Landes-IT zwischen Cloud und digitaler Souveränität

Denkschrift 2022, Beitrag Nr. 6

Das Thema „Digitale Souveränität“ wird auch für die öffentliche Verwaltung immer bedeutender; der Stellenwert von Datenschutz steigt. Zunehmend bieten viele große IT-Anbieter ihre Dienste nur noch cloud-basiert in eigenen Rechenzentren an.

Vor diesem Hintergrund prüfte der Rechnungshof die IT des Landes. Am Beispiel des sogenannten „Standardarbeitsplatzes“ zeigte er auf, welche Anstrengungen erforderlich sind, damit das Land den Datenschutz gewährleisten und die Hoheit über seine Daten sicherstellen kann.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung gebeten,

1. die IT-Systeme des Landes an den Zielen der digitalen Souveränität auszurichten und nur Lösungen zu wählen, welche die Anforderungen des Datenschutzes erfüllen und die Hoheit des Landes über seine Daten gewährleisten;

2. Kriterien für die Klassifizierung von Daten zu entwickeln, um zu entscheiden, ob und in welchem Umfang sie außerhalb der öffentlichen Verwaltung verarbeitet werden dürfen;

3. die Cloud-Strategie für die gesamte Landesverwaltung auf Basis der ressortspezifischen Planungen und Anforderungen fortzuschreiben und sie mit konkreten Zielen, Zeitplänen und zu erreichenden Meilensteinen zu unterlegen;

4. ein Zielbild für den künftigen Standardarbeitsplatz zu entwickeln und hierbei Lösungen auf Open-Source-Basis in die Überlegungen einzubeziehen;

5. den Umsetzungsprozess schnellstmöglich in Gang zu setzen, um einen sicheren Betrieb des Standardarbeitsplatzes und die Funktionsfähigkeit der damit verbundenen Fachverfahren nach Herbst 2025 zu gewährleisten;

6. dafür die Zusammenarbeit mit weiteren IT-Dienstleistern der öffentlichen Verwaltung im Land bzw. in anderen Ländern und beim Bund zu intensivieren.

Parlamentarische Erledigung

Der Beitrag ist noch nicht parlamentarisch erledigt. Die Landesregierung hat dem Landtag über das Veranlasste bis zum 30.06.2023 zu berichten.

Letzte Änderung dieses Artikels: 16.02.2023