Bei Planungswettbewerben des Landes traten bei Objekten mit hohem architektonischen Anspruch regelmäßig erhebliche Kostensteigerungen auf
- Die Gesamtwirtschaftlichkeit der Wettbewerbsentwürfe wurde nicht ausreichend berücksichtigt
- Verlässliche Kostenschätzungen fehlten
- Verbindliche Kostenvorgaben sollten vorab festgelegt werden
Karlsruhe/Stuttgart: Der Rechnungshof untersuchte alle 20 Planungswettbewerbe der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung, die zwischen 2007 und 2017 durchgeführt wurden. Die Gesamtbaukosten belaufen sich auf rund eine Milliarde Euro.
Planungswettbewerbe dienen dazu, einen optimalen Entwurf für eine anschließend zu vergebende konkrete Planungsleistung zu finden. Das Land führt regelmäßig Planungswettbewerbe bei Objekten mit hohem architektonischem Anspruch, komplexer städtebaulicher Situation, besonderer Nutzung oder herausragender finanzieller Bedeutung durch.
Der Rechnungshof stellte fest, dass häufig bereits in einem frühen Stadium der ursprünglich anvisierte Kostenrahmen teils deutlich überschritten wurde. In den Vorbesprechungen der unabhängigen Preisgerichte wurden Formulierungen der Beurteilungskriterien und Vorgaben zu Kostenobergrenzen und Wirtschaftlichkeit verändert oder revidiert. Indem das Land diese Änderungen akzeptierte, verzichtete es auf eine ausreichende Gewichtung der Wirtschaftlichkeit, der energetischen Nachhaltigkeit und der Lebenszykluskosten bei der Beurteilung der Entwürfe.
In fünf von 20 Planungswettbewerben machte das Land keine Kostenvorgaben. Auch wenn verbindliche Kostenobergrenzen in der Auslobung genannt waren, hielt die Mehrheit der Wettbewerbsarbeiten diese nicht ein. In keinem Fall führte eine Überschreitung der Kostenobergrenze dazu, dass die betreffende Arbeit von der Beurteilung ausgeschlossen wurde.
Beim Neubau des Besucher- und Informationszentrums für den Nationalpark Schwarzwald war zunächst eine Kostenobergrenze von 20 Mio. Euro vorgegeben. Das Preisgericht prämierte allerdings einen Entwurf mit übereinandergestapelten Baukörpern, die eine Assoziation zu Baumstämmen herstellen sollen. Die Maßnahme ist im Bau und soll 2020 übergeben werden. Im Nachtragshaushalt wurden inzwischen 36 Mio. Euro für den Neubau veranschlagt. Als weiteres Beispiel nennt der Rechnungshof die Kostensteigerungen beim Neubau der Ballettschule mit Internat in Stuttgart (John-Cranko-Schule). Der ursprünglich abgestimmte Kostenrahmen lag bei 25 Mio. Euro. Die aktuelle Kostenprognose beträgt 53 Mio. Euro. Bei der Erweiterung der Württembergischen Landesbibliothek in Stuttgart steigen die Kosten von 25 (Beginn Planungswettbewerb) auf 55 Mio. Euro (aktuelle Kostenprognose).
Der Rechnungshof empfiehlt dem Land, konsequent dafür zu sorgen, dass verbindliche Kostenvorgaben frühzeitig getroffen, Kostenschätzungen von den Architekten eingefordert und die Gesamtwirtschaftlichkeit der Entwürfe stärker berücksichtigt werden.