Einsatz und Wirksamkeit des Risikomanagmentsystems bei Steuerfällen mit Einkünften aus mehr als sieben Vermietungsobjekten
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind in der Steuererklärung auf der Anlage V anzugeben. Dabei ist für jedes einzelne Vermietungsobjekt eine gesonderte Anlage V zu verwenden. Das von der Steuerverwaltung seit 2008 eingesetzte Risikomanagementsystem (RMS) weist die Bearbeiter durch Prüfhinweise auf risikobehaftete Sachverhalte hin. Bei den Vermietungseinkünften werden die Bearbeiter allerdings nur hinsichtlich der Einkünfte aus den ersten 7 Vermietungsobjekten durch solche Hinweise unterstützt. Hinsichtlich der Einkünfte aus weiteren Objekten ergeht lediglich der pauschale Hinweis, dass ab dem 8. Objekt keine maschinelle Prüfung erfolgt und die Einkünfte daher personell zu prüfen sind. Im Veranlagungszeitraum 2016 gab es im Land 5.888 Steuerfälle, bei denen Vermietungseinkünfte aus mehr als 7 Objekten erklärt wurden.
Der Rechnungshof untersuchte bei 8 Finanzämtern 240 dieser Fälle mit zusammen 2.803 Vermietungsobjekten. Dabei stellte er fest, dass die Vermietungseinkünfte bei 109 Fällen (45 Prozent) fehlerhaft veranlagt waren. Bearbeitungsfehler gab es bei 407 der geprüften 2.803 Anlagen V; das entsprach einer Quote von 14,5 Prozent.
Soweit das RMS die Bearbeiter bei der Veranlagung unterstützte - also bei den ersten 7 Anlagen V - betrug die Beanstandungsquote nur 12 Prozent. Ohne Unterstützung durch das RMS - also bei den Anlagen 8 ff - war die Beanstandungsquote um die Hälfte höher (18 Prozent). Das RMS war damit eine sinnvolle Hilfe für die Finanzämter.
Der Rechnungshof stellte des Weiteren fest, dass den Bearbeitern häufig Fehler bei der Gebäudeabschreibung unterliefen sowie bei den Instandhaltungsrücklagen, die oftmals doppelt anerkannt wurden.
Zur Qualitätsverbesserung empfahl der Rechnungshof zum einen, das RMS auszuweiten, möglichst auf alle Anlagen V. Zum anderen schlug er vor, auf dem Vordruck Anlage V sowie in der Anleitung zur Einkommensteuererklärung Hinweise anzubringen, damit es nicht weiterhin wegen Fehleintragungen der Bürger zur Doppelberücksichtigung bei den Instandhaltungsrücklagen kommt.
Die Landesregierung war bereit, alle Empfehlungen des Rechnungshofs aufzugreifen.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, über Fortgang und Erfolg der vom Ministerium für Finanzen eingeleiteten Maßnahmen bis 31.12.2021 zu berichten.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat mitgeteilt, das Ministerium für Finanzen habe bereits eine Aufgabenanmeldung an das zuständige Gremium eingereicht, um den Anwendungsbereich des RMS entsprechend den Empfehlungen des Rechnungshofs auszuweiten. Der Auftrag sei inzwischen auch schon dem auftragnehmenden Land zugewiesen worden. Mit einer zeitnahen Realisierung sei jedoch wegen der Priorität zahlreicher weiterer KONSENS-Projekte nicht zu rechnen.
Bereits umgesetzt worden sei der Vorschlag des Rechnungshofs, die Arbeitsanleitung zur Einkommensteuererklärung um Ausführungen zur Instandhaltungsrücklage zu ergänzen. Zur Umsetzung der weiteren Empfehlung, entsprechende Hinweise auch auf der Anlage V anzubringen, sei es hingegen noch nicht gekommen. Das Ministerium für Finanzen werde sich jedoch auch weiterhin für eine Realisierung dieses Vorschlags einsetzen.
Parlamentarische Erledigung
Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 10.03.2022 beendet.
Bewertung Zielerreichung
Realisiert ist bisher lediglich der Vorschlag des Rechnungshofs, die Arbeitsanleitung zur Einkommensteuererklärung zu ergänzen. Die übrigen Maßnahmen sind auf den Weg gebracht. Für unbefriedigend hält der Rechnungshof auch hier - wie bereits vielfach bei Prüfungen im Steuerbereich kritisiert- die lange Zeitdauer der entwicklungstechnischen Prozesse im IT-Bereich.