50 Jahre Rechnungshof Baden-Württemberg - Erfolgreiche Arbeit für das Land
- Vom Rechnungsprüfer zum sachverständigen Berater des Landes
- Die Finanzkontrolle als Ideengeber
- Von den Oberrechnungskammern zum Rechnungshof
- Organisation des Rechnungshofs unterliegt einem steten Wandel
- Der Rechnungshof, die einzige oberste Landesbehörde in Karlsruhe
Karlsruhe. Im Jahr 2002 besteht der Rechnungshof als zentrales Element der Finanzkontrolle Baden-Württembergs seit 50 Jahren. "In dieser Zeit hat der Rechnungshof erfolgreich für das Land gearbeitet und in vielen Bereichen dazu beigetragen, dass die öffentlichen Mittel wirtschaftlicher und sparsamer eingesetzt werden" so bilanzierte heute Martin Frank, der Präsident des Rechnungshofs Baden-Württemberg, die bisherige Tätigkeit seiner Behörde anlässlich eines Festaktes, der zum 50-jährigen Bestehen der Kontrollbehörde in der Staatlichen Hochschule für Musik in Karlsruhe stattfand.
Die Geschichte der staatlichen Finanzkontrolle ist eng mit der des Landes verwoben und reicht bereits über 180 Jahre zurück. Heute ist der Rechnungshof Baden-Württemberg eine selbständige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Landesbehörde; er ist weder dem Parlament noch der Regierung zuzuordnen. In Laufe der Zeit wandelte sich die Tätigkeit des Rechnungshofs von einer reinen Beleg- und Rech-nungsprüfung zu einer umfangreichen Kontrolle der öffentlichen Finanzen. Hiermit einher geht die Aufgabe, Regierung und Parlament aber auch einzelne Verwaltungen zu beraten und innovative Veränderungen anzustoßen, um den Einsatz öffentlicher Gelder weiter zu verbessern.
Die Geschichte der Finanzkontrolle zeigt sich auch in der Geschichte ihrer Reformen. Den Weg der Veränderung gilt es weiter beschreiten, um Ideengeber für neue Entwicklungen im Land sein zu können. Dies kann nur gelingen, wenn sich der Rechnungshof zu einem sachkundigen Berater des Landes weiterentwickelt und über qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügt - eine Forderung, die schon vor über 180 Jahren aufgestellt wurde.
Durch Zusammenschluss der Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern entstand 1952 das Bundesland Baden-Württemberg. Mit dem am 15. Mai 1952 beschlossenen Überleitungsgesetz wurde der Rechnungshof Baden-Württemberg mit Sitz in Karlsruhe gebildet. In ihm wurden der Rechnungshof Württemberg-Baden mit seiner Außenstelle in Stuttgart, die badische Rechnungskammer in Freiburg sowie die Rechnungskammer für Württemberg-Hohenzollern in Tübingen vereinigt. Als der Rechnungshof Baden-Württemberg im Jahre 1952 eingerichtet wurde, sah die Landesverfassung in ihrem Art. 83 Abs. 2 u.a. vor, dass weitere Regelungen über die Rechnungsprüfungsbehörde in einem Gesetz getroffen werden sollten. Dieser Verfassungsauftrag blieb bis 1971 offen. Nach über zehnjährigen Vorarbeiten wurde am 19. Oktober 1971 vom Landtag ein Gesetz über den Rechnungshof verabschiedet wurde, das am 1. Januar 1972 in Kraft trat. Seither arbeitet der Rechnungshof auf der Grundlage dieses Gesetzes.
Im Rahmen der Neuordnung der Finanzkontrolle hat sich der Rechnungshof zu einer einheitlichen Kontrollbehörde für das gesamte Land weiter entwickelt. In jedem der vier Regierungsbezirke wurde 1995 ein dem Rechnungshof unmittelbar nachgeordnetes Staatliches Rechnungsprüfungsamt geschaffen. Heute gibt es in Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen jeweils ein Staatliches Rechnungsprüfungsamt. Mit dieser Neustrukturierung konnte der Rechnungshof seine Arbeit erheblich rationalisieren. Zusammen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Staatlichen Rechnungsprüfungsämter ist er seither noch besser in der Lage, landesweit erfolgreich zu operieren.
