Breitbandförderung optimieren
- Der Fokus auf die Förderung uneingeschränkt gigabitfähiger Technologien sollte beibehalten werden.
- Der Mitfinanzierung der Bundesförderung sollte weiterhin konsequent Priorität eingeräumt werden. Die Inhalte des ergänzenden Landesförderprogramms sind zu klären.
- Die Förderung ist grundsätzlich zweckmäßig organisiert, es bestehen aber Möglichkeiten zur Optimierung.
- Die strategischen Ansätze und Planungen sollten in einer Breitbandstrategie zusammengeführt und der Förderbedarf laufend überprüft werden.
Karlsruhe/Stuttgart: Eine leistungsfähige und flächendeckende Breitbandinfrastruktur ist für Baden-Württemberg von strategischer Bedeutung. Insbesondere bei Gigabitanschlüssen (≥ 1.000 Mbit/s) besteht aktuell noch ein deutlicher Ausbaubedarf.
Das Land hat bis Ende 2019 rund 450 Mio. Euro an Fördermitteln für den Breitbandausbau in sogenannte „weißen Flecken“ bewilligt. Dies sind Gebiete, deren verfügbare Bandbreite unterhalb von 30 Mbit/s liegt. Die Fördermittel verteilen sich auf mehr als 1.900 Einzelmaßnahmen. Bis Ende 2019 wurde allerdings nur etwa ein Viertel der bewilligten Fördermittel von den Kommunen abgerufen.
Im Zeitraum 2020 bis 2025 steht ein weiteres Bewilligungsvolumen von rund 650 Mio. Euro zur Verfügung. Der finanzielle Gesamtbedarf an staatlicher Förderung ist nur schwer abschätzbar und sollte daher regelmäßig überprüft werden. Eine 2018 erstellte Studie ging von einem Fördermittelbedarf zwischen 1,6 und 2,5 Mrd. Euro allein für die Schließung der „weißen Flecken“ in Baden-Württemberg aus. Weitere potenzielle Mehrbedarfe ergeben sich aus der von Bund und Land beabsichtigten Ausweitung der Förderung auf sogenannte „graue Flecken“. Dies sind Gebiete, deren verfügbare Bandbreite oberhalb der bisherigen Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s liegt, die jedoch nicht über ein gigabitfähiges Netz verfügen.
Die Entscheidung des Landes, der Bundesförderung einen Vorrang vor der Landesförderung einzuräumen, war nach Auffassung des Rechnungshofs richtig. Der Mitfinanzierung des Bundesförderprogramms sollte das Land auch künftig konsequent Priorität einräumen. Ob auch EU-Fördermittel in Anspruch genommen werden können, sollte intensiv geprüft werden.
Weiterhin sollten die Fördermittel nur in uneingeschränkt gigabitfähige Technologien fließen. Auf eine enge Abstimmung von Breitband- und Mobilfunkausbau ist dabei zu achten. Der Rechnungshof regt zudem an, den Anwendungsbereich des mittlerweile nachrangigen Landesförderprogramms stärker zu fokussieren. Als mögliche Fördertatbestände kommen sinnvolle Ergänzungen zum Bundesprogramm wie der Ausbau des Backbone-Netzes und die Erschließung von Gebieten mit mobilem Breitband in Frage.
Das Förderverfahren ist insgesamt zweckmäßig organisiert. Werden die Pläne für eine digitale Antragstellung und Verwendungsnachweisprüfung zeitnah umgesetzt, können die Verfahren vollständig digital abgewickelt werden. Die künftige Abwicklung der Förderung sollte dann - einschließlich entsprechender Ressourcen - an ein Regierungspräsidium mit landesweiter Schwerpunktzuständigkeit übertragen werden.
Nach Ansicht des Rechnungshofs wäre es hilfreich, die strategischen Ansätze und Planungen des Landes in einer einheitlichen Breitbandstrategie für Baden-Württemberg mit eindeutiger Zielsetzung zusammenzuführen. Zusammen mit einem für alle Akteure zugänglichen Breitbandinformationssystem könnte diese die Umsetzung des Breitbandausbaus wirksam unterstützen.