Bewährungshilfe privatisiert - Keine Einsparungen, dafür Mehrkosten in Millionenhöhe

  • Übertragung auf privaten Träger kostet von 2007 bis 2016 zusätzlich 47 Millionen Euro
  • Justiz verfehlt angekündigte Effizienzrendite
  • Einsparungen für übertragene Querschnittsaufgaben von 28 Millionen Euro nicht umgesetzt

Karlsruhe/Stuttgart: Der Rechnungshof hat die Bewährungs- und Gerichtshilfe untersucht, die das Land von 2007 bis 2016 auf eine gemeinnützige Gesellschaft übertragen hat. Mit dieser Aufgabenübertragung wollte das Land eine Effizienzrendite von 10 bis 15 Prozent erzielen und die Qualität steigern. Tatsächlich ist die Aufgabenerledigung durch einen privaten Träger 47 Millionen Euro teurer als die Eigenbesorgung des Landes. Das Land sollte den Vertrag mit der Gesellschaft kündigen oder zumindest das vereinbarte Entgelt absenken. „Aktuelle Aussagen des Justizministeriums, wonach die Vergabe-Lösung günstiger sei als die Eigenbesorgung durch das Land, sind nicht nachvollziehbar“, so Max Munding, der Präsident des Rechnungshofs Baden-Württemberg, bei der Vorstellung der Denkschrift 2010 in Stuttgart.

Der abgeschlossene Vertrag hat ein Finanzvolumen von 250 Millionen Euro. Das Land überlässt der Gesellschaft 306 Mitarbeiter. Die Mehrkosten des Landes von 47 Millionen Euro im Vertragszeitraum setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen:

Zunächst ist das Grundentgelt für Querschnittsaufgaben und Sachkosten um 23 Millionen Euro zu hoch. Nach den Berechnungen des Rechnungshofs wird die vom Justizministerium versprochene Einsparung von 0,5 Millionen Euro im letzten Vertragsjahr nicht eintreffen. Das Ministerium hat den Landesaufwand überhöht angesetzt.

Außerdem liegt das für ausscheidende Landesbedienstete zu zahlende Kapitalisierungsentgelt um 14 Millionen Euro über dem Landesaufwand. Zum einen ist der Erstattungsbetrag je Stelle zu hoch. Zum anderen ist die angesetzte Personalkapazität überhöht, weil bisherige Aufgaben von der Gesellschaft nicht übernommen wurden. Die nachträgliche Rechtfertigung des Justizministeriums, auch in staatlicher Trägerschaft hätten Personalaufstockungen erfolgen müssen, widerspricht seinen Aussagen vor Vertragsschluss.

Schließlich entstehen bei der Vergabe-Lösung Zusatzkosten von 10 Millionen Euro für die Unterbringung, ehrenamtliche Bewährungshelfer und das Pilotprojekt.

Auch im letzten Vertragsjahr erzielt das Land nicht die vom Justizministerium prognostizierte Effizienzrendite von mindestens 2,5 Millionen Euro. Es entstehen Mehrkosten von 5 Millionen Euro.

Zusätzlich muss das Land 28 Millionen Euro für weggefallene Querschnittsaufgaben einsparen, die der Gesellschaft mit dem Grundentgelt abgegolten werden. Bislang hat das Justizministerium keine Einsparungen erzielt, die diese Zahlungen kompensieren. Das Justizministerium muss ein Einsparkonzept vorlegen.

Die Ergebnisse des Rechnungshofs werden durch die hohen Überschüsse der Gesellschaft bestätigt. Diese resultieren nahezu ausschließlich aus dem Vertragsentgelt. In den ersten beiden Jahren erzielte die Gesellschaft bei einem Entgelt von 15,5 Millionen Euro über 7 Millionen Euro Gewinn. Wegen der überhöhten Zahlungen des Landes verzichtete die Gesellschaft auf eine Million Euro und stellte zusätzlich 40 Mitarbeiter ein.

Trotz konkreter Hinweise des Rechnungshofs hat das Justizministerium vor der Aufgabenübertragung keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorgenommen. Diese hätte bereits Mehrkosten aufgezeigt. Der Rechnungshof misst das Justizministerium bei seiner Bewertung an seinen eigenen Aussagen, Einsparungen im Vergleich zu den bisherigen Kosten erzielen zu wollen.

Erläuterungen:

Bewährungshilfe

Bewährungshelfer stehen dem Verurteilten während der Bewährungszeit helfend und betreuend zur Seite. Sie überwachen die Erfüllung der Auflagen und berichten dem Gericht in regelmäßigen Abständen über die Lebensführung des Verurteilten.

Gerichtshilfe

Gerichtshelfer werden während oder nach einem Strafverfahren im Auftrag einer Staatsanwaltschaft, eines Gerichts oder einer Gnadenbehörde tätig. Ihre Aufgabe ist es, die Persönlichkeit erwachsener Beschuldigter zu erforschen, Feststellungen über Ursachen und Beweggründe für das strafbare Verhalten zu treffen und Entwicklungsmöglichkeiten für eine künftige geordnete Lebensführung aufzuzeigen.