Baden-Württemberg sollte Aufgaben der Familienkasse an die Bundesagentur für Arbeit abgeben
- Das Land sollte die Kindergeldaufgaben für die Landesbediensteten vom Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) auf die Bundesagentur für Arbeit (BA) übertragen.
- Dabei wäre die Beibehaltung der Qualitätsstandards bei den Serviceleistungen für die Bediensteten sicherzustellen.
- Die beim LBV nach der Übertragung freiwerdenden Personalstellen sollten zur Beseitigung nachgewiesener Personalengpässe in anderen Aufgabenbereichen des Landesamts verwendet werden.
Karlsruhe/Stuttgart: Das Kindergeld für die Landesbediensteten wird derzeit vom LBV festgesetzt und ausgezahlt. Aufgrund einer Reform der Familienkassen des öffentlichen Diensts besteht für das Land die Möglichkeit, diese Aufgaben ohne Kostenersatz an die BA abzugeben. Eine aktuelle Prüfung des Rechnungshofs hat gezeigt, dass dadurch im Landesamt bis zu 26 Personalstellen freigesetzt werden könnten.
Der Rechnungshof empfiehlt, die Kindergeldaufgaben auf die BA zu übertragen. Er erwartet auch nach einem Zuständigkeitswechsel keine negativen Auswirkungen auf die Servicequalität. Allerdings sollten Qualitätsstandards und Geschäftsprozesse vor der Übertragung mit der Bundesagentur verbindlich vereinbart werden.
Das LBV könnte die hierdurch freigesetzten Personalstellen nutzen, um nachgewiesene Personalengpässe in anderen Aufgabenbereichen zu kompensieren. So hat der Rechnungshof einen zusätzlichen Personalbedarf bei der Bearbeitung von Besoldungs- und Versorgungsfällen festgestellt. Darüber hinaus frei werdende Personalstellen sollten abgebaut werden.
Daneben hat der Rechnungshof die hohe Personalfluktuation in einigen Aufgabenbereichen des LBV und deren Auswirkungen untersucht. Es wurden Mängel bei der Einarbeitung neuer Mitarbeiter und einzelnen Geschäftsprozessen sowie dem Wissensmanagement festgestellt. Diese führen zu einer hohen Arbeitsbelastung bei den betroffenen Beschäftigten und zu internen Reibungsverlusten. Der Rechnungshof empfiehlt daher, ein strukturiertes Wissensmanagement zu etablieren und neue Mitarbeiter gründlicher einzuarbeiten.
Das LBV sollte den vom Rechnungshof aufgezeigten Aufgabenabbau und die Optimierungspotenziale nutzen, um die Gesamtorganisation leistungsfähiger und schlanker zu gestalten. Dadurch könnte das Landesamt organisatorisch effizienter und zukunftsfähiger aufgestellt werden.