Infos über den Rechnungshof Baden-Württemberg

Hier bekommen Sie Infos über diese Themen:

  • unsere Aufgaben,
  • wie wir organisiert sind.

Aufgaben von der Finanz-Kontrolle in Baden-Württemberg

Zuerst erklären wir:

Was bedeutet Finanz-Kontrolle?

Das Land Baden-Württemberg hat viele wichtige Aufgaben.
Dafür muss es Geld ausgeben.

Zum Beispiel für:

  • Schulen
  • die Polizei,
  • den Verkehr.

Dazu sagt man: Ausgaben.


Das Land bekommt auch Geld.
Zum Beispiel Steuern.

Dazu sagt man: Einnahmen.


Das Land muss sparsam mit dem Geld umgehen.
Und es muss das Geld für wichtige Dinge ausgeben.

Deshalb werden die Ausgaben und Einnahmen kontrolliert.


Die Kontrolle machen in Baden-Württemberg:

  • der Rechnungshof,
  • die 3 Staatlichen Rechnungs-Prüfungs-Ämter.

Dazu sagt man auch: Finanz-Kontrolle.


Den Rechnungshof und die Rechnungs-Prüfungs-Ämter nennen wir im Text: Ämter.

Der Rechnungshof und die Rechnungs-Prüfungs-Ämter gehören zusammen.

Der Rechnungshof kann den Rechnungs-Prüfungs-Ämtern Anweisungen geben.

Dazu sagt man auch:
Die Rechnungs-Prüfungs-Ämter sind dem Rechnungshof nachgeordnet.

Die Ämter prüfen zum Beispiel:

  • für was das Land Geld ausgegeben hat,
  • ob die Ausgabe nötig war,
  • ob das Land zu viel Geld ausgegeben hat,
  • ob mit den Einnahmen alles in Ordnung ist.

Jedes Amt hat bestimmte Aufgaben.
Die Aufgaben erklären wir in diesem Text.

Der Rechnungshof kennt sich sehr gut mit Geld aus.

Deshalb macht er auch Beratungen zum Thema Geld:

  • für die Politiker im Landtag,
  • für die Minister,
  • für die Mitarbeiter in der Verwaltung.

Der Rechnungshof hat verschiedene Abteilungen.

Jede Abteilung ist für bestimmte Themen zuständig.

Jede Abteilung ist für bestimmte Ministerien zuständig.

In einem Ministerium arbeiten Minister und ihre Mitarbeiter.

Jedes Ministerium ist für bestimmte Themen zuständig.

Zum Beispiel:

  • die Schulen,
  • die Polizei,
  • den Verkehr.

Der Rechnungshof kann selbst entscheiden:

  • was er genau prüft,
  • wie viel er prüft,
  • wann er prüft.

Der Rechnungshof und die Rechnungs-Prüfungs-Ämter prüfen alle Einnahmen und Ausgaben vom Land.

Sie schreiben darüber Berichte für den Landtag
und für die Landes-Regierung.

Sie besprechen die Berichte dort einmal im Jahr.


Die Landes-Regierung besteht aus:

  • dem Minister-Präsidenten
  • und den Ministern 

Im Landtag arbeiten Politiker.

Die Menschen in Baden-Württemberg wählen diese Politiker.


Die Politiker im Landtag und in der Regierung überlegen:

  • Was ist für die Menschen in Baden-Württemberg gut?
  • Was ist für die Menschen wichtig?

Dann entscheiden sie bestimmte Dinge.

Sie machen zum Beispiel Gesetze.


In den Berichten vom Rechnungshof steht,
was nicht gut war.

In den Berichten stehen auch Vorschläge dafür,

was man besser machen kann.


Der Landtag spricht über die Berichte.

Dann entlastet er die Regierung.

Das bedeutet:

Der Landtag sagt:
Die Regierung hat alles richtig gemacht.

Aufgaben von der Abteilung P/Prüfungen

Diese Abteilung prüft die Ausgaben und Einnahmen:

  • vom Landtag.
    Im Landtag arbeiten die gewählten Politiker
    und ihre Mitarbeiter.
  • vom Staats-Ministerium.
    Im Staats-Ministerium arbeiten der Minister-Präsident
    und seine Mitarbeiter.
  • vom Landes-Beauftragten für Daten-Schutz und Informations-Freiheit.
    Er ist für die Sicherheit von Daten zuständig.
    Daten sind oft Informationen über Menschen.
    Zum Beispiel die Adresse oder die Konto-Nummer.
    Daten-Schutz bedeutet:
    Keiner darf Daten von anderen einfach so benutzen.
    Oder diese Daten an andere weitergeben.
    Man muss vorher immer fragen.
    Jeder soll bestimmen können,
    was mit seinen eigenen Daten passiert.

Jedes Ministerium hat einen Plan
für seine Einnahmen und Ausgaben.

Dieser Plan heißt:

Haushalts-Plan.

Die Abteilung P/Prüfungen prüft bei den Haushalts-Plänen:

  • Sind die Ausgaben und Einnahmen gut geplant?
  • Stehen passende Geldbeträge in den Plänen?

Außerdem prüft die Abteilung P/Prüfungen Fragen
beim Thema Sponsoring.


Sponsoring bedeutet:

Jemand unterstützt eine Organisation mit Geld oder Sachen.

Dafür bekommt der Unterstützer auch etwas.

Zum Beispiel:

Eine Firma gibt einem Sportverein Geld für Trikots.

Dafür macht der Sportverein Werbung für die Firma.

Aufgaben von der Abteilung 1

Die Abteilung 1 prüft die Ausgaben und Einnahmen
vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Universitäten,
  • Universitäts-Kliniken,
  • Theater.

Außerdem prüft die Abteilung 1:

  • Forschungs-Einrichtungen,
  • den SWR,
  • die Landes-Anstalt für Kommunikation.
    Die Abkürzung dafür ist: LFK.
    Die LFK ist für Radio und Fernsehen
    in Baden-Württemberg zuständig.
    Zu Radio und Fernsehen sagt man auch: Rundfunk.
    Wer in Baden-Württemberg Rundfunk machen will, braucht eine Erlaubnis von der LFK.

Aufgaben von der Abteilung 2

Die Abteilung 2 prüft die Ausgaben und Einnahmen:

  • vom Ministerium für Finanzen.
    Dieses Ministerium ist zuständig für das Geld vom Land.
  • vom Ministerium der Justiz und für Migration.
    Dieses Ministerium ist zuständig für die Gesetze
    vom Land.
    Und es ist zuständig für Menschen,
    die aus anderen Ländern nach Deutschland kommen.
  • vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport.
    Dieses Ministerium ist zum Beispiel zuständig für Schulen.
    Und es ist zum Beispiel zuständig für Sport.
  • vom Verfassungs-Gerichtshof.
    Das ist ein besonderes Gericht.
    Es beschäftigt sich mit der Verfassung
    von Baden-Württemberg.
    Die Verfassung ist ein wichtiges Gesetz.

Außerdem macht die Abteilung 2 noch andere Prüfungen.

Zum Beispiel zu den Themen:

  • Steuern,
  • Betriebe vom Land Baden-Württemberg,
  • den Haushalts-Plan vom Land.
    Im Haushalts-Plan steht,
    für was das Land Geld ausgeben möchte.

Aufgaben von der Abteilung 3

Die Abteilung 3 prüft die Ausgaben und Einnahmen:

  • vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.
    Dieses Ministerium ist zum Beispiel zuständig für Firmen.
    Und es ist zum Beispiel zuständig für Reisen und Urlaub
    in Baden-Württemberg.
  • vom Ministerium für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucher-Schutz.
    Dieses Ministerium ist zum Beispiel zuständig
    für Bauernhöfe.
    Und es ist zum Beispiel zuständig für gesunde Ernährung.

Außerdem macht die Abteilung 3 Prüfungen bei:

  • Firmen, die teilweise dem Land gehören,
  • Mitarbeitern vom Land Baden-Württemberg.

Aufgaben von der Abteilung 4

Die Abteilung 4 prüft die Einnahmen und Ausgaben:

  • vom Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen.
    Dieses Ministerium ist zum Beispiel zuständig
    für die Polizei.
    Und es ist zum Beispiel zuständig für das Internet.
    Außerdem ist es zum Beispiel für die Städte
    in Baden-Württemberg zuständig.
  • vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration.
    Dieses Ministerium ist zum Beispiel zuständig
    für Menschen mit Behinderung.
    Und es ist zum Beispiel für die Gesundheit zuständig.
    Außerdem ist es dafür zuständig, dass Menschen
    aus anderen Ländern hier gut leben können.

Außerdem prüft die Abteilung 4:

  • den Gebrauch von Computern
    bei der Landes-Verwaltung,
  • Untersuchungen zum Thema:
    wie viel Mitarbeiter brauchen die Ämter,
  • Untersuchungen zum sparsamen und sinnvollen
    Geld ausgeben.

