Im Rahmen der Konferenz vom 9. bis 11. Oktober 2023 in Saarbrücken haben die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder „Saarbrücker Leitlinien zum Erhalt der Gebäude- und Straßeninfrastruktur“ beschlossen. Die Empfehlungen zielen zum einen auf die digitale Erfassung des baulichen Zustands ab, um Erhaltungs- und Erneuerungsbedarfe zu ermitteln, zum anderen wird geraten, den Fokus auf die Entwicklung zukunftsfähiger Konzepte zur Erhaltung bzw. Erneuerung der Infrastruktur zu legen.
Den gesamten Beschluss finden Sie hier.
Prüfer sehen keinen Reformbedarf bei der Schuldenbremse
Am Donnerstag wurde die Denkschrift 2023 des Rechnungshofs Baden- Württemberg im Landtag beraten. Anlass für die Präsidentin des Rechnungshofs, Dr. Cornelia Ruppert, sich erstmals seit ihrem Amtsbeginn im Sommer 2023, an die Abgeordneten zu wenden.
„Die Herausforderungen sind gewaltig: Demographischer Wandel, Klimaschutz, Digitalisierung, Ausbau und Erneuerung der Infrastruktur. Jetzt kommt es auf das Priorisieren an,“ so Dr. Ruppert vor dem Parlament. Mit Blick auf eine maßvolle und nachhaltige Finanzpolitik sollte eine Reform der Schuldenbremse daher nicht die erste Frage sein, die sich bei der Finanzierung von Investitionen stellt. Nach Auffassung des Rechnungshofs hat sich die Schuldenbremse auch in Krisenzeiten bewährt und gezeigt, dass die Schuldenbremse in der derzeitigen Ausgestaltung die Handlungsfähigkeit des Landes sichert.
Zum Thema Bürokratieabbau machte Präsidentin Dr. Ruppert deutlich, dass diese Diskussion niemanden aus der Verantwortung entlasse bezüglich der rechtmäßigen Verwendung unserer Steuergelder. Zugespitzt gesagt, „dürfen wir das Geld nicht einfach auf die Straße legen. Wir müssen über die Verwendung unserer Mittel Rechenschaft ablegen können“, so Dr. Ruppert. Es brauche nun Mut, Möglichkeiten und Räume von Vereinfachungen auszuloten und zu nutzen.
In dem jährlich erscheinenden Bericht stellt der Rechnungshof ausgewählte Prüfungsergebnisse und Sparvorschläge vor, die für Politik und Öffentlichkeit von besonderem Interesse sind. Ziel der Denkschrift ist es, konkret aufzuzeigen, wo und wie im Einzelfall Einsparungen möglich sind und effizienteres Handeln angebracht ist.
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