Die Wurzeln der heutigen staatlichen Finanzkontrolle reichen in der Geschichte des Landes Baden-Württemberg weit zurück. Erste Ansätze, eine eigenständige Institution für die Rechnungsprüfung zu schaffen, finden sich bereits um 1800 sowohl in Baden, in Württemberg wie auch im später preußischen Hohenzollern. Kennzeichnend für die Entwicklung zwischen 1800 und 1933 war, dass man die Rechnungsprüfung einer eigenständigen Behörde übertrug, ihre Selbständigkeit gegenüber der Staatsregierung und -verwaltung schrittweise ausbaute und ihre Zuständigkeit bei der Prüfung der staatlichen Haushalts- und Wirtschaftsführung stetig erweiterte. Erst im Laufe der Zeit wurde den Rechnungsprüfungsbehörden, den damals sog. Oberrechnungskammern, richterliche Unabhängigkeit mit der Maßgabe eingeräumt, dass sie bei ihrer Tätigkeit nur dem Gesetz und somit keinen Weisungen unterworfen sind. Diesen Status erhielten in Baden wie in Württemberg letztlich die jeweiligen Rech-nungshöfe, die 1923 bzw. 1933 eingerichtet wurden. Sie bilden damit das Fundament der modernen Finanzkontrolle in Baden-Württemberg.
Ab 1936 verloren die im Südwesten tätigen Kontrollbehörden ihre Selbständigkeit. Sie wurden zu Außenstellen des Reichsrechnungshofs, da auf diesen während des Dritten Reichs die gesamte Rechnungsprüfung zentriert wurde. Zwischen 1945 und 1952 wurden in die Finanzkontrollbehörden in den neu gegründeten Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern wieder gebildet. Sie gingen 1952 im Rechnungshof Baden-Württemberg auf.
Ausgehend von der Aufgabe, die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes zu prüfen, hat der Rechnungshof seit seiner Einrichtung im Jahre 1952 über 50 Denkschriften mit über 1.760 Einzelbemerkungen herausgegeben. Darin hat der Rechnungshof ein breites Spektrum an Möglichkeiten aufgezeigt, wie mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln wirtschaftlicher und sparsamer umgegangen werden kann. Für die Wahrnehmung der staatlichen Aufgaben konnte er immer wieder nachhaltige Verbesserungspotentiale bezüglich Planung, Verfahren und Organisation aufzeigen.
Seit 1982 hat der Rechnungshof neben der jährlichen Denkschrift über 40 Beratende Äußerungen vorgelegt, in denen er - von unterschiedlichen Fragestellungen ausgehend - Empfehlungen für den wirtschaftlichen Einsatz der Ressourcen des Landes gegeben hat. In diesen Beratenden Äußerungen spiegelt sich das Bemühen der Finanzkontrolle um nachhaltige Wirkung ihrer Arbeit wider. Gestützt auf eine sorgfältige Sachverhaltsermittlung soll es nicht bei der Beanstandung von Missständen oder Unwirtschaftlichkeiten bleiben; vielmehr sollen Vermeidungsstrategien und Verbesserungsvorschläge aufgezeigt werden. Als Beispiel hierfür sind die Beratenden Äußerung zu den Zuschussen an die Fraktionen des Landtags, zu den Prüfungen des öffentlichen Rundfunks, zum Notariatswesen in Baden-Württemberg oder die Untersuchung zur Organisation und Wirtschaftlichkeit der Versorgungsverwaltung Baden-Württemberg zu nennen.
Auch die interne Organisation des Rechnungshofs unterliegt im Hinblick auf die sich immer wieder ändernden Anforderungen einem steten Wandel. So war der Rechnungshof zunächst nach Prüfgebieten organisiert. Seit Mitte der 80er Jahre wurde auf eine Abteilungsstruktur umgestellt; derzeit verfügt er über sechs Fachabteilungen, die jeweils drei Referate umfassen. Auch zukünftig wird sich der Rechnungshof organisatorisch weiterentwickeln müssen, um für Parlament und Regierung ein kompetenter Prüfer und innovativer Ideengeber sein zu können. In der gesamten Finanzkontrolle Baden-Württemberg sind derzeit 261 Arbeitsplätze vorhanden, davon 115 beim Rechnungshof und 146 bei den ihm zugeordneten staatlichen Rechnungsprüfungsämter Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen.
Mit dem Rechnungshof beherbergt Karlsruhe die einzige oberste Landesbehörde, die außerhalb Stuttgarts ihren Sitz hat. Der Rechnungshof hat nach § 1 Abs. 2 des Rechnungshofgesetzes von 1971 seinen Sitz in Karlsruhe. Ein Blick zurück auf die Anfänge der Finanzkontrolle im Jahre 1946 zeigt, dass auch Stuttgart als Sitz im Gespräch war. Dies ergibt sich aus Art. 3 des Gesetzes über den Rechnungshof Württemberg-Baden vom 23. Mai 1946, das bis zum Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechnungshof Baden-Württemberg am 31. Dezember 1971 maßgebend war. In der ursprünglichen Fassung dieser Vorschrift vom 23. Mai 1946 war als Sitz des Rechnungshofs Stuttgart mit der Maßgabe festgelegt worden, dass für den Landesbezirk Baden eine Außenabteilung in Karlsruhe errichtet wird. Erst auf die heftige Intervention des damaligen Oberbürgermeisters von Karlsruhe wurde das Gesetz nochmals geändert und als Sitz der Behörde Karlsruhe bestimmt.