Bei der Flurneuordnungsverwaltung sollten mittelfristig bis zu 300 Stellen abgebaut werden

  • Die Personalausstattung muss dem veränderten Bedarf angepasst werden
  • Anzahl und Aufwand der Flurneuordnungsverfahren sind deutlich gesunken
  • Neue Techniken und Privatisierungsmöglichkeiten mindern den Personalbedarf zusätzlich

Karlsruhe/Stuttgart. „Das Land Baden-Württemberg sollte im Bereich der Flurneuordnungsverwaltung den Personalbedarf den veränderten Umständen anpassen. Nach der Einschätzung des Rechnungshofs kann in diesem Bereich deutlich mehr als die von der Verwaltungsstrukturreform geforderte Effizienzrendite von 20 % realisiert werden. Mittelfristig könnte mindestens ein Drittel der Stellen abgebaut werden“, so Martin Frank, der Präsident des Rechnungshofs Baden-Württemberg, vor Journalisten in Stuttgart bei der Vorstellung der Denkschrift 2006.

Das Land gibt jedes Jahr rd. 75 Mio. € für die Finanzierung der Flurneuordnungsverwaltung aus, der derzeit rd. 900 Stellen des Landes zugeordnet sind, während weitere 400 Stellen im Zuge der Verwaltungsstrukturreform in die Landratsämter eingegliedert wurden. Durch die Flurneuordnung - auch als Flurbereinigung bekannt - sollen die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft verbessert und die allgemeine Landeskultur gefördert werden, indem Felder zusammengelegt und leistungsfähige Wegenetze aufgebaut werden. Diese Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur werden von den betroffenen Grundstückseigentümern finanziert und vom Land mit rd. 25 Mio. € pro Jahr gefördert.

Der Rechnungshof hat neben der Dauer der Verfahren und der Förderung von Infrastrukturmaßnahmen vor allem die weitere Entwicklung des Bedarfs an Flurneuordnungsmaßnahmen untersucht. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, dass im Sinne einer vorausschauenden Personalplanung bereits heute der Abbau von mindestens einem Drittel der beim Land verbliebenen Personalstellen beschlossen werden sollte.

Hintergrund dieser Forderung ist nach Darstellung des Rechnungshofs der erheblich gesunkene und weiter sinkende Personalbedarf in der Flurneuordnungsverwaltung. Zum einen sei die Anzahl der jährlich neu angeordneten Verfahren seit Ende der 60er-Jahre deutlich gesunken. Auch die in Bearbeitung befindliche Fläche sei in den vergangenen 15 Jahren von 600.000 ha auf 350.000 ha zurückgegangen. Nach Einschätzung der Karlsruher Kontrollbehörde werde der Bedarf an Flurneuordnungen insgesamt weiter zurückgehen. Auch haben weniger aufwendige Verfahren, wie z. B. der freiwillige Landtausch, an Bedeutung gewonnen; dieser Trend werde sich fortsetzen.

Zudem sei der Aufwand für die einzelnen Verfahren deutlich gesunken. Dies liege daran, dass vermehrt kleinere Flächen neu geordnet werden, was naturgemäß weniger Arbeits- und Zeitaufwand erfordere. Auch habe der Einsatz neuer Techniken, wie spezieller Software und des satellitengestützten Navigationssystems (GPS), zu einer schnelleren Bearbeitung der Verfahren geführt.

Schließlich hält es der Rechnungshof für sinnvoll und möglich, einen erheblichen Teil der Vermessungsarbeiten zu privatisieren. Allein hierdurch könnten 15 % des Personals abgebaut werden. Auch wenn Mittel für eine Beauftragung privater Büros zur Verfügung gestellt werden müssten, könnten insgesamt Einsparungen erzielt werden.