Haushaltsvollzug und Haushaltsrechnung des Landes für das Haushaltsjahr 2020

Denkschrift 2022, Beitrag Nr. 1

Nach dem Staatshaushaltsplan für 2020 betrugen die Einnahmen und Ausgaben des Landes im Soll 60,6 Mrd. Euro. Im Haushaltsvollzug 2020 konnten 74,7 Mrd. Euro an Einnahmen erzielt werden. Die tatsächlichen Ausgaben beliefen sich auf 71,5 Mrd. Euro. Als kassenmäßiges Jahresergebnis wies die Haushaltsrechnung 2020 einen Überschuss von 3,2 Mrd. Euro aus.

Die in das Folgejahr übertragenen Einnahmereste beliefen sich auf 33 Mio. Euro. Die in das Haushaltsjahr 2021 übertragenen Ausgabereste stiegen erneut deutlich an und betrugen 6.765 Mio. Euro. Dies entsprach per Saldo einem Zuwachs der Ausgabereste um 407 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr. Während unter anderem Drittmittelreste, Vertragsreste und die Reste im Sachausgabenbudget zurückgingen, stiegen insbesondere die Ausgabereste für den Kommunalen Investitionsfonds deutlich an. Ebenso war dies bei Komplementierungsmitteln des Landes und bei den nicht gebundenen Resten der Fall. Unter Berücksichtigung der Veränderung bei den Resten wies das Land als rechnungsmäßiges Jahresergebnis 2020 einen Überschuss von 2,8 Mrd. Euro aus.

Der Rechnungshof hatte die ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes 2020 geprüft und stellte danach fest, dass

  • die Haushaltsrechnung des Landes die erforderlichen Abschlüsse, Berichte, Erläuterungen und Übersichten enthielt;
  • die Vorgaben des Staatshaushaltsplans, der Haushaltssystematik, und des Haushaltsrechts im Wesentlichen eingehalten waren;
  • nur wenige Einnahmen und Ausgaben nicht ordnungsgemäß belegt waren;
  • die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes 2020 geordnet war.

Der Rechnungshof wies darauf hin, dass in 2020 für eigene Beschaffungsmaßnahmen der Ressorts 14 Mio. Euro aus der Rücklage für Haushaltsrisiken entnommen wurden. Die Entnahme aus Corona-Mitteln war - im Nachhinein betrachtet - unzulässig.

Der Rechnungshof hatte über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sowie Vorgriffe in Stichproben inhaltlich geprüft und keine wesentlichen Beanstandungen getroffen. Im Staatshaushaltsplan waren insgesamt

528 Mio. Euro an Globalen Minderausgaben ausgebracht. Die Ressorts hatten diese im Vollzug vollständig erbracht.

Parlamentarische Behandlung und Erledigung

Der Landtag hat von der Mitteilung des Rechnungshofs Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 10.11.2022 beendet.

Letzte Änderung dieses Artikels: 16.02.2023