Förderung der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg

Denkschrift 2022, Beitrag Nr. 16 (Kapitel 1403)

Die Evangelische Hochschule Ludwigsburg ist eine staatlich anerkannte Fachhochschule in der Trägerschaft der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Das Land förderte die Hochschule auf der Grundlage verschiedener Förderlinien - im Jahr 2020 mit insgesamt 4,55 Mio. Euro. Der überwiegende Teil der Ausgaben der Hochschule wurde aus Mitteln der Evangelischen Landeskirche bestritten. An der Hochschule waren im Wintersemester 2020/21 am Standort Ludwigsburg insgesamt 1.185 Studierende eingeschrieben.

Der Rechnungshof prüfte 2021 die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Evangelischen Hochschule und stellte fest, dass die Förderung der überwiegenden Zahl der Studienplätze wirtschaftlich maßvoll erfolgte und die Hochschule die Fördermittel weit überwiegend ordnungsgemäß verwendete.

Beanstandet wurde die zu üppige Förderung neuer pflegewissenschaftlicher Studiengänge, die in den geprüften Jahren nur auf einen Bruchteil der erwarteten Nachfrage gestoßen waren. Diese Fehlentwicklung hätte vermieden werden können, wenn die Höhe der Förderung stärker auslastungsorientiert bemessen worden wäre. Bei neuen Studiengängen, die auf nahezu kein Interesse bei Studienbewerbern stoßen, hielt es der Rechnungshof für sachgerecht, wenn die Förderung zeitnah eingestellt wird.

Für den Rechnungshof schwer nachvollziehbar war, dass das Wissenschaftsministerium diese überhöhte Förderung der pflegewissenschaftlichen Studiengänge in einem fünfjährigen Finanzierungsvertrag bis 2025 festgeschrieben hatte. Der Rechnungshof schlug vor, diese Finanzierung im Jahr 2025 kritisch zu überprüfen und - je nach Entwicklung der Studierendenzahl in den pflegewissenschaftlichen Studiengängen - nach unten zu korrigieren.

In der Außenstelle in Reutlingen wurden jährlich 35 sozialpädagogische Studienanfängerplätze angeboten. Der Aufwand für diese Studienplätze wurde überwiegend vom Land getragen, die Evangelische Hochschule erwartete für den Betrieb dieser Außenstelle kostendeckende Zuwendungen der öffentlichen Hand.

Nach Auffassung des Rechnungshofs war die staatliche Förderung dieser Studienplätze unwirtschaftlich. Er schlug deshalb vor, die Landesförderung der Außenstelle Reutlingen entweder ganz einzustellen oder eine kostengünstigere Alternative zu realisieren.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung gebeten,

1. die Förderung neuer Studiengänge an nichtstaatlichen Hochschulen künftig stärker auslastungsbezogen zu bemessen und bei anhaltend geringer Nachfrage unter Berücksichtigung von Studierendenbelangen geeignete Maßnahmen bis hin zu einer Einstellung der Förderung zu ergreifen,

2. beim Abschluss einer neuen Finanzierungsvereinbarung mit der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg die tatsächliche Auslastung der geförderten pflegewissenschaftlichen Studiengänge zugrunde zu legen und den Finanzierungsbeitrag des Landes gegebenenfalls nach unten anzupassen,

3. die Förderung der Außenstelle Reutlingen der Evangelischen Hochschule einzustellen oder eine der vom Rechnungshof vorgeschlagenen wirtschaftlicheren Alternativen umzusetzen.

Parlamentarische Erledigung

Der Beitrag ist noch nicht parlamentarisch erledigt. Die Landesregierung hat dem Landtag über das Veranlasste bis zum 30.09.2024 zu berichten.

Letzte Änderung dieses Artikels: 16.02.2023