Ausgabereste können deutlich abgebaut werden
- Ausgabereste 2019 weiter auf 6,4 Mrd. Euro gestiegen
- Bei Vertragsresten und nicht gebundenen Resten besteht erhebliches Einsparpotenzial
- Mittel des Kommunalen Investitionsfonds sollten zeitnah in Maßnahmen umgesetzt werden
Karlsruhe/Stuttgart: Im Jahr 2019 wurden 12 Prozent der verfügbaren Haushaltsmittel des Landes nicht ausgegeben. Der Präsident des Rechnungshofs Günther Benz verwies bei der Vorstellung der Denkschrift 2021 darauf, dass Vertragsreste und nicht gebundene Reste im dreistelligen Millionenbereich gestrichen werden könnten. Diese Reste wurden zur Finanzierung der bestehenden Aufgaben nicht mehr benötigt. Beim Kommunalen Investitionsfonds (KIF) fordert der Rechnungshof, zunächst die stark gestiegenen Ausgabereste abzubauen, bevor das Programmvolumen wieder erhöht wird.
Die Ausgabereste 2019 des Landes stiegen gegenüber dem Vorjahr um 777 Mio. Euro auf 6,4 Mrd. Euro an. Bereits seit 2018 analysiert der Rechnungshof in einer Prüfungsreihe, wie sich die Ausgabereste entwickeln und was die Gründe für den zuletzt starken Anstieg sind. Aktuell hat er sog. Vertragsreste, also solche, die von den Ressorts mit einer Bindung durch Bescheide oder Verträge begründet wurden, nicht gebundene Reste und solche des Kommunalen Investitionsfonds (KIF) untersucht.
Bei den Vertragsresten haben die Ressorts - wie schon im Vorjahr - rechtliche Bindungen als Begründung für die Reste geltend gemacht, die teilweise nicht bestanden. Außerdem hätte in vielen Fällen allein der Haushaltsansatz des Folgejahres ausgereicht, um alle fälligen Verpflichtungen zu decken. „Einer Restebildung hätte es in diesen Fällen weder bedurft noch war sie zulässig“, konstatierte Benz zusammenfassend. 2019 haben die Ressorts 308 Mio. Euro als sogenannte nicht gebundene Reste ausgewiesen. Solche Reste dürfen aber nur ausnahmsweise mit stichhaltiger Begründung gebildet werden. In der Denkschrift werden vier Beispiele für nicht gebundene Reste dargestellt, bei denen nach Ansicht des Rechnungshofs mehr als 100 Mio. Euro gestrichen werden können. Der Rechnungshof fordert erneut, die Ausgabereste konsequenter zu reduzieren.
Für den KIF betragen die 2019 gebildeten Ausgabereste mit 864 Mio. Euro bereits 90 Prozent des verfügbaren Programmvolumens. 2011 betrugen sie noch 211 Mio. Euro. Der Rechnungshof mahnt, bereitstehende Investitionsmittel zeitnah durch Bewilligungsbescheide zu verpflichten und die Maßnahmen zügig zu realisieren. „Nur wenn Haushaltsmittel in konkreten Bau- und Beschaffungsmaßnahmen umgesetzt werden, wird der Investitionsstau tatsächlich aufgelöst“, betonte Präsident Benz. Priorität hat die Umsetzung der bereits etatisierten Mittel, nicht deren weitere Erhöhung.
Die Vertragsreste des Kommunalen Sanierungsfonds von 583 Mio. Euro sollen voraussichtlich bis Ende 2023 durch Umsetzung und Abrechnung von Sanierungsmaßnahmen abgebaut werden. Mit diesem Fonds hatte das Land den Kommunen zwischen 2017 und 2019 knapp 600 Mio. Euro zur Bewältigung ihres Sanierungsstaus bereitgestellt.