Organisation des Landesamts für Denkmalpflege

Denkschrift 2021, Beitrag Nr. 9

Der Rechnungshof führte im Landesamt für Denkmalpflege eine Organisationsuntersuchung durch. Um die gesamte Denkmalverwaltung zu erfassen, wurden auch die unteren Denkmalschutzbehörden in die Prüfung einbezogen. Das waren mehr als 200 Stadt- und Landkreise, Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften. Diese konnten sich in einer Online-Umfrage zur Zusammenarbeit mit dem Landesamt und zur Anwendung des Denkmalschutzrechts äußern.

Der Rechnungshof bemängelte, dass beim Landesamt jedenfalls zum Prüfungszeitpunkt keine systematische Schwerpunktsetzung für die Aufgaben und damit auch für den Personaleinsatz vorlag. Mit Blick auf die begrenzten Ressourcen und voraussichtlich weiter steigenden Denkmalzahlen hielt er eine Priorisierung der Aufgabenerfüllung nach fachlichen Kriterien für erforderlich. Er empfahl dabei eine stärkere, auch auf Kennzahlen gestützte Steuerung durch das Ministerium.

Weiterhin könnte die landesweite Einführung der sogenannten „vorweggenommenen Anhörung“ eine Verfahrenserleichterung und -beschleunigung für das Landesamt, die unteren Denkmalschutzbehörden und auch für die Denkmaleigentümer bringen.

Das Landesamt bereitete verwaltungsintern für das Ministerium das jährliche Denkmalförderprogramm vor und wickelte die Programmvorschläge ab. Das praktizierte mehrstufige Verfahren könnte gestrafft und damit effizienter gestaltet werden.

Der Rechnungshof regte zudem an, gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden zu prüfen, ob eine regionale Bündelung von Fachkompetenzen zu einer besseren Aufgabenwahrnehmung führen könnte.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung gebeten,

1. für die Steuerung der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes verstärkt Aufgabenschwerpunkte zu bilden, den Personaleinsatz danach auszurichten und Bearbeitungsstandards festzulegen;

2. das Verfahren der sogenannten „vorweggenommenen Anhörung“ zeitnah landesweit einzuführen und den Anwendungsbereich regelmäßig zu überprüfen;

3. die fachliche Unterstützung der unteren Denkmalschutzbehörden zu optimieren sowie im Dialog mit den Kommunalen Landesverbänden zu prüfen, ob eine regionale Bündelung von Fachkompetenzen zu einer verbesserten Aufgabenwahrnehmung führen könnte;

4. den Einsatz von FöBIS für das Denkmalförderprogramm zu prüfen;

5. das vereinfachte Verfahren bei Zuwendungen zu evaluieren und fortzuentwickeln;

6. weitere Kennzahlen zu definieren, die eine stärkere strategische Steuerung und eine sachgerechte Evaluation ermöglichen.

Reaktion der Landesregierung

Zu 1.) Die Landesregierung hat berichtet, dass weiterhin Schwerpunkte und Zielsetzungen in Strategiegesprächen zwischen dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (MLW) und dem Landesamt für Denkmalpflege (LAD) vereinbart würden. Hinzu käme die Steuerung über die Zuweisung von Haushaltsmitteln. Die Personalplanungsgespräche seien ausgebaut worden, um Optimierungspotenziale bei der Stellenorganisation und der Aufgabenverteilung schneller zu ermitteln und umzusetzen. Durch das Projekt „BuK Fokus“ sei mit Hilfe von Standards und organisatorischen Verbesserungen eine verstärkte Konzentration der Arbeit auf fachlich wichtige Maßnahmen und Objekte ermöglicht worden.

Zu 2.) Die sogenannte „vorweggenommene Anhörung“ sei im Februar 2022 eingeführt worden. Bei in einem Fallkatalog aufgelisteten Maßnahmen müssten die unteren Denkmalschutzbehörden das LAD nun regelmäßig nicht mehr beteiligen.

Zu 3.) Mit Verwaltungsvorschriften, Erlassen, Verfahrenshinweisen, Informationsmaterialien und Veranstaltungen stehe ein breites Instrumentarium für die Unterstützung und Steuerung der Denkmalschutzbehörden zur Verfügung. Ergänzend sei auf der Webseite des LAD ein interner Bereich für die Denkmalschutzbehörden mit einer digitalen Wissensplattform freigeschaltet worden. Im Jahr 2022 habe zudem eine Reihe von Fortbildungen für die unteren Denkmalschutzbehörden gestartet. Zur Frage der regionalen Bündelung habe sich eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Kommunalen Landesverbände, von Behörden und weiteren Einrichtungen wie beispielsweise der Architektenkammer Baden-Württemberg mit Optimierungspotenzialen im Baugenehmigungsverfahren befasst. Dabei seien auch behördenorganisatorische Fragen diskutiert worden.

Zu 4.) FöBIS soll im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in den kommenden Jahren eingeführt werden.

Zu 5.) Das vereinfachte Verfahren hat sich nach Mitteilung der Landesregierung bewährt und soll auf dieser Grundlage ausgeweitet werden.

Zu 6.) Ergänzend zu bereits erhobenen Daten seien aktuell die insbesondere zur Standardisierung und Verfahrensbeschleunigung getroffenen Maßnahmen durch Instrumente flankiert worden, die eine schnelle und objektiv fundierte Evaluation ermöglichen. Das LAD erhebe zudem weitere Daten, beispielsweise die eingehenden Anträge und deren vertiefte Bearbeitung sowie die Zahl und Teilnahme an Veranstaltungen und Fortbildungen.

Parlamentarische Erledigung

Der Beitrag ist noch nicht parlamentarisch erledigt. Die Landesregierung hat dem Landtag über das Veranlasste bis zum 31.03.2024 erneut zu berichten.

Letzte Änderung dieses Artikels: 11.05.2023