Hervorragende Einnahmen 2022. Für 2023 schwierige Haushaltslage erwartet

  • Sehr gute Steuereinnahmen und hoher Kassenüberschuss 2022
  • 2023 Steuerrückgänge erwartet; konjunkturelle Lage volatil
  • Rechnungshof mahnt zur Zurückhaltung

 

Karlsruhe/Stuttgart: „Das Haushaltsjahr 2022 war gekennzeichnet von sehr guten Steuereinnahmen und schloss mit einem hohen Kassenüberschuss. Allerdings zeichnet sich ab, dass die Steuereinnahmen 2023 zurückgehen werden“, betonte die neue Präsidentin des Rechnungshofs, Dr. Cornelia Ruppert, anlässlich der Vorstellung der Denkschrift 2023 am 17. Juli 2023 in Stuttgart. Für das laufende Jahr rät der Rechnungshof, die Konjunkturlage zu beobachten und soweit möglich, auf neue Kredite zu verzichten.

Haushaltslage 2022 positiv
Die Haushaltslage des Landes war 2022 positiv. Die Steuereinnahmen betrugen 46,4 Mrd. Euro und markierten nach 2021 erneut einen Höchstwert. Nach den Kreditaufnahmen während der Corona-Pandemie hat das Land im abgelaufenen Jahr knapp eine Milliarde an Notkrediten zurückbezahlt. Dennoch überstiegen die Einnahmen die Ausgaben um 6,6 Mrd. Euro.

Haushalt 2023 unter neuen Vorzeichen
Der aktuelle Haushaltsplan basiert noch auf der Herbst-Steuerschätzung 2022. „Zwischenzeitlich liegt eine neuere Schätzung vor, die für das laufende Jahr aber nunmehr Steuerausfälle von 345 Mio. Euro netto prognostiziert“, konstatierte Dr. Ruppert. Hintergrund der Mindereinnahmen sind vor allem Steuerrechtsänderungen zur Abmilderung der Auswirkungen der Inflation.

Der Umgang mit den für 2023 veranschlagen Konjunkturkrediten wird im Haushaltvollzug von Bedeutung sein. Denn zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung führten die Konjunkturprognosen der Bundesregierung aus der Herbstprojektion 2022 noch dazu, dass Baden-Württemberg innerhalb der Schuldenbremse 1,3 Mrd. Euro an Konjunkturkrediten etatisieren durfte. Im Frühjahr 2023 hatte sich die Erwartung aber deutlich aufgehellt. Hätte man diese zugrunde gelegt, ergäbe sich eine geringere zulässige Kreditaufnahme. „Wie sich die Konjunktur und damit auch die zulässige Kreditaufnahme letztlich entwickelt, kann im Moment niemand verlässlich abschätzen. Wir raten dazu, die Herbstprojektion 2023 der Bundesregierung abzuwarten und erst dann über die Aufnahme neuer Kredite zu entscheiden“, bemerkte die Präsidentin. Sollte die aufgrund der Konjunkturdaten dann rechnerisch zulässige Kreditaufnahme geringer sein, als die im Haushalt veranschlagten 1,3 Mrd. Euro, rät der Rechnungshof dringend dazu, diesen Betrag insoweit nicht auszuschöpfen.

Denn zeigt sich im Nachhinein, dass die Kreditaufnahme in der Höhe von 1,3 Mrd. Euro nicht notwendig gewesen wäre, ist nach den Regelungen der Schuldenbremse eine weitere Negativbuchung auf dem Kontrollkonto des Landes fällig. Dies war bereits 2020 und 2021 der Fall. In den ersten beiden Geltungsjahren der Schuldenbremse rutschte das Kontrollkonto so bereits auf minus 1,3 Mrd. Euro ab. Und auch für 2022 ist von einer Negativbuchung im mittleren dreistelligen Millionenbereich auszugehen. „Ich hielte es haushaltspolitisch für kein gutes Signal, wenn auch im vierten Jahr seit Bestehen der Schuldenbremse mehr Konjunkturkredite aufgenommen würden, als dies nach den konkreten Konjunkturergebnissen rechnerisch zulässig ist“, führte die Präsidentin abschließend aus. Denn nach der Landeshaushaltsordnung muss bei einem negativen Stand auf den Ausgleich des Kontrollkontos hingewirkt werden.