Die Zusammenarbeit mit den anderen Rechnungshöfen des Bundes und der Länder ist trotz der rechtlichen Unabhängigkeit der Rechnungshöfe im föderalen Bundesstaat durch einen intensiven Gedanken- und Informationsaustausch geprägt.
Im Frühjahr und Herbst jedes Jahres treffen sich die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder zu einer gemeinsamen Konferenz, auf der aktuelle Themen der Finanzkontrolle diskutiert und gemeinsame Beschlüsse gefasst werden können. Der Vorsitz wechselt jährlich zwischen den Rechnungshöfen. Gelegentlich wendet sich die Präsidentenkonferenz auch mit gemeinsamen Stellungnahmen oder Berichten an die Öffentlichkeit.
Zu ihrer Unterstützung hat die Präsidentenkonferenz Arbeitskreise für verschiedene Fachthemen eingerichtet. Es gibt Arbeitskreise für:
· Haushaltsrecht und Grundsatzfragen
· Personal
· Soziales
· Wirtschaft und Beteiligungen
· Schulwesen
· Hochschulen und Forschungseinrichtungen
· Bau
· Rundfunk
· Steuer
· Organisation und Informationstechnik.
Des Weiteren haben die Rechnungshöfe eine „Arbeitsgemeinschaft Europa“ eingerichtet, die u. a. den gemeinsamen EU-Report der deutschen Rechnungshöfe vorbereitet, eine Zusammenstellung der Prüfungstätigkeit im Bereich der Verwaltung und Verwendung von EU-Fördergeldern.
Zur Vermeidung von Doppelprüfungen bei Überschneidungen in der Zuständigkeit können die Rechnungshöfe Prüfungsvereinbarungen abschließen. Darin wird festgelegt, ob ein Rechnungshof das Thema alleine bearbeitet oder eine gemeinsame Prüfung durchgeführt wird.
Die gemeinsamen Veröffentlichungen und Berichte sowie den EU-Report der deutschen Rechnungshöfe finden Sie unter Länderübergreifende Veröffentlichungen.
Ein internationaler Austausch mit Rechnungshöfen und vergleichbaren Einrichtungen staatlicher Finanzkontrolle findet über die Vereinigungen EURORAI und EUROSAI statt, die regelmäßig Fachkongresse veranstalten.