Agrarwirtschaftliche Förderprogramme müssen transparenter,

  • Das Land zahlte im Jahr 2004 Agrarsubventionen in Höhe von 400 Mio. € aus
  • 41 Förderrichtlinien und zwei Förderinstrumente der EU verfolgen teilweise dieselben oder sogar entgegengesetzte Ziele
  • Die Finanzkontrolle rügt fehlendes Erfolgs-Controlling

Karlsruhe/Stuttgart: Allein im Jahr 2004 zahlte das Land über 43 Förderprogramme Agrarsubventionen in Höhe von rund 400 Mio. € aus, welche mit 129,8 Mio. € die EU, mit 62,9 Mio. € der Bund und mit 207,3 Mio. € das Land finanzierte. Der Rechnungshof stellte bei dieser Vielfalt verschiedener Programme mit einer Ziel- und Maßnahmenanalyse, Intransparenz, Zielkonflikte und parallele Strukturen fest. „Bei einer solchen Vielzahl unterschiedlicher Förderprogramme können Zielkonflikte und Mitnahmeeffekte nicht ausbleiben. Im Sinne einer effektiven und effizienten Förderung müssen systematisch einzelne Förderprogramme zusammengeführt, auf kleinere Förderprogramme verzichtet und im Rahmen der Neustrukturierung ein systematisches Erfolgs-Controlling eingeführt werden. Wir versprechen uns daraus positive Wirkungen“, wirbt der Präsident des Rechnungshofs, Martin Frank, für die Vorschläge der Finanzkontrolle: „Die Transparenz steigt und der Verwaltungsaufwand sinkt.“

Im Jahr 2004 regelten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum 41 Förderrichtlinien und zwei Förder- und Kofinanzierungsinstrumente der EU die Auszahlung von rund 400 Mio. €. Zwar äußerte das Ministerium schon früher die Absicht, die Förderprogramme in ihrer Anzahl deutlich zu reduzieren, hat dies aber bis heute nicht realisiert. Lediglich einige Programme wurden gestrichen, gleichzeitig aber neue geschaffen. So existieren also nach wie vor eine unüberschaubare Vielzahl von Programmen, die sich teilweise überschneiden oder mit denen sogar gegensätzliche Ziele gefördert werden. Der Rechnungshof veranschaulicht diese Überschneidungen und Zielkonflikte an einzelnen Beispielen:

Das Ziel „Pflege und Offenhaltung der Landschaft“ wird mit vier verschiedenen Programmen verfolgt. Auch die Förderung des ökologischen Landbaus erfolgt über mehrere Richtlinien. Bei der Richtlinie „Stärkung des ökologischen Landbaus“ liegt der Förderhöchstbetrag je Betrieb gerade mal bei 200 €. Die Auszahlung dieser Prämie verursacht einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand, zudem bietet der Betrag keinen Anreiz, den Betrieb auf ökologischen Landbau umzustellen. Durch die Einstellung dieser Förderung könnte der Verwaltungsaufwand deutlich reduziert werden, ohne die Förderung des ökologischen Landbaus in Frage zu stellen. Fragwürdiger als parallele Förderungen ist die gleichzeitige Förderung entgegengesetzter Ziele. Zur Erhaltung und Sicherung des ländlichen Raums wurden einige Programme mit derart allgemein formulierten Zielen aufgesetzt, dass praktisch jede Maßnahme im ländlichen Raum förderfähig ist. Die Förderung von Gewerbegebieten steht beispielsweise im Widerspruch mit dem politischen Ziel der Eindämmung des Flächenverbrauchs. Auch die Sicherung und Erhaltung der Waldfunktion, die unter anderem mit einer Erstaufforstungsprämie gefördert wird, gerät mit dem Ziel der Offenhaltung der Landschaft in Konflikt.

Angesichts der vielfältigen, intransparenten, teilweise parallelen und teilweise sich widersprechenden Strukturen der Förderlandschaft sollte eine systematische Zusammenführung und Neustrukturierung der Förderprogramme angestrebt werden. Im Sinne einer effektiven Förderung sollten dabei Zielkonflikte beseitigt und Mitnahmeeffekte künftig weitgehend ausgeschlossen werden. Damit könnte zudem der Verwaltungsaufwand bei der Antragsbearbeitung bzw. der Förderabwicklung, aber auch bei der Prüfung der Fördervoraussetzungen und der Kontrolle spürbar verringert werden. Außerdem sollte überprüft werden, ob auf einige, insbesondere kleinere Förderprogramme, vollständig verzichtet werden kann. Zur Steigerung der Effektivität und Effizienz empfiehlt der Rechnungshof, grundsätzlich alle Förderaktivitäten unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität regelmäßig auf ihre Begründetheit hin zu hinterfragen.

Die vom Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum bereits eingeleitete Zusammenführung und Reduzierung der Förderprogramme entspricht noch nicht den Anforderungen einer effektiven und effizienten Förderlandschaft und sollte deshalb konsequent weiter entwickelt werden. Dabei sollte insbesondere das Ziel einer Reduzierung des Verwaltungsaufwands sowie des Anlastungsrisikos durch die EU berücksichtigt werden.

Die Karlsruher Kontrollbehörde regt daneben ein systematisches Erfolgs-Controlling an. Voraussetzung hierfür ist aber, dass in den Förderrichtlinien selbst messbare Ziele verankert werden. Für jede Richtlinie sollte daher eine inhaltliche und zeitliche Konkretisierung der Förderziele sowie eine generelle zeitliche Befristung des Förderprogramms angestrebt werden. Die bisherigen EU-Vorgaben zur Evaluierung der abgelaufenen Förderperiode haben die Anforderungen an ein systematisches Controlling nicht erfüllt. Zum einen wurden sie nicht nach einem einheitlichen System oder anhand erfolgsorientierter Ziele erstellt, zum anderen spielt das Landesinteresse dort keine Rolle. Deshalb sollte das Ministerium ein eigenes Erfolgs-Controlling einführen, in welchem die Zielerreichung und die Landesinteressen im Vordergrund stehen.