Baden-Württemberg muss die aktive Haushaltskonsolidierung verstärken
- Wegen der Schuldenbremse muss das Land bis 2020 strukturelle Einsparungen in Höhe von 1,5 Mrd. Euro vornehmen
- Weitere Nettokreditaufnahme möglichst vermeiden
Karlsruhe/Stuttgart: Der Rechnungshof Baden-Württemberg fordert die Landesregierung in seiner aktuellen Denkschrift auf, die aktive Haushaltskonsolidierung zu verstärken. Zwar erreichen die bisherigen Konsolidierungsbemühungen bis 2020 bereits ein jährliches Volumen von 1,7 Mrd. Euro. Gleichwohl müssen weitere strukturelle Einsparungen in Höhe von 1,5 Mrd. Euro erbracht werden, um ab 2020 die im Grundgesetz vorgeschriebene Schuldenbremse einzuhalten. Gegenüber dem letzten Finanzplan hat sich das Defizit für das Jahr 2020 sogar um 100 Mio. Euro erhöht.
„Die guten finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen wurden nicht dazu genutzt, bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2015/2016 das strukturelle Defizit zu verringern. Dies wäre trotz steigender Ausgaben für Flüchtlinge möglich gewesen“, bemerkt Rechnungshofpräsident Max Munding anlässlich der Vorstellung der Denkschrift 2015.
2014 erreichten die Kreditmarktschulden 46,3 Mrd. Euro. In den Jahren 2015, 2017 und 2018 plant das Land, neue Kredite von insgesamt 1,5 Mrd. Euro aufzunehmen. „Wenn weitere Steuermehreinnahmen erzielt werden, sollten die geplanten Nettokreditaufnahmen nicht ausgeschöpft werden“, so Munding weiter.
Die Landesregierung will mit den seit 2012 beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen im Jahr 2020 einen Konsolidierungserfolg von 1,7 Mrd. Euro erreichen. Dieser Erfolg resultiert aber neben Leistungskürzungen bei den Beamten (442 Mio. Euro) in hohem Maße aus Einschnitten im kommunalen Finanzausgleich (300 Mio. Euro) und finanzwirtschaftlichen Effekten (590 Mio. Euro).
Bei den finanzwirtschaftlichen Effekten profitiert das Land von den deutlich steigenden Steuereinnahmen und den - trotz gewachsener Schulden - gesunkenen Zinsausgaben. Diese Effekte sind aber nicht nachhaltig und können von der Landesregierung nur bedingt beeinflusst werden. Der Rechnungshof fordert daher, zu einer aktiven Haushaltskonsolidierung zurückzukehren.
Der Konsolidierungsbedarf könnte sich weiter erhöhen, sollte die Landesregierung - wie zuletzt - bereits geplante Konsolidierungsmaßnahmen nicht umsetzen. So sahen die vorhergehenden Finanzpläne noch vor, jährlich über 500 Mio. Euro durch den Abbau von mehr als 11.000 Stellen für Lehrer, an den Hochschulen und bei der Polizei einzusparen. Diese Planungen wurden mit dem Haushaltsplan 2015/2016 und dem aktuellen Finanzplan weitgehend aufgegeben. Stattdessen hat die Landesregierung angekündigt, in einem weiteren Nachtragshaushalt 2015 zusätzliche Stellen in verschiedenen Bereichen zu schaffen. Der Rechnungshof fordert dagegen, auf neue strukturelle Mehrausgaben möglichst zu verzichten, wenn diese nicht dauerhaft gegenfinanziert sind. Bereits geplante Konsolidierungsmaßnahmen sollten konsequent umgesetzt werden.