Energieeffizienz der Landesgebäude

Denkschrift 2022, Beitrag Nr. 13 (Kapitel 1208)

Laut Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg kommt der öffentlichen Hand eine Vorbildfunktion beim Klimaschutz zu. Die Landesregierung will deshalb die Landesverwaltung bis 2030 netto-treibhausneutral organisieren. Alte Landesgebäude müssen daher zügig saniert, gedämmt oder optimiert werden. Auch die Gebäudetechnik muss vielerorts modernisiert werden.

Der Rechnungshof untersuchte bei 194 Landesgebäuden die Energieverbräuche und Maßnahmen zur Energieeinsparung. Zwar verbrauchten die untersuchten landeseigenen Liegenschaften 2019 5 Prozent weniger Strom und 6 Prozent weniger Wärme als 2010. Gleichwohl genügten die Fortschritte nicht ansatzweise zur Erreichung der angestrebten Klimaschutzziele 2030.

Der Rechnungshof stellte erhebliche Defizite im Energiemanagement fest. In vielen Auswertungen wurden unstimmige Daten abgebildet. So gaben drei Viertel der aus SAP generierten Nutzerinformationen falsche Energieverbräuche wieder. Erhebliche Verbrauchsänderungen wurden auch nicht systematisch analysiert und aufgeklärt.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung gebeten,

1. die Erfassungen und Auswertungen im Energiemanagement der Landesgebäude zu verbessern;

2. die nutzenden Landesverwaltungen u. a. durch Anreizsysteme zum optimierten Gebäudebetrieb anzuhalten;

3. die Umstellung der eigenen Wärmeversorgung auf nicht fossile Energieträger in den Fokus zu stellen.

Parlamentarische Erledigung

Der Beitrag ist noch nicht parlamentarisch erledigt. Die Landesregierung hat dem Landtag über das Veranlasste bis zum 01.02.2024 zu berichten.

Letzte Änderung dieses Artikels: 16.02.2023