Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Verstöße in der Finanzkontrolle können bei der Meldestelle angezeigt werden. Eingaben sind anonym oder persönlich möglich. Die Stelle arbeitet unabhängig. Nach der Meldung eines etwaigen Verstoßes, wird dieser durch die Stelle geprüft.
Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus dem Hinweisgeberschutzgesetz, welches die Whistleblowing-Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße melden, umsetzt.
Rechnungshof Baden-Württemberg
Stabelstraße 12
76133 Karlsruhe
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