Förderprogramm "Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe"

Denkschrift 2022, Nr. 10 (Kapitel 0702)

Um eine drohende Insolvenzwelle des Gastgewerbes in Folge der Corona-Pandemie zu verhindern, stellte das Land 330 Mio. Euro bereit. Durch die „Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe" wurden rund 7.400 Anträge mit 129 Mio. Euro gefördert. Insgesamt wurden nur 40 Prozent der verfügbaren Landesmittel benötigt.

Im Laufe des Förderzeitraums Mai 2020 bis März 2021 stellten der Bund und das Land weitere Hilfen zur Verfügung, die auch von Unternehmen des Gastgewerbes in Anspruch genommen werden konnten. Insbesondere stellte der Bund die Überbrückungshilfen I, II und III zur Verfügung. Die Überbrückungshilfen des Bundes und die Stabilisierungshilfen des Landes wurden für den gleichen Zweck gewährt. Antragsteller konnten entscheiden, welche Hilfen sie beantragten. Mit den bewilligten Landesmitteln wurden zu einem großen Teil die vom Bund für denselben Förderzweck parallel gewährten Überbrückungshilfen ersetzt. Soweit Land und Bund gleichartige Förderungen gewähren, sollte in den Landesprogrammen der Vorrang der Bundeshilfen formuliert werden. Dazu gehört, Landeshilfen dann nicht zu gewähren, wenn und soweit Bundeshilfen gleiche Förderinhalte haben.

Für das zweistufige Förderverfahren waren die Industrie- und Handelskammern (IHK) als Gutachterstellen und die L-Bank als Bewilligungsstelle zuständig. Die IHK nahmen die Anträge entgegen, prüften sie vor und übermittelten sie anschließend mit einer Empfehlung zur Bewilligung oder Ablehnung an die L-Bank. Die L-Bank bewertete die Einzelfälle vor ihrer Förderentscheidung endgültig. Durch die Vorprüfung der IHK wurde die L-Bank entlastet. Da die L-Bank jedoch nicht auf die bereits bei den IHK vorhandenen Daten zugreifen konnte, musste sie alle von den IHK elektronisch übermittelten Daten nochmals händisch erfassen. Die L-Bank war auch nicht in der Lage, die Förderfälle automatisiert dahingehend auszuwerten, welche Hilfen je Unternehmen insgesamt gezahlt wurden. Darüber hinaus schöpfte die L-Bank ihre Möglichkeiten nicht immer voll aus, Daten innerhalb der Stabilisierungshilfe des Landes abzugleichen. Bei künftigen Förderprogrammen sollte auf ein möglichst medienbruchfreies Verfahren geachtet werden und ein maschineller Abgleich der Daten gleichgelagerter Förderprogramme möglich sein.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung gebeten,

1. soweit Land und Bund gleichartige Förderungen gewähren, in den Landesprogrammen grundsätzlich eine Vorrangigkeit der Bundeshilfen festzulegen;

2. dafür Sorge zu tragen, dass eingesetzte IT-Verfahren einen Datenabgleich und die automatisierte Übergabe relevanter Daten für Förderanträge ermöglichen.

3. dem Landtag zu berichten, inwieweit sie bei gegebenem Anlass die Empfehlungen des Rechnungshofs im Rahmen der Aufarbeitung der Coronawirtschaftshilfen – etwa im Rahmen von Bund-Länder-Abstimmungen oder Überlegungen für künftige, vergleichbare bundesweite Förderprogramme – eingebracht hat oder einzubringen gedenkt.

Parlamentarische Erledigung

Der Beitrag ist noch nicht parlamentarisch erledigt. Die Landesregierung hat dem Landtag über das Veranlasste bis zum 30.09.2023 zu berichten.

Letzte Änderung dieses Artikels: 16.02.2023