Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Rechnungshof Baden-Württemberg
ist zuständig für diese Internet-Seite.

Es gibt in Baden-Württemberg das Landes-Gesetz
zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.
Die Abkürzung ist: L-BGG.
In dem Gesetz steht:
Auch Menschen mit Behinderungen sollen die Inhalte
einer Internet-Seite gut lesen und verstehen können.

Im Text auf dieser Seite erklären wir:
Einige Teile der Internet-Seite sind leider noch nicht barrierefrei.
Aber wir arbeiten daran.
Damit Menschen mit Behinderungen bald alle Teile
der Internet-Seite gut lesen können.
Aber: Das ist viel Arbeit.
Darum wird das einige Zeit dauern.

1.    Diese Teile der Internet-Seite sind noch nicht barrierefrei

  • Dokumente, die wir vor dem 23. September 2018 erstellt haben und mit denen wir jetzt noch arbeiten.

Es gibt noch andere Teile der Internet-Seite,
die nicht barrierefrei sind.
Aber im Gesetz steht:
Das dürfen wir so lassen.
Aber nur dann:

  •  Wenn wir ein Dokument vor dem 23. September 2018 erstellt haben und
  • Wenn wir das Dokument jetzt bei unserer Arbeit nicht mehr benutzen.

Hinweis:
An manchen Stellen können Sie von unserer Internet-Seite
auf eine andere Internet-Seite gehen.
Dann kann es sein:
Der Inhalt ist nicht barrierefrei.
Dafür sind wir aber nicht verantwortlich.

2. Prüfung der Internet-Seiten und Erklärung zur Barriere-Freiheit
Die Erklärung zur Barriere-Freiheit haben wir selbst erstellt
und selbst geschrieben.
Das haben wir am 02.05.2023 getan.
Die Erklärung haben wir am 02.05.2023 überprüft.

3. Information an uns
Sie haben noch andere Probleme auf der Internet-Seite gefunden?
Das heißt:
Es gibt noch mehr Teile,
die nicht barrierefrei sind?
Dann können Sie uns das sagen oder schreiben.

Das ist unsere Adresse:
Rechnungshof Baden-Württemberg
Stabelstraße 12
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 721 926-3104
E-Mail: poststelle@rh.bwl.de

4. Durchsetzungs-Verfahren
Es ist dem Rechnungshof Baden-Württemberg wichtig,
dass diese Internet-Seite barrierefrei ist.
Darum können Sie sich melden und uns sagen:
Der Teil der Seite ist auch nicht barrierefrei.

Sie haben etwas gemeldet oder etwas gefragt?
Dann müssen wir uns innerhalb von 4 Wochen bei Ihnen melden.

Wir haben uns nicht gemeldet?
Dann können Sie sich beschweren.
Und zwar bei der Landes-Behindertenbeauftragten.

Das ist die Adresse der Landes-Behindertenbeauftragten:
Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 279-3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de

In bestimmten Fällen kann ein Verband Klage vor Gericht erheben.

Das alles steht im Landes-Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.

© Text: Übersetzung und Prüfung Leichte Sprache durch
AnWert e.V., Aachen.
© Bild: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013