Aufgaben von der Abteilung 5

Die Abteilung 5 prüft die Einnahmen und Ausgaben:

  • vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energie-Wirtschaft.
    Dieses Ministerium ist zum Beispiel zuständig
    für Umwelt-Schutz.
    Und es ist zum Beispiel zuständig für Strom.
  • vom Ministerium für Verkehr.
  • vom Ministerium für Landes-Entwicklung und Wohnen.
    Dieses Ministerium ist zum Beispiel zuständig
    für Wohnungen.
    Und es ist zum Beispiel zuständig für den Denkmal-Schutz.

Außerdem prüft die Abteilung 5:

  • Ausgaben vom Staat für Bau-Maßnahmen,
  • Ausgaben von der staatlichen Hochbau-Verwaltung.
    Die Hochbau-Verwaltung ist zuständig für Gebäude
    vom Land.

Aufgaben von der Abteilung P/Verwaltung

Diese Abteilung ist zuständig für die Verwaltung.

Sie kümmert sich zum Beispiel um:

  • die Mitarbeiter,
  • das Organisieren von Terminen,
  • das Beantworten von Fragen zu Gesetzen.

Die Abteilung unterstützt die Leitung
vom Rechnungshof Baden-Württemberg.

Und sie unterstützt die Mitarbeiter von der Finanz-Kontrolle.

Die 3 Staatlichen Rechnungs-Prüfungs-Ämter

Staatliche Rechnungs-Prüfungs-Ämter gibt es in:

  • Freiburg,
  • Stuttgart,
  • Tübingen.

Ihre Aufgabe ist auch die Finanz-Kontrolle.

Sie haben aber andere Aufgaben als der Rechnungshof.

Sie sind vor allem für nachgeordnete Bereiche
von den Ministerien zuständig.

Nachgeordnete Bereiche bedeutet:
Diese Bereiche gehören zu den Ministerien.

Die Ministerien können diesen Bereichen
Anweisungen geben.

Zum Beispiel:

Die Finanz-Ämter sind ein nachgeordneter Bereich.
Das Ministerium für Finanzen darf ihnen Anweisungen geben.


Die Rechnungs-Prüfungs-Ämter haben
verschiedene Abteilungen.

Jedes Amt hat:

  • eine Leitung,
  • eine Service-Stelle,
  • Fach-Referate.

Die Service-Stellen haben zum Beispiel diese Aufgaben:

  • Bearbeitung von der Post,
  • Briefe oder Protokolle schreiben,
  • Bearbeitung von Akten.

Die Fach-Referate sind für bestimmte Themen zuständig.

In Tübingen und Freiburg gibt es 3 Fach-Referate.

In Stuttgart gibt es 4 Fach-Referate.

Aufgaben vom Fach-Referat 1

Das Fach-Referat 1 prüft die Einnahmen und Ausgaben von nachgeordneten Bereichen in diesen Ministerien:

Wollen Sie wissen, für was ein bestimmtes Ministerium zum Beispiel zuständig ist?
Gehen Sie mit der Maus auf den Namen vom Ministerium.
Dann bekommen Sie eine Erklärung.


Außerdem prüft das Fach-Referat 1 die Informations-Technik
in bestimmten Bereichen von allen Ministerien.

Informations-Technik sind zum Beispiel:

  • Telefone,
  • Computer.

Aufgaben vom Fach-Referat 2

Das Fach-Referat 2 prüft die Einnahmen und Ausgaben von nachgeordneten Bereichen in diesen Ministerien:

Wollen Sie wissen, für was ein bestimmtes Ministerium zum Beispiel zuständig ist?
Gehen Sie mit der Maus auf den Namen vom Ministerium.
Dann bekommen Sie eine Erklärung.

Aufgaben vom Fach-Referat 3

Das Fach-Referat 3 prüft die Einnahmen und Ausgaben 
von nachgeordneten Bereichen in diesen Ministerien:

Wollen Sie wissen, für was ein bestimmtes Ministerium zum Beispiel zuständig ist?
Gehen Sie mit der Maus auf den Namen vom Ministerium.
Dann bekommen Sie eine Erklärung.


Außerdem prüft das Fach-Referat 3 die Themen Bauen und Technik in allen Ministerien.

Aufgaben vom Fach-Referat 4

Das Fach-Referat 4 gibt es nur in Stuttgart.

Es prüft die Ausgaben für die Mitarbeiter vom Land Baden-Württemberg.

Dazu gehören zum Beispiel Ausgaben:

  • für den Lohn von den Mitarbeitern,
  • bei Krankheiten von Mitarbeitern,
  • für Reise-Kosten.

METACOM Symbole © Annette Kitzinger