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Mitteilungen an den Rechnungshof

Außenansicht Rechnungshof Karlsruhe

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Rechnungshof Baden-Württemberg
Stabelstraße 12, 76133 Karlsruhe
Telefon: +49 721 926-3104
Telefax: +49 721 926-2173



Sie können uns allgemeine Anfragen und Hinweise auf möglicherweise prüfungswürdige Sachverhalte per E-Mail (an obrige Adresse) übermitteln.

Bitte beachten Sie, dass der Rechnungshof Baden-Württemberg nur Behörden und Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg prüfen kann. Für kommunale Stellen sind die kommunalen Rechnungsprüfungsämter und die Gemeindeprüfungsanstalt zuständig. Einrichtungen und Behörden des Bundes prüft der Bundesrechnungshof.

Für Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Baden-Württemberg gilt:

Sie können diesen  Kontakt auch zur Geltendmachung Ihres Informationsanspruches nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) nutzen. Bitte beachten Sie, dass Sie gegenüber dem Rechnungshof nur Informationen einholen können, die nicht seine Prüfungs- und Beratungstätigkeiten betreffen. Die von Ihnen begehrte amtliche Information sollte so konkret wie möglich beschrieben werden.

Auf die auf unserer Hompage veröffentlichten Denkschriftsbeiträge, Beratende Äußerungen, Sonderberichte und Ergebnisberichte weisen wir in diesem Zusammenhang ergänzend hin.

Letzte Änderung dieses Artikels: 23.09.2020