertretbarem Aufwand eine wirtschaftliche Abwägung erfolgen. Dabei müssen die Ressorts und ihr nachgeordneter Bereich ebenfalls berücksichtigen, dass die Vergabe von Beratungsleistungen auch bei der vergebenden Verwaltung einen sehr hohen Aufwand verursacht. „Wir haben ermittelt, dass die Beratungsleistungen von Externen internen Personalaufwand von fast 7 000 Euro verursacht,“ führte der Präsident des Rechnungshofs aus. „Dies sind für die genannten Beratungsleistungen 6, 5 Mio. Euro, also rund ein Drittel des Vergabevolumens. Deshalb lohnt sich gerade bei kleineren Beratungsleistungen nicht, auf externen Sachverstand zurück zu greifen.“
Auch bei der Vergabepraxis konnten Finanzkontrolleure kaum Verbesserungen feststellen. Die überwiegende Mehrzahl der Vergaben, 71 Prozent, erfolgte freihändig und ohne Einholung von Vergleichsangeboten. 2005 lagen diese sogenannten Direktvergaben bei 82 Prozent. Lediglich bei 21 Prozent der Fälle holten die Ministerien bei der freihändigen Vergabe Vergleichsangebote ein. Nur in 8 Prozent der Vergaben fand ein förmliches Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb statt. Für den Rechnungshof steht außer Frage, dass bei Vergaben, bei denen kein förmliches Vergabeverfahren rechtlich vorgeschrieben ist, regelmäßig mindestens drei Vergleichsangebote eingeholt werden müssen. Auf Direktvergaben sollte im Regelfall gänzlich verzichtet werden.