Hinweise zum Datenschutz für Bewerberinnen und Bewerber
Informationen gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlicher im Sinne des Artikels 13 Absatz 1 Buchstabe a DS-GVO ist der Rechnungshof Baden-Württemberg als Behörde, vertreten durch Herrn Dr. Nicolai Böcker.
Kontaktmöglichkeit über folgende E-Mail-Adresse: poststelle@rh.bwl.de.
- Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgender E-Mail-Adresse: datenschutz@rh.bwl.de
- Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Wir verarbeiten Ihre Bewerbungsdaten, um beurteilen zu können, ob Sie die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für die Stelle, auf die Sie sich bewerben, besitzen. Für den Rechnungshof Baden-Württemberg ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren insbesondere aus Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, dem Beamtenrecht und dem Haushaltsrecht. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Begründung eines Beamten-/Beschäftigten-/Praktikantenverhältnisses ist Artikel 88 DS-GVO in Verbindung mit § 15 Absatz 1 Landesdatenschutzgesetz in Verbindung mit §§ 83 bis 85 Landesbeamtengesetz.
- Empfänger der personenbezogenen Daten
Empfänger der in den Bewerbungsunterlagen erhaltenen personenbezogenen Daten sind die jeweils zuständigen Personalverantwortlichen, die Personalvertretungen, sowie die Beauftragte für Chancengleichheit und ggf. Schwerbehindertenvertretung. Im Rahmen des Online-Bewerbungsverfahrens werden die Daten durch die Firma Prescreen International GmbH, Mariahilfer Straße 17, A-1060 Wien als Auftragsdatenverarbeiter im Sinne der DS-GVO verarbeitet.
- Speicherdauer
Ihre personenbezogenen Daten/Bewerbungsunterlagen werden vier Monate nach Bewerbungsfrist vernichtet, soweit eine längere Speicherung nicht zur Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
- Betroffenenrechte
Ihnen steht ein Recht auf Auskunft (Artikel 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DS-GVO) oder Löschung (Artikel 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DS-GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Artikel 21 DS-GVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DS-GVO) im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zu.
Nähere Informationen zum Recht auf Auskunft sowie zum Recht auf Löschung finden Sie hier:
Auskunftsrecht:
(https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2013/02/DSK-Kurzpapier-6-Auskunftsrecht.pdf)
Recht auf Vergessen:
(https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2017/08/DSK_KPNr_11_Rechtauf-Vergessenwerden.pdf)
Ihnen steht ferner ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde, Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationssicherheit Baden-Württemberg, zu.
- Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Rechtmäßigkeit des durchzuführenden Auswahlverfahrens erforderlich. Das Fehlen von relevanten personenbezogenen Daten in den Bewerbungsunterlagen kann die Nichtberücksichtigung bei der Vergabe des Dienstpostens/der Stelle zur Folge haben. Für den Rechnungshof Baden-Württemberg ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren insbesondere aus Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, dem Beamtengesetz und dem Haushaltsrecht. Danach ist die Auswahlentscheidung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen.