Aus missglückter Privatisierung Lehren und Konsequenzen für die Zukunft ziehen
- Gründung der Gesellschaft für Umweltmessungen und Umwelterhebungen mbH (UMEG) führte zu Mehrkosten und musste revidiert werden
- Allein durch die Umsatzsteuer im Zeitraum 1990 bis 1999 rund 13 Mio. DM privatisierungsbedingte Mehrkosten
- Kriterienkatalog für sogenannte Organisationsprivatisierungen formuliert
„Sogenannte Organsiationsprivatisierungen sollen künftig jedenfalls in den Fällen gründlicher geprüft werden, in denen die Organisation auch nach der Ausgliederung in großem Umfang vom Land finanziert werden muss und in denen kein Kostendruck durch Wettbewerb entsteht", so Martin Frank, der Präsident des Landesrechnungshofs, vor Journalisten in Stuttgart bei der Vorstellung der Denkschrift 2001. Mit den vorgeschlagenen Prüfkriterien sollen nach den Vorstellungen der Karlsruher Kontrollbehörde echte Privatisierungen, bei denen das private Unternehmen die Leistungen günstiger als der Staat erbringen kann, nicht verhindert werden. Vielmehr wolle sie damit nur sog. Scheinprivatisierungen erschweren, die für das Land erhebliche Folgekosten mit sich bringen könnten.
Die Privatisierung von Aufgaben im Bereich der Umweltmessungen - die Gründung der Gesellschaft für Umweltmessungen und Umwelterhebungen mbH (UMEG) - haben die Finanzkontrolleure als Beispiel eines missglückten Outsourcings gewertet. Sie haben aus diesem Beispielfall heraus Kriterien entwickelt, die künftig vor vergleichbaren Entscheidungen geprüft werden sollten.
Der Rechnungshof legt im Einzelnen dar, wie es zur Gründung der UMEG im Jahr 1990 kam und welche Kosten sie für das Land verursachte. Die seinerzeit verfolgten Ziele wurden nach Darstellung des Rechnungshofs in erster Linie deshalb nicht erreicht, weil mit der Privatisierung Mehrkosten - vor allem die Umsatzsteuer, die ohne Privatisierung nicht angefallen wäre, aber auch andere Steuern und Kosten sowie deutlich höhere Personalaufwendungen - anfielen, die nicht durch Rationalisierung etwa infolge Wettbewerbdrucks aufgefangen werden konnten. Auch die Erwartung, die UMEG könne diese Mehrkosten durch Akquisition von Aufträgen Dritter kompensieren, erfüllte sich nach Darstellung des Rechnungshofs nicht einmal ansatzweise.
Nach einer - von den Ministerien unbestrittenen - überschlägigen Berechnung des Rechnungshofs fielen allein bedingt durch die Umsatzsteuer im Zeitraum 1990 bis 1999 rund 13 Mio. DM privatisierungsbedingte Mehrkosten an. Das Land war weitaus wichtigster Auftraggeber der Gesellschaft; zugleich fungierte es als Hauptgesellschafter und hatte damit am Wohlergehen und an möglichst hohen Erträgen der Gesellschaft Interesse. Als Auftraggeber hätte das Land, vertreten durch das UVM, eigentlich ein Interesse haben müssen, die Umsätze der Gesellschaft zu reduzieren. „Dieser institutionalisierte Interessengegensatz hat sich als problematisch erwiesen“, lautet ein Kommentar der Finanzkontrolleure.
Die Prüfkriterien, die der Rechnungshof aufgrund dieses missglückten Outsourcings benennt, sollen nicht echte Privatisierungen verhindern. Es gehe dabei nicht um solche Fälle, in denen wirklich private, im Wettbewerb stehende Unternehmen Leistungen günstiger erbringen können als der Staat. Der Rechnungshof wolle nur die sogenannten Scheinprivatisierungen erschweren; sie seien gekennzeichnet durch
- fehlenden Wettbewerb
- wechselseitige Abhängigkeit des privatrechtlich organisierten Unternehmens und des Landes
- volle finanzielle Verantwortung des Landes für das privatrechtlich organisierte Unternehmen
- fehlende Anreize zu wirtschaftlichem Verhalten der Beteiligten.
Abschließend heißt es, “Wir sind sicher, dass vergleichbare kostenträchtige Fehlentscheidungen künftig vermieden werden können, wenn man diese Kriterien beherzigt“.