Controlling zukünftig Bestandteil der Förderungen im Schienenpersonennahverkehr
- Jährliche Fördermittel von rd. 900 Mio. DM können zukünftig zielgenauer eingesetzt werden
- Förderung einer elektrischen Stadtbahnlinie zu teuer
Im Schienenpersonennahverkehr können die Fördermittel, die das Land für Verkehrsverträge jährlich in Höhe von rd. 900 Mio. DM aufwendet, dank eines methodischeren Vorgehens der Verwaltung zukünftig zielgenauer eingesetzt werden. „Für diesen Förderbereich haben wir erstmals für eine Landesförderung gemeinsam mit dem Verkehrsministerium ein Controlling-System entwickelt, das bei konsequenter Anwendung einen erheblichen finanziellen Spielraum für die weitere Verbesserung des Schienenpersonennahverkehrs schafft“, so Martin Frank, der Präsident des Landesrechnungshofs, vor Journalisten in Stuttgart bei der Vorstellung der Denkschrift 2001.
Dieses Controlling, das nunmehr fester Bestandteil der Förderung werden soll, bedeute die Abkehr von der reinen Ausgabenplanung hin zu der ziel- und leistungsorientierten Vergabe der verfügbaren Haushaltmittel, wobei die Möglichkeit kurz- und mittelfristiger Nach- und Feinsteuerungen bestehe und eine sachgerechte Priorisierung unter konkurrierenden Projekten eröffnet werde. Damit hole die Verwaltung methodisch auf. Sie könne so die Fehler der Vergangenheit vermeiden und auch deren Folgen reduzieren.
Dass es für das Land richtig teuer werden kann, wenn notwendige Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nicht durchgeführt werden, zeigt das Beispiel einer Zusage, den Ausbau einer Schienenstrecke für den Personennahverkehr im Nordschwarzwald zu fördern. Um deren Leistungsfähigkeit zu verbessern, hatte sich das Ministerium für Umwelt und Verkehr frühzeitig ohne detaillierte Wirtschaftlichkeitsprüfung auf die Elektrifizierung der Strecke zwecks Stadtbahnbetriebs festgelegt. Für die vorgesehene Maßnahme wäre der Streckenausbau zum Betrieb mit modernen und leistungsfähigen Dieselzügen jedoch viel günstiger zu haben gewesen. Für diesen Ausbau hätte man rd. 24 Mio. DM weniger aufwenden müssen. Im Hinblick auf diese erheblichen Mehrkosten appellierten die Finanzkontrolleure an das Ministerium für Umwelt und Verkehr, das Vorhaben erneut zu prüfen. Dabei sei vor allem aber die Weiterführung bis zu einem Kurpark zu überdenken.
Das nun erstmals in der Landesverwaltung gemeinsam von Rechnungshof, Ministerium für Umwelt und Verkehr sowie der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH entwickelte Controlling-System besteht aus den Bausteinen „Linienerfolgsrechnung“ (betriebswirtschaftliche Betrachtung) und „verkehrswirtschaftliches Controlling“ (Betrachtung der Streckencharakteristiken etc.). Beide Bausteine wurden an mehreren Beispielstrecken auf ihre Praktikabilität hin getestet.
An Hand eines Controlling im Schienenpersonennahverkehr wird es künftig möglich sein, sowohl Ausschreibungen von Schienenverkehren in einer Art Vorkalkulation vorzubereiten, Angebote zu bewerten und zu beurteilen als auch vorhandene Verkehrsverträge auf ihre wirtschaftlich vernünftige Ausgestaltung hin (z. B. Überzahlung) zu überprüfen. Mit diesen Berechnungen können dann den politischen Entscheidungsträgern transparente Informationen zur Verfügung gestellt werden.
Das entwickelte Controlling-System zeigt einen Weg auf, wie die für den Schienenpersonennahverkehr vorhandenen Mittel noch wirtschaftlicher und effektiver eingesetzt werden können. Darüber hinaus schafft es dem Land durch ein landesweites, transparentes System einen erheblichen finanziellen Spielraum, den der Aufgabenträger benötigt, um noch mehr Vorhaben realisieren und den Schienenpersonennahverkehr insgesamt mit optimiertem Mitteleinsatz weiter verbessern zu können.