IT des Landesamts für Besoldung und Versorgung

Denkschrift 2020, Beitrag Nr. 13 (Kapitel 0618)

Das Landesamt für Besoldung und Versorgung setzte insgesamt 88 Vollzeitäquivalente (VZÄ) für den Bereich IT ein. Die Kosten- und Leistungsrechnung war nicht ausreichend dazu geeignet, steuerungsrelevante IT-Kosten zu bestimmen. Die Steuerung der IT konnte mit dem vorhandenen Instrumentarium nur unzureichend unterstützt werden. Das Landesamt beabsichtigte allerdings, seine eigenentwickelte Kosten- und Leistungsrechnung im laufenden SAP-Restrukturierungsprojekt „RePro“ abzulösen.

IT-Prozesse wurden im LBV teilweise uneinheitlich gehandhabt. Dies betraf beispielsweise den Umgang mit Programmieraufträgen oder die Abläufe in den User Help Desks. Ein konsistentes IT-Service-Management nach den Landesstandards war nicht durchgängig etabliert. Auch das IT-Projektmanagement und die IT-Dokumentationen waren verbesserungswürdig.

Im Landesamt waren verschiedene selbst erstellte IT-Verfahren im Einsatz, etwa für die Personalverwaltung, die Besoldung und die Beihilfe. Zusammen mit weiteren, fachlich ergänzenden Anwendungen bildeten diese eine komplexe Struktur. Diese Verfahren betrafen sensible Bereiche, für die ein Höchstmaß an Leistungsfähigkeit und Stabilität auch unter kritischen Bedingungen unabdingbar war. Die Eigenentwicklungen wurden bis auf wenige Ausnahmen nur in Baden-Württemberg genutzt. Hierfür waren 48 VZÄ eingesetzt. Die Personal- und Sachkosten für die Entwicklung, die Pflege und den Betrieb der Fachverfahren betrugen mindestens 14,4 Mio. Euro jährlich. Die Wirtschaftlichkeit des Ressourceneinsatzes, sollte im Rahmen einer detaillierten Analyse der Zusammenhänge und der gegebenenfalls für eine Ablösung erforderlichen Maßnahmen geklärt werden.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, beim LBV eine geeignete Kosten- und Leistungsrechnung zu etablieren und dessen IT-Prozesse zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu ordnen. Außerdem sollte insbesondere die Wirtschaftlichkeit der vom LBV selbst erstellten personalverwaltenden IT-Verfahren ergebnisoffen überprüft werden; in anderen Ländern genutzte IT-Verfahren sollten dabei einbezogen werden.

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung hat berichtet, dass das LBV eine Kosten- und Leistungsrechnung eingeführt habe. In der Folge seien IT-spezifische Kennzahlen identifiziert worden, welche für die Aus- und Bewertung der IT-Kosten genutzt würden. Das LBV überprüfe sukzessive auch die IT-Prozesse, welche bei Bedarf optimiert und vereinheitlicht würden. Außerdem untersuche es mit externer Unterstützung die Wirtschaftlichkeit seiner selbst erstellten Fachverfahren. Projektziel sei die Analyse der Alternativen „Anwendungsentwicklung in Eigenregie“ (Make) oder „Fremdbezug“ (Buy). Der Abschlussbericht hätte im Dezember 2021 noch nicht vorgelegen. Auf seiner Basis würde über das weiteren Vorgehen entschieden, um die IT des LBV zukunftsorientiert auszurichten.

Parlamentarische Behandlung

Der Beitrag ist noch nicht parlamentarisch erledigt. Die Landesregierung hat dem Landtag über das Veranlasste bis zum 31.12.2022 zu berichten.

Letzte Änderung dieses Artikels: 06.05.2022