Die Erklärung zur Barrierefreiheit steht auch in Leichter Sprache zur Verfügung
Wir, der Rechnungshof Baden-Württemberg, als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz - § 10 Abs. 1 L-BGG) und L-BGG-Durchführungsverordnung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.rechnungshof.baden-wuerttemberg.de.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Rechnungshof Baden-Württemberg
Stabelstraße 12
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 721 926-3104
Telefax: +49 721 926-2173
DE-E-Mail: poststelle@rh.bwl.de-mail.de
E-Mail: poststelle@rh.bwl.de
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG: Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
b) Inhalte nach Art. 1 Abs. 4 a) EU- RL 2016/2102 fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften: Dokumente, die vor dem 23. September 2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
Durchführung des BITV-TEST durch d-mind GmbH Stuttgart
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere oben genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 21.03.2023 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 21.03.2023 überprüft.