IT bei Kunst- und Kultureinrichtungen
Die Finanzkontrolle prüfte die IT von zwölf Einrichtungen im Geschäftsbereich des Wissenschaftsministeriums; darunter mehrere Museen und zwei Staatstheater. Mit Ausnahme der Staatsgalerie Stuttgart wurde bislang keine der Einrichtungen durch die BITBW betreut. Wissenschaftsministerium und Innenministerium vereinbarten, dass die übrigen Einrichtungen ihre IT erst bis Ende 2024 bei der BITBW beauftragen und betreiben lassen sollen.
Gegen eine Migration wurde häufig angeführt, dass die Kosten bei Beauftragung der BITBW erheblich höher lägen als jene, die der heutige Betrieb verursache. Der Rechnungshof stellte allerdings fest, dass die von den Einrichtungen selbst und ohne Validierung durch die BITBW durchgeführten Kostenvergleiche unter anderem auf einer unvollständigen Kosten- und Leistungsrechnung in den Kunst- und Kultureinrichtungen basierten. Solche Vergleichsrechnungen waren als Entscheidungsgrundlage ungeeignet.
Die IT in den Kunst- und Kultureinrichtungen wies verschiedene Sicherheitsmängel auf. So waren heterogene und teilweise veraltete Geräte sowie veraltete und nicht mehr gewartete Betriebssysteme im Einsatz. Dadurch entstanden auch zusätzliche und unwirtschaftliche Aufwände. Eine Einrichtung nutzte ein E-Mail-System in der Cloud eines kommerziellen Anbieters, was ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellte. Die kleinen Einrichtungen sollten intensiver zusammenarbeiten. So könnten beim IT-Betrieb, der Informationssicherheit und beim Datenschutz inhaltlich bessere und gleichzeitig wirtschaftlichere Ergebnisse erzielt werden.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, die Kosten der IT bei den Kunst- und Kultureinrichtungen vollständig zu erfassen, Transparenz zu schaffen und die Migration zur BITBW sorgfältig vorzubereiten. Zudem seien bestehende Sicherheitsrisiken bei der IT der Kunst- und Kultureinrichtungen schnellstmöglich zu beseitigen und dazu auch die dienststellenübergreifende Zusammenarbeit zu intensivieren.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat in ihrem Bericht auf Vereinbarungen im Koalitionsvertrag hingewiesen, wonach der Gesetzgeber ineffektive Zentralisierungen bei der BITBW nicht forcieren wolle. Es bestünden erhebliche Bedenken hinsichtlich der Zweckmäßigkeit der Migration der Kunst- und Kultureinrichtungen zur BITBW. Vielmehr würden diese von der Anbindung an wissenschaftliche Einrichtungen über das Landeshochschulnetz Baden-Württembergs extended LAN (BelWü) profitieren.
Bei den IT-Kosten lege man Wert auf mehr Transparenz und Vergleichbarkeit zwischen den Kultureinrichtungen. Die Bewältigung dieser Aufgabe habe zu einer gewissen Überforderung des Fachpersonals bzw. zu einer abweichenden Behandlungsweise bei einzelnen Kunsteinrichtungen geführt. Im Haushalt 2020/2021 seien hierfür zusätzliche Personalkapazitäten im IT-Bereich geschaffen worden. Um der Informationssicherheit Rechnung zu tragen, seien weitere Stellen geschaffen worden und es werde mit externen Dienstleistern zusammengearbeitet. Zudem seien den Kunst- und Kultureinrichtungen Schulungen im Sinne des IT-Grundschutzes gemäß Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik angeboten worden.
Parlamentarische Erledigung
Der Beitrag ist noch nicht parlamentarisch erledigt. Die Landesregierung hat dem Landtag über das Veranlasste bis zum 30.06.2023 zu berichten.