Prüfungshinweise an den Rechnungshof
Hinweise von außen sind für uns wichtige Informationsquellen
Allgemeine Anfragen und Hinweise auf prüfungswürdige Sachverhalte, wie etwa Steuergeldverschwendung, können Sie uns jederzeit per E- Mail übermitteln. Sofern Ansatzpunkte für Prüfungen vorliegen, werden Ihre Hinweise aufgenommen. Es können jedoch nicht alle Anregungen aufgegriffen werden. Eine Prüfpflicht besteht allerdings nicht, der Rechnungshof entscheidet nach eigenem Ermessen über seine Prüfungen.
Wir weisen darauf hin, dass dem Rechnungshof lediglich das Prüfungsrecht für Behörden und Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg obliegt. Für kommunale Stellen sind die kommunalen Rechnungsprüfungsämter und die Gemeindeprüfungsanstalt zuständig. Einrichtungen und Behörden des Bundes werden durch den Bundesrechnungshof geprüft.
76133 Karlsruhe